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Geschrieben von Rob am 19.04.2016 um 16:11:

Kennzeichenhalter, TÜV, Kotzen

Hallo!

Ich habe den seitlichen Kennzeichenhalter mit TÜV-Gutachten an meiner Street Bob verbaut. So weit, so gut.
Der TÜV-Prüfer heute morgen fand den offenbar nicht so gut, weil man angeblich bei 30° Winkel von der rechten Seite aus das Kennzeichen nicht mehr ganz lesen kann. 

Hat jemand von euch diesen Kennzeichenhalter und keine Probleme mit dem TÜV gehabt?
Wäre doch beknackt, extra ein TÜV-Teilegutachten mitzuverkaufen, was dann beim nächsten Prüfer nicht standhält?

Wäre dankbar für eure Hilfe!


Geschrieben von v2devil am 19.04.2016 um 16:18:

welchen KZH hast du denn?
Bilder?

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Nicht alles, was ein Loch hat, ist Kaputt!!!
Gruß
v2devil großes Grinsen


Geschrieben von nightrider63 am 19.04.2016 um 16:20:

Wie der TÜV-Prüfer den Halter findet ist uninteressant.
Du hast ein Tüvgutachten dafür, also hat der Prüfer sich gefälligst
daran zu halten!
Sowas finde ich echt immer geil, wenn solche Typen keine Ahnung haben.
Dann sollte man lieber Pommes verkaufen...


Geschrieben von paffi am 19.04.2016 um 16:33:

zum zitierten Beitrag Zitat von v2devil
welchen KZH hast du denn?
Bilder?

Steht doch in der Überschrift: von der Firma Kotzen.großes Grinsen
Bis Samstag grüßt
paffi

__________________
Gruß vom paffi

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Geschrieben von Rob am 19.04.2016 um 16:39:

Gibt von Eightball Custom nur den einen: Link


Geschrieben von carlos.D am 19.04.2016 um 16:46:

zum zitierten Beitrag Zitat von nightrider63
Wie der TÜV-Prüfer den Halter findet ist uninteressant.
Du hast ein Tüvgutachten dafür, also hat der Prüfer sich gefälligst
daran zu halten!
Sowas finde ich echt immer geil, wenn solche Typen keine Ahnung haben.
Dann sollte man lieber Pommes verkaufen...

Entschuldigung, hier irrt der geneigte Leser. Wenn der Halter nicht korrekt montiert wurde, ist ein Gutachten noch lange kein Freibrief.
Hat der TE z. B. einen fetteren Reifen drauf und die Sichtbarkeit ist nicht mehr (Erbsenzählen) gegeben, so nutzt das Gutachten mal gar nix.
Wäre ja noch schöner, wenn man beim blitzen keine Kohle mehr eintreiben könnte, weil das Kennzeichen nicht eindeutig lesbar war.
Oder umgekehrt: Du wachst nach einem Unfall im Krankenhaus auf und die Polizei kann bei Deinem fahrerflüchtigen Unfallgegner nicht eindeutig nachweisen, das er es war, weil man das Kennzeichen nicht eindeutig lesen konnte.
Du siehst, alles hat seine Seiten.

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Geschrieben von Rob am 19.04.2016 um 17:05:

Ich habe einen 180er hinten statt der serienmäßigen 160. Sollte das tatsächlich solch einen Unterschied machen?


Geschrieben von Schimmy am 19.04.2016 um 17:28:

Mach Dir nix draus, Rob... das ist schon ganz anderen mit anderen, angeblich zugelassenen Haltern, passiert....

Wie z.B. mir und dem KzH von Cult-Werk... auch mit TÜV-Gutachten. Als ich mit dem Teil beim TÜV erschien, haben
die sich nur krumm gelacht und mir diesen kleinen Merkzettel mitgegeben, auf dem die zulässigen Werte für die
seitliche Einsehbarkeit usw. standen. Denen ist das ziemlich Wumpe, ob irgendein östereichischer TÜV-Prüfer
irgendwann mal seinen Segen dazu gegeben hat, oder Peng.... unglücklich

Greetz   Jo

P.S. Und das Moped hatte Serienbereifung drauf.... (Nightster)

P.P.S.: Probier´s doch mal bei der Konkurrenz.... vielleicht haben die ein anderes Maßband.... smile

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Geschrieben von DéDé am 19.04.2016 um 17:45:

Bei den meisten Haltern (auch mit Tüv-Gutachten) ist es mit der Einsehbarkeit und dem Neigungswinkel schon vorbei, wenn ne Tieferlegung, bzw kürzere Dämpfer drinne sind.
 

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http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm


Geschrieben von Moos am 19.04.2016 um 17:52:

Geh einfach zu nem freien Gutachter. Die machen auch oftmals Eintragungen nach Gutachten und messen dann nicht soo genau. Meiner zumindest. smile

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Moos

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Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.


Geschrieben von nightrider63 am 19.04.2016 um 18:49:

Carlos.D: da lasse ich mich auch gern mal belehren!
Aber hier bei uns im Pott gibt's da eher keine Probleme!
Die Leute, mit denen ich fahre, bringen ihre Mofas aber auch alle in die Schrauberbuden zum TÜV.
Da gibts dann auch keinen Ärger!


Geschrieben von chewie am 19.04.2016 um 19:11:

Also ich hab an meiner Street Bob diesen Kennzeichenhalter in Verbindung mit ner 200er Pelle und es gab keine Probleme beim TÜV.
Allerdings hat sich mein Dealer um den TÜV gekümmert und ich glaube die haben da so nen "besonderen Prüfer" der mit Harleys wohl recht vertraut ist.


Geschrieben von c53 am 19.04.2016 um 19:49:

Kennzeichenhalter, TÜV, Kotzen

Ich kann auch immer nur empfehlen die Eintragungen immer beim Schrauber oder Harley Dealer machen zu lassen. Bisher nie Schwierigkeiten gehabt. Selbst den 2jährigen TÜV lass ich immer da machen. Da stören auch keine kleinen Spiegel oder irgendwelche nicht vorhandenen Rückstrahler oder Screamin Eagle II Muffler. Habe auch den Cultwerk und der wurde anstandslos eingetragen.
Gruß C53

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Geschrieben von unterdertreppe am 19.04.2016 um 19:54:

Zitat von c53
Ich kann auch immer nur empfehlen die Eintragungen immer beim Schrauber oder Harley Dealer machen zu lassen. Bisher nie Schwierigkeiten gehabt. Selbst den 2jährigen TÜV lass ich immer da machen. Da stören auch keine kleinen Spiegel oder irgendwelche nicht vorhandenen Rückstrahler oder Screamin Eagle II Muffler. Habe auch den Cultwerk und der wurde anstandslos eingetragen.

so auch meine ErfahrungFreude

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Gruß
Rob


Geschrieben von Rabauke am 19.04.2016 um 20:52:

Hi.

Meine Erfahrungen mit dem Cult-Werk Halter sind das eintragen ein No-Go ist!
Egal ob GTÜ, Dekra oder TÜV.
Die Meinungen ob so ein (nicht sicherheitsrelevantes) Teil überhaupt eingetragen werden muss gehen da auch ziemlich auseinander.
Meine Devise, alle 2 Jahre den normalen anbauen, vorfahren, zurück bauen...

Selbst wenn ich den jetzt irgendwo anders (im Pott oder so) eintragen lassen würde müsste ich trotzdem zu jedem TÜV wieder dort hin weil sie mir den TÜV hier verweigern würden.

cu

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