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Geschrieben von ironcicco10 am 31.07.2016 um 16:31:

Vorverlegte Fussrastenanlage brauche Hilfe

Hallo Leute habe ein Problem die Rennleitung hat mein Moped stillgelegt und zum TÜV abschleppen lassen unter anderem wurde meine Fussrastenanlage bemängelt weil sie nicht eingetragen ist.
hat einer von euch vielleicht diese Anlage verbaut und kann mir mit der ABE weiterhelfen bitte helft mir will wieder fahren böse
ich fahre eine Iron Baujahr 2012.

http://www.house-of-flames.com/Teile-Zubehoer/Sportster/Fusshebel/VORVERLEGTE-FUSSRASTENANLAGE-Schwarz-50700021


Geschrieben von Nero-Bln am 31.07.2016 um 17:42:

hallo
wenn du unterlagen brauchst , dann gibt es die wo du die Teile bekommst. also beim Händler aus deinem Link

ich habe eine 2006er Custom und eine Custom oder 72 hat zb. die vorverlegte Fußrastenanlage serienmäßig.   ( bei mir ist nix eingetragen von Werk aus was für Fußrasten )
der Sportster Rahmen ist Werksmäßig ( sieht man an den Halterungsbohrungen ) für Midle Fußrasten oder vorverlegt Fußrasten vorbereitet/vorgesehen.
Harley-Davidson Bike-Archiv    http://www.motorrad-matthies.com/Archiv/Harley_Archiv.php
also wenn das org. Teile sind , frage dem TÜV ob er bischen Baby   ist ,.......und zeige ihm die verschiedenen Modelle
mfg


Geschrieben von ironcicco10 am 31.07.2016 um 17:47:

zum zitierten Beitrag Ich werd die Seite mal anschreiben, das ist pure Schikane 
der Typ vom TÜV hatte meiner Meinung nach null Ahnung hat noch nichtmal mein 180er heckumbau bemängelt aber Spiegel die unterm Lenker geschraubt sind und so ein Quatsch wie hinterer Sitz fehlt obwohl im Schein steht das es ein Einsitzer ist .
danke dir für dein tip.
Zitat von Nero-Bln

hallo
wenn du unterlagen brauchst , dann gibt es die wo du die Teile bekommst. also beim Händler aus deinem Link

ich habe eine 2006er Custom und eine Custom oder 72 hat zb. die vorverlegte Fußrastenanlage serienmäßig.   ( bei mir nix eingetragen von Werk was für Fußrasten )
der Sportster Rahmen ist Werksmäßig ( sieht man an den Halterungsbohrungen ) für Midle Fußrasten oder vorverlegt Fußrasten vorbereitet/vorgesehen.
Harley-Davidson Bike-Archiv    http://www.motorrad-matthies.com/Archiv/Harley_Archiv.php
also wenn das org. Teile sind , frage dem TÜV ob er bischen Baby   ist ,.......und zeige ihm die verschiedenen Modelle
mfg


Geschrieben von eX Ninja am 31.07.2016 um 17:55:

Ich lehne mich mal ganz weit aus dem Fenster und gebe dir den Tip da mal ein wenig Terror zu veranstalten weil das an den Haaren herbeigezogener Quark ist den die blauen Männchen da abziehen. ( sofern du natürlich nicht noch allerhand anderen Kram auf deinem Mängelzettel hast) Zur Begründung: Du hast eine Sportster mit Vorbereitungen für alle Arten von Rastenanlagen die Harley anbietet, du hast Harley Rasten gekauft und an dafür vorgesehene Punkte montiert! Da muss gar nix Eingetragen, Abgenommen, Begutachtet und was weiss ich alles an Geldschneiderei und Behördenkrampf veranstaltet werden. Auf Deutsch: alle Teile ( von Leistungsveränderung abgesehen)  von Harley Sportster Modellen gleicher Baureihe können beliebig hin und her getauscht werden und kein TÜV-Onkel oder Rennleitungsmännchen kann einem ans Bein pinkeln. Aber natürlich macht bei einer Kontrolle auch immer der Ton die MusikAugenzwinkern
 


Geschrieben von Nero-Bln am 31.07.2016 um 17:58:

hallo
bei der 48 sind zb. die Spiegel unterm lenker.....
kannst ja bilder ausdrucken und/oder die Webseite notieren/ausdrucken und der TÜV kann selbst dort schon und sich überzeugen.
punkto Sitz , dann solltest keine eventuellen  hinteren Fußrasten dran haben . ( ist das der haken ? )

gruß


Geschrieben von ironcicco10 am 31.07.2016 um 18:09:

zum zitierten Beitrag Ich werd morgen auch mal zum TÜV fahren und die mal nach dem Puls fragen, die Vance and hines und den offenen Luftfilter seh ich ja ein aber der Rest bleibt so wie er ist ansonsten geh ich zum Anwalt 
Zitat von eX Ninja

Ich lehne mich mal ganz weit aus dem Fenster und gebe dir den Tip da mal ein wenig Terror zu veranstalten weil das an den Haaren herbeigezogener Quark ist den die blauen Männchen da abziehen. ( sofern du natürlich nicht noch allerhand anderen Kram auf deinem Mängelzettel hast) Zur Begründung: Du hast eine Sportster mit Vorbereitungen für alle Arten von Rastenanlagen die Harley anbietet, du hast Harley Rasten gekauft und an dafür vorgesehene Punkte montiert! Da muss gar nix Eingetragen, Abgenommen, Begutachtet und was weiss ich alles an Geldschneiderei und Behördenkrampf veranstaltet werden. Auf Deutsch: alle Teile ( von Leistungsveränderung abgesehen)  von Harley Sportster Modellen gleicher Baureihe können beliebig hin und her getauscht werden und kein TÜV-Onkel oder Rennleitungsmännchen kann einem ans Bein pinkeln. Aber natürlich macht bei einer Kontrolle auch immer der Ton die MusikAugenzwinkern


Geschrieben von ironcicco10 am 31.07.2016 um 18:12:

zum zitierten Beitrag Ja da dran wirds lieben hab noch Sozius rasten dran aber im Schein ist mein mopet ein Einsitzer 
Zitat von Nero-Bln

hallo
bei der 48 sind zb. die Spiegel unterm lenker.....
kannst ja bilder ausdrucken und/oder die Webseite notieren/ausdrucken und der TÜV kann selbst dort schon und sich überzeugen.
punkto Sitz , dann solltest keine eventuellen  hinteren Fußrasten dran haben . ( ist das der haken ? )

gruß


Geschrieben von Nero-Bln am 31.07.2016 um 18:28:

zum zitierten Beitrag Zitat von ironcicco10
zum zitierten Beitrag Ja da dran wirds lieben hab noch Sozius rasten dran aber im Schein ist mein mopet ein Einsitzer 
Zitat von Nero-Bln

hallo
bei der 48 sind zb. die Spiegel unterm lenker.....
kannst ja bilder ausdrucken und/oder die Webseite notieren/ausdrucken und der TÜV kann selbst dort schon und sich überzeugen.
punkto Sitz , dann solltest keine eventuellen  hinteren Fußrasten dran haben . ( ist das der haken ? )

gruß

wenn Rasten dran , könnte man sich ja auf schutzblech setzen Augenzwinkern
na dann die Rasten hinten ab fürn Tüv oder 2-Sitzer Bank rauf, bzw. gibt es doch auch solch ergänzungssitz für Sozius für deine Sitzbank
 


Geschrieben von c53 am 01.08.2016 um 13:36:

Gleiches bei den früheren Sporties. Ich würde zum Händler oder zu Harley Deutschland gehen und von denen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wie im Anhang für dein Moped un Baujahr fordern.

Gruß C53


Geschrieben von ironcicco10 am 01.08.2016 um 17:37:

zum zitierten Beitrag Zitat von c53
Gleiches bei den früheren Sporties. Ich würde zum Händler oder zu Harley Deutschland gehen und von denen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wie im Anhang für dein Moped un Baujahr fordern.

Gruß C53

Ich fahr die Tage mal zu Harley mal sehen was die sagen danke dir 


Geschrieben von Jokl am 02.08.2016 um 15:07:

Hallo,
also nach meinen Erfahrungen mit anderen Marken ist mir die Pauschalaussage "...alle Harleyteile kann man an jedem Modell verbauen..." oder so ähnlich völlig neu.

Es sind nur solche Originalzubehörteile (also die Teile die bei Auslieferung nicht verbaut waren) zulässig die Bestandteil der Betriebserlaubnis sind. So wurde es mir vom Importeur von Aprilia erklärt und auch belegt.
Alle Typenspezifischen Zubehörteile werden bei der Erstellung der Betriebserlaubnis mit aufgenommen und von daher brauchen diese keine weitere ABE oder kein TÜV Gutachten.

Du musst also herausfinden ob Teil "A" an deinem Modell "B" Bestandteil der Betriebserlaubnis ist. Wenn "A" nur Bestandteil von der Betriebserlaubnis von Modell "C" ist muss das "A" extra bei "B" eingetragen werden.

So, setzen wir mal voraus das "A" das Modell XL1200C ist und "C" die XL1200X liegt da schon der Hase im Pfeffer. Deswegen kann man auch nicht einfach bei "A" die Spiegel unten montieren weil es bei "C" Serie ist.

Ebenso könntest du bei der Nighster auch gleich den Vorderbau der 48 einbauen und davon ausgehen das es automatisch eingetragen ist.

Wenn also besagte vorverlegte Fussrastenanlage bei deinem Modell als Zubehör Bestandteil der Betriebserlaubnis ist darfst du die ohne weitere Papiere und Eintragungen verbauen dabei ist es egal ob Anschraubpunkte vorhanden sind oder nicht.
Ansonsten brauchst du ne extra ABE oder TÜV Gutachten.
 


Geschrieben von eX Ninja am 02.08.2016 um 15:31:

@jokl Harley ist nen Baukastensystem was so bei keinem anderem Hersteller zu finden ist und ne XL bei Harley ist ne XL... fertigAugenzwinkern Kannst ja bei nem Golf4 auch alle Sachen eines anderen Golf4 verbauen ohne mit jemanden darüber zu lamentieren( nix Leistungs-änderndes oder -abhängiges versteht sich) z.B. du findest das GTI Lenkrad schick und das soll an deinen Standard Golf...nun dann kein Problem( warum auch ) und wie du deine Spiegel hindrehst, sofern sie groß genug sind ist auch dir überlassen...
Wer allerdings mit ner komplett offenen absolut nicht Zulassungsfähigen Anlage durch die Gegend fährt braucht sich nicht wundern wenns Ärger gibt und Grenzen ausgelootet werden.


Geschrieben von Jokl am 02.08.2016 um 15:44:

Mag sein, dann kann ein Händler ihm ja auch die entsprechenden Unterlagen geben denn die angefragte ABE zu den Anlagen gibt es dann ja nicht.
Der Vergleich mit dem Golf hinkt, sieht man schon an den unterschiedlichen Reifengrößen. Ein kleineres (?) Lenkrad eines GTI darf auch nicht einfach in einen Standard eingebaut werden wo dieser Durchmesser nicht Bestandteil der Betriebserlaubnis ist.
GTI ist einen andere Ausführung des Modells Golf wie der L oder LS oder sonst wie.

Dann dürfte ich ohne Eintragung in meine XL1200C ein 21 Zoll Vorderrad einbauen oder ne 2. Bremsscheibe dran machen?  Das glaube ich aber nicht.


Geschrieben von ironcicco10 am 02.08.2016 um 16:05:

Ich habe den Laden angeschrieben zwecks ABE folgendes kam als Antwort :
Hallo Francesco,
leider gibt es kein Teilegutachten oder eine ABE für die Fußrastenanlage.Diese kann vom TÜV abgenommen werden ( eingetragen ), es handelt sich um die Selbe Anlage wieBei anderen Modellen ( XL1200X ) Werksseitig montiert ist.Kann Dir leider keine Dokumente zukommen lassen, außer dieser Bestätigung. 


Geschrieben von Schimmy am 02.08.2016 um 16:42:

zum zitierten Beitrag Zitat von Jokl
Hallo,
also nach meinen Erfahrungen mit anderen Marken ist mir die Pauschalaussage "...alle Harleyteile kann man an jedem Modell verbauen..." oder so ähnlich völlig neu.

Es sind nur solche Originalzubehörteile (also die Teile die bei Auslieferung nicht verbaut waren) zulässig die Bestandteil der Betriebserlaubnis sind. So wurde es mir vom Importeur von Aprilia erklärt und auch belegt.
Alle Typenspezifischen Zubehörteile werden bei der Erstellung der Betriebserlaubnis mit aufgenommen und von daher brauchen diese keine weitere ABE oder kein TÜV Gutachten.

Du musst also herausfinden ob Teil "A" an deinem Modell "B" Bestandteil der Betriebserlaubnis ist. Wenn "A" nur Bestandteil von der Betriebserlaubnis von Modell "C" ist muss das "A" extra bei "B" eingetragen werden.

So, setzen wir mal voraus das "A" das Modell XL1200C ist und "C" die XL1200X liegt da schon der Hase im Pfeffer. Deswegen kann man auch nicht einfach bei "A" die Spiegel unten montieren weil es bei "C" Serie ist.

Ebenso könntest du bei der Nighster auch gleich den Vorderbau der 48 einbauen und davon ausgehen das es automatisch eingetragen ist.

Wenn also besagte vorverlegte Fussrastenanlage bei deinem Modell als Zubehör Bestandteil der Betriebserlaubnis ist darfst du die ohne weitere Papiere und Eintragungen verbauen dabei ist es egal ob Anschraubpunkte vorhanden sind oder nicht.
Ansonsten brauchst du ne extra ABE oder TÜV Gutachten.

Moinsen,

Meine 2 Cent zu diesem Beitrag:

DAS stimmt SO nicht so ganz, denn die vorverlegte ORIGINALE HD Fussrastenanlage wurde im Rahmen der Erteilung der ABE für den Motorrad-TYP
(in diesem Fall XL1, XL2 usw. ) vom TÜV begutachtet und abgenommen. Dabei ist es VOLLKOMMEN EGAL, um welches Motorrad - MODELL (48, XL1200C,
XL1200N oder sonst was) es sich handelt.

Genauso Banane ist es, WO die Spiegel verbaut sind... Wichtig ist dass sie die richtige Größe haben, und dass die Sicht auf die Spiegel bzw. über die Spiegel
nach hinten nicht eingeschränkt ist .

Ist in Deinem Schein nur 1 Sitzplatz eingetragen, brauchst Du auch keinen 2. Sitz haben.

Mein Tip: Geh zu einer anderen Institution (DEKRA, GTÜ o.ä.) smile


GReetz   Jo

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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten Augenzwinkern

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