Forum (https://forum.milwaukee-vtwin.de/index.php)
- Allgemein (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=16)
-- Laberecke (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=19)
--- Rückzieher Zollfreigrenze zum 01.12.08 (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=7086)
Rückzieher Zollfreigrenze zum 01.12.08
Hab grad erfahren das die angesetzte Änderung der Grenze für geringwertige Waresendungen zum 01.12.08 nicht ganz so positiv ausfällt.
Es wird wohl von 22 € auf 150 € Warenwert ohne Versandkosten erhöht aber nicht wie ursprünglich sollen diese Sendungen vollständig Abgaben frei sein. Die Einfuhrsteuer sprich MwSt. bleibt es fällt dann nur der Zoll weg.
Die ursprüngliche Mitteilung auf der Internetseite des Zoll wurde zurückgezogen.
Hat jemand einen Link oder weis wie es ab 10.12.08 genau ist
Hab nämlich ne dicke Bestelliste und es wäre dann schon zu überlegen diese zu splitten.
__________________
Gruß Steve
Night Train driver the best in class
Lebe deine Träume und Träume nicht vom Leben
Hallo Stefan,
wenn Du splittest,kommt auch der Versand meist doppelt!
Muss mich mal erkundigen mit dem Zoll!
Bin heute nachmittag mit dem Sohn auf'em Mopped
__________________
Gruß Wildstar
__________________________________________________
Euch allen immer eine aufrechte und jägermeisterfreie Fahrt!
Hallo ,
ich habe das von Anfang an so verstanden das sich nur der Zoll befreit ist. Und wenn du über die 150 Tacken kommst wird Zoll für den kompletten Betrag fällig.
Gruss Joerg
Die erhöhte Freigrenze von 150€ gilt lediglich für eventuell zu zahlende Zölle (ZOLLEU), nicht jedoch für die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt). Das war aber schon immer so geplant und wurde vielleicht von einigen vielen, die sich schon Hoffnungen machten, nur falsch interpretiert...
Dazu gibts hier auch schon massig Threads im Forum
__________________
BRC #2
ne die erste Bekanntmachung und auch Vorgabe sprich Verordnung der EU hat ausdrücklich auch die Befreiung von Einfuhrsteuer vorgegeben. Auch die erste Info auf der Zollseite war so jetzt ist diese aber weg.
Im Moment ist es ja auch so bei Sendungen mit geringem Wert also bis 22€ brauchste nix zu zahlen (kein Zoll und Keine 19%)
Mit den Threads stimmt aber brauch jetzt mal ne aktuelle belastbare Auskunft
__________________
Gruß Steve
Night Train driver the best in class
Lebe deine Träume und Träume nicht vom Leben
Bitte schön:
ab dem 1. Dezember 2008 wird für Sendungen mit geringem Wert die in Artikel 27 der ZollbefreiungsVO (EWG) Nr. 918/83 genannte Wertgrenze von derzeit 22 auf 150 EUR erhöht.
Diese Änderung gilt aber nur für Zölle; für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der alten Wertgrenze von 22 EUR. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 22 der Richtlinie 83/181/EWG. Danach beträgt die Höchstgrenze für die Steuerbefreiung von eingeführten geringwertigen Gegenständen nach wie von 22 EUR; eine Änderung ist nicht geplant.
Eine entsprechende Änderung der nationalen Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung, die für geringwertige Gegenstände zurzeit noch auf Artikel 27 der VO (EWG Nr. 918/83 verweist, ist in Arbeit und wird demnächst im BGBl. veröffentlicht werden.
__________________
BRC #2
Das könn se sich auch in die Haare schmieren
__________________
Munter bleiben.
Kinka-Hanna
Muß Ich mir doch wieder die Koffer vollpacken um wirklich günstig an Teile zu kommen
__________________
"Ride hard, live Free"
Besucht meine HP wenn Ihr Lust habt !!
oder in Präservativen schlucken
__________________
Munter bleiben.
Kinka-Hanna
So,
hab's auch noch mal "Eroiert" ! So wie Letti es beschrieben hat gehts nimmer besser. Mann versucht nun wohl auf höchster Ebebe eine Lösung zu finden, das auch die EUSt in gleicher Höhe (€ 150,-) nicht erhaben wird.
Bringt man die Teile aus einem Drittland im Reisegepäck mit, so sind dann € 175,- frei.
__________________
Gruß Wildstar
__________________________________________________
Euch allen immer eine aufrechte und jägermeisterfreie Fahrt!
So hab grad mit dem Zollamt gesprochen ab 01.12.08 ist es wie folgt
Sendungen bis 150 € Warenwert sind vom Zollsatz befreit aber nicht von der Einfuhrumsatzsteuer (19%)
Im Reiseverkehr wird ab 01.12.08 bei Flugreisen die Freigrenze auf 430 € erhöht erst dann fallen Zölle und Einfuhrsteuer an.
__________________
Gruß Steve
Night Train driver the best in class
Lebe deine Träume und Träume nicht vom Leben
wo muss ich dann die 19% Mehrwertsteuer zahlen?
zum zitierten Beitrag Zitat von HARLEY DAVIDSON
wo muss ich dann die 19% Mehrwertsteuer zahlen?
__________________
Gruß Steve
Night Train driver the best in class
Lebe deine Träume und Träume nicht vom Leben
sorry, hab gedacht per nachname oder so.
Ja, kann auch per Nachnahme sein ...bei UPS oder FedEx, die bringen es anne Haustür
__________________
Gruß Wildstar
__________________________________________________
Euch allen immer eine aufrechte und jägermeisterfreie Fahrt!