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Geschrieben von Karle48 am 10.09.2016 um 14:55:

Umbauten in der Händlergarantiezeit

Tach zusammen, 

ich habe vor mir demnächst eine Trittbrettanlage montieren zu lassen. Bei der Montage muss wahrscheinlich der Primär geöffnet werden. Wenn das Bike dann eh schon in der Werkstatt steht, möchte ich auch gleich hinten neue Dämpfer einbauen lassen. Muss ich die Trittbrettanlage beim HD Vertragshändler machen lassen, damit meine Garantie nicht erlischt oder kann ich auch zu ner freien Werkstatt gehen? Der Preisunterschied wären ca. 300 Euro. 

Vielen Dank schon mal für eure Tipps und Infos vorab. 


Geschrieben von Mondeo am 10.09.2016 um 18:35:

Das weis nur alleine dein HD Händler. Er kann die Garantie dir verweigern, wenn er Garantieleistungen in Zusammenhang mit deinem Umbau bringt und dadurch erst der Defekt eingetreten ist. Primär geöffnet und jetzt ist die Kupplung kaputt oder sonstetwas in der Art. Aber da wurde hier im Forum ausgiebigst darüber diskutiert.


Geschrieben von nightrider63 am 10.09.2016 um 18:45:

Auch Arbeiten in einer freien Werkstatt werden durch die Garantie abgedeckt.
das wurde schon vor längerer Zeit seitens der EU so beschlossen!
Trotzdem hält sich hartnäckig das Gerücht, man müsste alles in einer Vertragswerkstatt machen lassen, um die Garantie
nicht zu verlieren...


Geschrieben von blackwilli am 10.09.2016 um 19:31:

zum zitierten Beitrag Zitat von nightrider63
.....
das wurde schon vor längerer Zeit seitens der EU so beschlossen!
....

Das stimmt, leider hat die EU dabei vergessen, auch zu beschließen, dass der Käufer sein "Recht" darauf nicht erst durch 3 Instanzen erkämpfen muss. fröhlich


Geschrieben von Gabba am 10.09.2016 um 21:50:

Das Problem wird nicht sein, wo du das hast machen lassen. Eher, dass da überhaupt etwas verändert worden ist.
Mein freundlicher sagte mir, dass theoretisch gar nichts verändert werden darf. Dabei ging es allerdings um die Werksgarantie.

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Geschrieben von Karle48 am 10.09.2016 um 22:16:

bei mir geht es auch um die Werksgarantie. Habe sogar ne Garantieverlängerung und die 4-jährige Wartungsfreiheit mitgekauft. Dann checke ich das erst nochmal ab, bevor ich da überhaupt was machen lasse. 


Geschrieben von Mondeo am 10.09.2016 um 22:19:

Habe ich auch die 4 Jahre. Ist er hinderlich als nützlich. Ich bau einfach um was das Zeug hält und vertrau drauf das ich die Garantie nicht braucheFreude


Geschrieben von Karle48 am 10.09.2016 um 22:24:

beim nächsten mache ich die 4 Jahre auch nicht mehr. 


Geschrieben von Marcus am 10.09.2016 um 22:55:

Ich mutmaße jetzt beim öffnen des Primärs gehts um das entfernen des Umlenkhebels der Schaltung.
Rein theoretisch kann der Umlenkhebel an Ort und Stelle bleiben, wenn man optisch mit dem Stummel der weiterhin aus dem Primär schaut leben kann.

Klär das vorab mit deinem Garantiepflichtigen Händler, sehe da aber schwarz für ein Freibrief. Klar das die sagen das alles was nicht im Haus umgebaut wurde eine Garantieverletzung  ist.

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Geschrieben von Karle48 am 10.09.2016 um 23:02:

diese Befürchtung habe ich auch, dass der Händler bei nem Garantiefall sagt, dass die Garantie erloschen ist, weil die Umbauen/Anbauten nicht bei ihm gemacht wurden. Wahrscheinlich wird es besser sein, die 300 Euro mehr zu zahlen und im Schadensfall aber abgesichert zu sein. Ich werd am Dienstag den Händler nochmal kontaktieren. 


Geschrieben von Mondeo am 11.09.2016 um 09:32:

Ich habe fast alles selber umgebaut, außer innenliegenden Gaszug und die Tieferlegung. Falls es zu einem seeeehr großen Garantiefall kommen sollte wie zB. Getriebe oder sonstwas was ich nicht selber für einen schmalen Taler beheben kann, bau ich zurück. Sprich Lufi, Puff, Blinker usw. Weil ich will nicht das der Händler dann sagt, ja die Blinker sind schuld und jetzt ist das Getriebe hinFreude


Geschrieben von carlos.D am 11.09.2016 um 11:55:

zum zitierten Beitrag Zitat von Karle48
 Muss ich die Trittbrettanlage beim HD Vertragshändler machen lassen, damit meine Garantie nicht erlischt oder kann ich auch zu ner freien Werkstatt gehen? Der Preisunterschied wären ca. 300 Euro.

Wenn Du bei solchen Sachen Bedenken hast, warte die Garantiezeit vollständig ab.
Spart schlaflose Nächte.

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Geschrieben von Karle48 am 11.09.2016 um 16:23:

3 fahre ich in der Sitzposition nicht mehr, vorher hole ich mir was anderes...


Geschrieben von carlos.D am 11.09.2016 um 18:12:

zum zitierten Beitrag Zitat von Karle48
3 fahre ich in der Sitzposition nicht mehr, vorher hole ich mir was anderes...

Ne Kawa oder ne Yamaha?
Spaß beiseite: warum sollte für ne Tretanlage bei ner Street Bob der Primärdeckel runter ?
Und ja: Ich meine das Ernst mit dieser Form von Garantie.
Da ja inzwischen ALLES was das angeht auf die Goldwage gelegt wird, muß man ja Angst haben, das man einen Kupplungsschaden nicht repariert bekommt, nur weil man die falsche Politur benutzt hat. (Überspitzt gesagt.)

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Geschrieben von Krause.Davidson am 11.09.2016 um 19:18:

Die Leute sollten grundsätzlich den unterschied zwischen Garantie und gesetzl. Gewährleistung beachten!
Bei Garantie kann sich ein Händler durch Klauseln sehrwohl rauswinden! Ich kenne die Garantiebedingungen und internen Richtlinien von Harley nicht! 
2 Jahre gesetzlich Gewährleistung gilt bei Verbraucherkauf immer! Wenn der Defekt nicht im Zusammenhang mit den Umbau steht!