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Servus,
mir kam da ein Gedanke der vielleicht bei vielen Auspuff Fragen helfen kann.
Ich war (mit meinem Auto) beim TÜVer meines Vertrauens, der meinte wenn ich dein KFZ mit dem Teil was du dranbauen willst schon im System habe, kann ich es dir auch ohne Probleme eintragen.
So, wenn hier einige Modelle fahren, die höhere DB Werte eingetragen haben wie andere, müsste man doch seine niedrigeren DB Werte Umtragen lassen können?
Sprich wenn einer ein USA Import hat, mit 100DB eingetragen, man mit ner Kopie des Scheines zum TÜVer geht, kommt man von seinen 89, 92 usw. Werten höher.
Oder? (Das gleiche Modell und evtl. Bj. vorausgesetzt)
Es gibt zulässige Lärmwerte, je nach BJ des Fahrzeuges. Selbige sind festgelegt und können auch von einem TÜV-prüfer nicht ignoriert werden. Wenn ein USA Bike hier zugelassen werden soll müssen auch die Endtöpfe getauscht werden wenn zu laut. Warum sollen diese Bikes lauter sein dürfen? Wenn Dir ein Prüfer höhere Werte einträgt als gesetzlich zugelassen ist die Eintragung das Papier nicht wert auf dem sie steht.
Und wenn dir dein Prüfer bzgl. Eintragung am Auto einen Gefallen tun will, ist es ein legaler Gefallen und er hat das Gutachten oder sonstiges schon in seiner Datenbank durch eine andere gleichartige Eintragung.
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Moos
Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.
zum zitierten Beitrag Zitat von Moos
...
Wenn Dir ein Prüfer höhere Werte einträgt als gesetzlich zugelassen ist die Eintragung das Papier nicht wert auf dem sie steht.
...
Bei meinem US-Import steht ein niedrigerer Wert als beim deutschen Bike eines Kumpels im Schein...
Auch ein Punkt.
Anscheinend wird das auch nach Ermessen und Wissen des Prüfers gemacht.
Wenn Ert mit dem Schein seines Kumpels zum TÜV geht, sollte er zumindest die Werte eingetragen bekommen die der hat.
Und wenn es nach Ermessen und Wissen geht, der Prüfer XY 99DB eingetragen hat, verstößt das dann gegen die Vorschrift?
Dafür ist er ja Prüfer.
Aber klar, träum weiter ...
oder guck mal hier:
https://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/zulassungen_import/import_von_fahrzeugen/technische_daten
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.
Ich träum nicht.
Aber bei uns gibts für alles regeln, vorschriften und ausnahmegenehmigungen.
Wenn mein Kumpel mit dem selben bike wie ich andere einträge hat nur weil es von den amis direkt importiert wurde stimmt was nicht. Wenn der Prüfer weiß dass sein Eintrag nichts wert ist, warum trägt er es dann ein?
Oder anders, es gibt z.b. rahmenumbauten die kaum ein tüv Prüfer einträgt weil es ihm zu gefährlich ist. Er haftet wenn dann was passiert. Die unterschrift des Prüfers hat gewicht und ich versuch da das positive rauszuziehen.
Übrigens super link HeikoJ
Da kommt mir schon wieder der importgedanke ...
Man sollte aber auch berücksichtigen, dass meist die hohen DB Werte nur das Standgeräusch sind.
Kumpel hatte bei seiner 1999er Sporty 883C 100 Db Standgeräusch, aber nur 78 Db Fahrgeräusch eigetragen, Erstzulassung auf Ihn 1999.
Für genauere Ausführungen dazu kann man sich auch das PDF mal durchlesen.
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Seitdem ich die Menschen kenne, liebe ich die Tiere.
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zum zitierten Beitrag Zitat von rockerle69
Man sollte aber auch berücksichtigen, dass meist die hohen DB Werte nur das Standgeräusch sind.
Aber der Gesetzgeber schaut schon vermehrt auf Lärmmacher
Moin
das Standgeräusch spielt für die Zulassung keine Rolle und dient nur dazu, bei normalen Kontrollen einen Vergleichswert zu haben.
Das kann von einem Prüfer tatsächlich geändert werden.
Grüße
Ulf
Genau. Und bei unterschiedlicher Konstruktion der Anlage kann bei ungefähr gleichhohem Fahrgeräusch das Standgeräusch spürbar anders sein (Klang und Lautstärke). Was beim Vergleich vom Standgeräuschwert in Fahrzeugscheinen oft vergessen wird: Absolut entscheidend ist die Drehzahl, bei der gemessen werden muss. Wenn die Höchstleistung bei max. 5.000 Umdrehungen/min anliegt, muss das Geräusch mit 3/4 der Nenndrehzahl gemessen werden. Bei meiner 1989er Softail sind 102 dB Standgeräusch angegeben. Weil die Höchstleistung bei genau 5.000 Umdrehungen/min anliegt, muss das Geräusch bei Drehzahl 3.750/min gemessen werden. Bei Nenndrehzahl über 5.000/min muss nur noch mit halber Nenndrehzahl gemessen werden. Bei einer Harley mit Nennleistung bei Drehzahl 5.200/min muss bei nur 2.600/min gemessen werden. Natürlich steht da ein wesentlich geringerer Standgeräuschwert im Schein. Das ist aber nicht vergleichbar.
Grüße
Knut Schmidt, Willich
@knut
Hast du super erklärt! Jetzt bin ich wieder ein bisschen schlauer!
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"Genieße das Leben ständig, denn du bist länger tot als lebendig"
Hallo,
wollte das Thema noch eimal aufkommen lassen.
Habe eine Evo mit Ez: 07/90 und in mein Schein Standgeräusch 91P und Fahrgeräusch 82 eingetragen das finde ich sehr wenig.
Kann es sein das es anders gemessen wird ( bei einer Kontrolle ) oder das es ein totaler Irsinn war sowas einzurtagen ?
Gruß
Peter
91P
Werte mit P werden anderst berechnet bei Messung > googeln