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Geschrieben von Geronimo am 03.02.2017 um 19:25:

Hollywoodlenker auf Switchback

Hallo Gemeinde,
da ich mich mit der Absicht trage meiner Switchback einen neuen Lenker zu spendieren (der werkseitig verbaute macht mir jetzt nach fast drei Jahren Probleme, da ich immer öfter die Schultern nach oben ziehe) bin ich beim Hollywood-Lenker gelandet. Einerseits baut er tiefer, andererseits kann er ohne größeren Aufwand ausgetauscht werden. Und jetzt zur Gretchenfrage: muss ich die Änderung eintragen (TÜV) lassen oder ist das aufgrund HD Originalteil nicht notwendig.
Danke für Eure Antworten
Gruss
Geronimo

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Geschrieben von George am 03.02.2017 um 22:54:

zum zitierten Beitrag Zitat von Geronimo
 Gretchenfrage: muss ich die Änderung eintragen (TÜV) lassen oder ist das aufgrund HD Originalteil nicht notwendig.

Schau mal ab hier rein, da wurde das seinerzeit kontrovers dikutiert: Posting aus Original Harley Hollywood Lenker & Züge

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Geschrieben von Hardy Twin am 04.02.2017 um 00:24:

Hab ich meinen Freundlichen auch gefragt beim Umbau. Der Hollywood ist nicht eingetragen. Von daher gehe ich davon aus, dass das nicht notwendig ist.
 


Geschrieben von Mondeo am 04.02.2017 um 00:39:

Das Thema gab es auch schon bei jemanden der aus Faak zurückkam und das Moped aus dem Verkehr gezogen wurde, weil der Lenker zwar HD war aber nicht für sein Modell. Ergebnis war, mußte eingetragen werden, wenn ich mich erinnere.


Geschrieben von wurzelhuber am 04.02.2017 um 00:59:

Habe an meiner Forty Eight auch den Hollywood-Lenker der SLIM. Obwohl orignial HD habe ich ihn dennoch auf Anraten des FREUNDLICHEN eintragen lassen; ...ging auch ohne Problem - ganz easy.

 


Geschrieben von Marco321 am 04.02.2017 um 08:06:

komisch bei Autos stellt sich niemand diese Frage. Darf ich 21 Zoll Alufelgen vom Audi A8 auf einem A3 fahren ohne sie einzutragen, sind ja original Audi .

Der Lenker  muss eingetragen werden

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Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.


Geschrieben von joe.sixpack am 04.02.2017 um 13:39:

Hollywoodlenker auf Switchback

Beim Kauf des Lenkers gab es eine ABE mit relevanten Daten dabei. Darin steht auch, unter welchen Voraussetzungen der Lenker für das jeweilige Motorrad zulässig ist. Die Bedingungen habe ich erfüllt und das ganze ist abgestempelt und unterschrieben vom HD-Händler. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist somit nicht erforderlich.

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Geschrieben von Marco321 am 04.02.2017 um 14:15:

eine ABE für einen Harley Lenker, wäre ja das erste mal.  Was die Händler gerne machen ist, dir eine Unbedenklichkeits Bescheinigung ausdrucken . Darüber hat sich unser Tüver aber totgelacht.

Aber wenn du wirklich eine ABE hast , würden sich hier im Forum bestimmt viele darüber freuengroßes Grinsen  (unser ist eingetragen)

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Geschrieben von Geronimo am 04.02.2017 um 18:25:

Dank an Euch für die Antworten.

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Geschrieben von Mondeo am 04.02.2017 um 21:18:

zum zitierten Beitrag Zitat von Marco321
komisch bei Autos stellt sich niemand diese Frage. Darf ich 21 Zoll Alufelgen vom Audi A8 auf einem A3 fahren ohne sie einzutragen, sind ja original Audi .

Der Lenker  muss eingetragen werden

Nö so einfach nun auch nicht! Traglast usw wird schon hinterfragt. Und es muß in den COC stehen was gefahren werden darf. Alles andere muß schon eingetragen werden.


Geschrieben von Bubbu am 10.02.2017 um 20:11:

Das Ganze sieht dann ungefähr so aus. Hatte übrigends keinen Eintrag aber dafür andere Riser. großes Grinsen

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