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Geschrieben von Nubinupp am 23.02.2017 um 00:00:

Luftfilter aus China

Hallo Leute,

hat jemand diesen Luftfilter verbaut und kann mir ein paar Infos dazu geben? 

Er soll an die 883 meiner Frau - nur aus optischen Grunden.....

Wird in der Bucht für unter 40 Euronen angeboten......

Gruß der Nubi


Geschrieben von HeikoJ am 23.02.2017 um 00:56:

Solange du deiner Frau auch sagst das ihr damit die Karre stillgelegt werden kann, kannst du den gerne dranbauen ...

Edit:
Ich korrigiere mich, nicht stillgelegt, sondern zum Zweck der Gefahrenabwehr, in diesem Fall Verschlechterung der Geräuschwerte, kann die Weiterfahrt untersagt werden und das Bike zur Beweissicherung beschlagnahmt werden.

__________________
'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."


Geschrieben von Mondeo am 23.02.2017 um 00:59:

Gab es da nicht schon ein Thread dazu oder so ähnlich. Mit der Aussage der taucht was.


Geschrieben von HeikoJ am 23.02.2017 um 01:38:

Ach Ist das die 2009er 883 mit den "gegronkten" Töpfen ? Dann muß wohl beim Anbau dieses "Luftfilters" ein neues Mapping gemacht werden.

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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."


Geschrieben von Marco321 am 23.02.2017 um 06:57:

hier gibt es genug Infos

​​​​​​Roughcrafts Luffi

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Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.


Geschrieben von Eightball am 23.02.2017 um 15:49:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
Solange du deiner Frau auch sagst das ihr damit die Karre stillgelegt werden kann, kannst du den gerne dranbauen ...

Edit:
Ich korrigiere mich, nicht stillgelegt, sondern zum Zweck der Gefahrenabwehr, in diesem Fall Verschlechterung der Geräuschwerte, kann die Weiterfahrt untersagt werden und das Bike zur Beweissicherung beschlagnahmt werden.

Soweit ganz richtig. Allerdings scheiterts beim Beschlagnahmen an der Verhältnismäßigkeit. Die Kosten holt dir jeder Anwalt zurück. Zur Beweissicherung reicht ein Foto mit Messgerät völlig aus. Und wer mit ner....Achtung Unterschied....Sicherstellung einverstanden ist, dem ist eh nicht mehr zu helfen.

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The difference between men and boys is the price of their toys


Geschrieben von HeikoJ am 23.02.2017 um 16:25:

... bleibt immer noch die Untersagung der Weiterfahrt.
ICH möchte nicht erleben wenn ich irgendwas an der Iron meiner Holden umbaue und sie deswegen aus dem Verkehr gezogen wird. Dann werde ich anschließend wohl auch "aus dem Verkehr gezogen", im wahrsten Sinne des Wortes. unglücklich

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Geschrieben von Eightball am 23.02.2017 um 16:36:

Ja, da hast du wohl recht. Das ist die mit Abstand schlimmste Konsequenz. großes Grinsen

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Geschrieben von -Blacksteel- am 23.02.2017 um 21:06:

zum zitierten Beitrag Zitat von Eightball
Zur Beweissicherung reicht ein Foto mit Messgerät völlig aus.

Polizeiliche Messungen sind zur Beweissicherung nicht zulässig bzw. nicht ausreichend. Sie dienen nur zur Festlegung des Anfangsverdacht.
Danach legen Sie Dir eine ordnungsgemäße Messung nahe, die Du bei mehr als 6km Entfernung ablehen kannst.
Machst Du davon Gebrauch interessiert keinen mehr die Verhältnismäßigkeit, dann wird zur weiteren Beweisführung beschlagnahmt.
 

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Gruß
Dirk
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Geschrieben von Eightball am 23.02.2017 um 21:31:

Im Prinzip hast du recht. Das Zauberwort heißt allerdings Beschlagnahme. Und die braucht eine richterliche Zustimmung. Dafür fehlt sogar hier in Bayern bei Erlöschen BE die Verhältnismäßigkeit. Und wie reden hier von der Beschlagnahme des ganzen Hobels, nicht nur des Filters. 

Fürs Owi Verfahren reicht übrigens die Messung mit geeichtem Messgerät in der Regel aus. 

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Geschrieben von -Blacksteel- am 23.02.2017 um 22:02:

zum zitierten Beitrag Zitat von Eightball
Fürs Owi Verfahren reicht übrigens die Messung mit geeichtem Messgerät in der Regel aus.

Ich gebe Dir da recht, jedoch werden in den seltensten Fällen die Vorgaben eingehalten unter denen die Geräuschmessung vorgenommen wird.( Richtlinie 70/157/EWG)
Dann ist das ganze angreifbar und hieraus resultiert dann die Gefahr nichts gerichtsverwertbares zu haben.....

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Gruß
Dirk
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Geschrieben von Eightball am 23.02.2017 um 22:03:

Da bin ich voll und ganz bei dir. 

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Geschrieben von Dude4k am 23.02.2017 um 22:03:

Aw:

Zitat von Eightball
Im Prinzip hast du recht. Das Zauberwort heißt allerdings Beschlagnahme. Und die braucht eine richterliche Zustimmung. Dafür fehlt sogar hier in Bayern bei Erlöschen BE die Verhältnismäßigkeit. Und wie reden hier von der Beschlagnahme des ganzen Hobels, nicht nur des Filters. 

Fürs Owi Verfahren reicht übrigens die Messung mit geeichtem Messgerät in der Regel aus.

Das ist so nicht ganz korrekt! Eine Beschlagnahme muss irgendwann im Laufe eines Verfahren von einem Richter bestätigt werden. Das heißt nicht das eine Maschine vor Ort nicht zur Beweissicherung beschlagnahmt werden kann!

Klar kann der Richter im Verfahren feststellen das die Beschlagnahme unverhältnismäßig oder rechtlich nicht i. O. war...aber was bringt einem das dann vor Ort? Nix Augenzwinkern

Eine Beschlagnahme unterliegt generell der richterlichen Anordnung. Bei Gefahr in Verzug aber auch der Staatsanwaltschaft und deren Ermittlungspersonen. Das ist in diesem Fall die Polizei. Da es sich hier um ein Beweismittel handelt ist es für das Verfahren, auch Owi-Verfahren, von erheblicher Bedeutung. Und ein Foto kann man sich nicht anhören...

Also Schlussfolgerung: Beschlagnahme sofern kein Einverständnis mit der Sicherstellung vorliegt...

Sofern man sich mit einer Messung einverstanden zeigt kann man das natürlich alles vermeiden...

Muss letztendlich jeder selbst wissen Augenzwinkern

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Geschrieben von Eightball am 23.02.2017 um 22:19:

Das ist alles richtig. Nur: die richterliche Entscheidung muss innerhalb 3 Tage her. Und bei der Beschlagnahme des ganzen Mopeds kommt dann wieder die Verhältnismäßigkeit ins Spiel. 

Generell ist ist eine Beschlagnahme an sich bei nicht einverstanden mit der Sicherstellung kein Ding. Nur wie gesagt: beim ganzen Moped bekommst du da evtl Probleme. Ich kann nur von Bayern sprechen. Da wird von der Beschlagnahme des ganzen Teils wenn nur möglich Abstand gehalten. 

Beschlagnahme wurde früher zB am Kesselberg zu Haufe gemacht. Mittlerweile gar nicht mehr.

Das einzelne Teil beschlagnahmen allerdings: kein Problem. Und selbst da wird auf eine fotografische Beweissicherung hingearbeitet. 

Im Endeffekt ist jeder selbst verantwortlich. Ich steig daher hier aus. 

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Geschrieben von Dude4k am 23.02.2017 um 22:42:

Die richterliche Entscheidung 'soll' nicht 'muss' innerhalb von 3 Tagen erfolgen. Feiner Unterschied aber doch erheblich im Verfahrensablauf....aber das ist jetzt eigentlich auch alles zu tief denke ich Augenzwinkern

Steig auch wieder aus. Deine Worte treffen es gut smile

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