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Hallo zusammen,
ich habe bei meiner Night Rod Special (US Import) Bj.: 2008
im Fzg.-Schein 88 db eingetragen.
Mit der BSL Firestarter Anlage inclusive Race-Killer bin ich an der Grenze des erlaubten, eher drüber (inkl. 5 dB Tolleranz).
Hat jemand zufällig mehr als 88 dB im Schein eingetragen?
Grüße
MJ
Bei mir sind 96 dB eingetragen Bj. 08
Von was redet ihr , es sind doch wohl 2 Werte eingetragen
-Standgeräusch ( nicht so wichtig , ist nur ein Prüfwert vor Ort für die Rennleitung )
-Fahrgeräusch ( muss eingehalten werden )
Und Bj. mässig hat keiner 96 dB als Fahrgeräusch eingetragen .
bei den Rod bis 2007 sind es 90 DB bei 4150 und 80 Fahrgeräusch. Und da werden sie danach nicht serienmäßig lauter zugelassen worden sein.
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Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Plastik-Motorräder
DP geht nach Baujahr. Es ist voellig egal was ein Pruefer mit Vitamin B evtl. eintraegt. Es zaehlt nur das BJ sonst nix.
2014 er 88 Stand 76 Fahr bei 4000 RPM.
Eingetragene dB
was mich immer wieder wundert ist warum die 2016er Forty Eight meiner Frau 99DB darf und meine 2007er NRS nur 91DB
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Auf meiner Fat Boy von 2014 steht auch 93 db.
Gesendet von meinem ONEPLUS A3003 mit Tapatalk
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mws
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Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten.
Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie enthalten.
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zum zitierten Beitrag Zitat von Markus257
was mich immer wieder wundert ist warum die 2016er Forty Eight meiner Frau 99DB darf und meine 2007er NRS nur 91DB
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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."
und genau das ist rechtlich nicht zulässig. Da müsst ihr euch mal nicht am Straßenrand verarschen lassen. Von dem Motorrad geht durch die paar DB mehr nach STVO keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer aus. Eine Stilllegung ist völlig überzogen und auch schon in Urteilen bestätigt.
Auch wenn es bundesweit unterschiedlich ausgelegt wird. Ich bin auch schon nach Hinweis auf die Tatsache einfach weitergefahren und es kam........ NIX!!
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Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Plastik-Motorräder
Jetzt geht das wieder los
Ich schrieb von Sicherstellung und nicht von Stillegung. Stillegen darf nur die Zulassungsbehörde.
Und es geht dabei auch nicht um Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, sondern um "Verschlechterung des Geräusch- und Abgasverhalten" und somit um Schaden für die Umwelt.
Aber ich kann dich beruhigen, die Rennleitung darf dich sogar ohne Messung, nur bei "persönlichem Eindruck das das Fahrzeug zu laut ist" schon zur Fahrgeräuschmessung schicken. Im Falle der Weigerung erfolgt die Sicherstellung zu Beweissicherung ...
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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."
wegen Wortklauberei musst du den Kopf nicht an die Wand kloppen.
Sie dürfen dir die Weiterfahrt nicht untersagen wenn der zu laut ist. Das sie dich zur Überprüfung zum TÜV schicken ist ne andere Geschichte.
Und das persönliche empfinden eines Mitgliedes der Schutzmächte ist für mich noch kein Grund ihm da nicht auch meine Meinung zu kund zu tun.
In aller gebotenen Zurückhaltung.
Und einen Schaden für die Umwelt? Ich brech gleich... und in Lachen auch aus.
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Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Plastik-Motorräder
Don't shoot the messenger.
Sie dürfen auf Grund von §19 StVZO Absatz 2, weil durch einen zu lauten Auspuff die Betriebserlaubnis erlischt ...
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."
zum zitierten Beitrag Zitat von turbo
wegen Wortklauberei musst du den Kopf nicht an die Wand kloppen.
Sie dürfen dir die Weiterfahrt nicht untersagen wenn der zu laut ist. Das sie dich zur Überprüfung zum TÜV schicken ist ne andere Geschichte.
Und das persönliche empfinden eines Mitgliedes der Schutzmächte ist für mich noch kein Grund ihm da nicht auch meine Meinung zu kund zu tun.
In aller gebotenen Zurückhaltung.
Und einen Schaden für die Umwelt? Ich brech gleich... und in Lachen auch aus.
Bei mir steht 96 DB plus 3 DB tolleranz
zum zitierten Beitrag Zitat von VL -11
Bei mir steht 96 DB plus 3 DB tolleranz