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Geschrieben von dark_knight am 09.03.2016 um 18:15:

verrückt Gutachten / ABE Frontfender

Mahlzeit,

ich weiß es klingt doof, aber unsere Rennleitung hier vor Ort hat mich und ein paar meiner Jungs etwas auf dem Kieker und deswegen wollte ich an meinem Bike alles weitesgehend StvO konform haben
http://forum.milwaukee-vtwin.de/images/icons/icon11.gif

nun habe ich an meinen neuen Bike eine anderen Frontfender dran. lt. einlaminierten Aufkleber:Bayer MotorsportTechnischer BerichtNr.200208768Design + VertriebA. BayerAm Wasserturm 48a04626 Schmölln
Die Firma scheint aber nicht mehr zu existieren, nun meine Frage:

Hat irgendwer so eine ABE/Gutachten rumliegen oder für einen anderen?

Vielen Dank schonmal

Mfg


Geschrieben von turbo am 09.03.2016 um 19:48:

für einen frontfender brauchst du kein gutachten und keine eintragung. Das dir der dreck auf das moped spritzt ist dein problem.
Am heck wird das oft anders gesehen weil der nachfolgende verkehr ein problem haben könnte.

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Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Plastik-Motorräder


Geschrieben von Andy_xy am 10.03.2016 um 07:57:

den Fender hast du von eBay, richtig? smile

Ich hatte auch mal so einen Fender für nen Bobberumbau und auch ein Material-Gutachten dazu. Das Gutachten war ausgestellt auf "Bike Technic, Zum Wasserturm 48/1, 04626 Schmölln Sommeritz".
Mein TÜVer bemängelte allerdings, das auf dem Aufkleber ein anderer Firmenname und die Straße falsch waren (nicht "AM" Wasserturm sondern "ZUM"). Hatte mich dann entschlossen das nicht weiter zu verfolgen...
Einen Scan vom Gutachten hätte ich noch... Augenzwinkern


Geschrieben von dark_knight am 10.03.2016 um 09:41:

Hi,
ich denke das sollte reichen. Auch wenn es nicht mal wirklich nötig sein sollte es einzutragen, lieber zu viel als zu wenig ^^ könntest du mir das irgendwie mailen?
mfg


Geschrieben von Andy_xy am 10.03.2016 um 11:47:

schick mir mal deine Mailadresse... Augenzwinkern


Geschrieben von dark_knight am 11.03.2016 um 15:02:

Hi,

hab dir gestern eine PN geschickt, hast du die bekommen? Ich komm hier noch nicht so ganz klar :-D

Mfg


Geschrieben von Michel65 am 15.05.2026 um 15:25:

Hallo zusammen,

ich weiß der Beitrag ist schon etwas älter. Könnte ich wohl eine Kopie des Gutachtens erhalten?
LG Michel


Geschrieben von giftyz am 11.07.2026 um 12:05:

Wofür, man brauch für nen Fender kein Gutachten,kannst sogar ohne fahren....

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das leben ist zu kurz um mopeds mit TÜV zu fahren ;-) Freude Freude Freude


Geschrieben von HeikoJ am 11.07.2026 um 13:44:

zum zitierten Beitrag Zitat von giftyz
man brauch für nen Fender kein Gutachten

Deshalb lassen die Harsteller auch für teueres Geld Gutachten für ihre Frontfender erstellen, nur so aus Jux.

Hier man ein Auszug aus einem Gutachten für einen Frontfender:

V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Der oben beschriebene Änderungsumfang wurde gemäß VdTÜV Merkblatt 736, Stand 08.2009, geprüft. Sie entsprechen den Forderungen dieser Richtlinie und den Bestimmungen der StVZO. Dabei wurden auch die entsprechenden Anforderungen in den Rechtsakten VO(EU)3/2014 und VO(EU)44/2014 berücksichtigt.

Insbesondere wurden folgende Prüfkriterien untersucht:

Fahrverhalten und Bremsverhalten im leeren und beladenen Zustand

Bei Fahrdynamikprüfungen bis zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit konnten keine negativen Auswirkungen auf das Fahr-, Lenk- und Bremsverhalten an den Prüffahrzeugen festgestellt werden.

Anbau
Der Anbau ist dauerhaft und sicher, wenn die vom Hersteller mitzuliefernde Montageanleitung beachtet wird. Die Gefahr oder Schwere von Verletzungen wird durch den Anbau nicht vergrößert.

Äußere Gestaltung, Splittersicherheit
Die Anforderungen der Richtlinie 97/24/EG, Kapitel 3 bzw. der VO (EU) 44/2014 Anhang VIII. werden erfüllt. Die Materialeignung wurde durch den Prüfbericht 2007-KTV/STUTTEX-0149/EBA, vom 11.01.2007 nachgewiesen.

Und was das Fahren ohne Frontfender betrifft: Nicht zulässig wenn die Typgenehmigung MIT Frontfender erfolgt ist. In der EG Vorschrift steht explizit "ausreichende Abdeckung" muss vorhanden sein.

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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."


Geschrieben von Moos am 11.07.2026 um 14:55:

Ja, die graue Theorie in unserem über reguliertem Staat. In den 40 Jahren, in denen ich jetzt Motorrad fahre, hat sich noch kein Schwein für das vordere Schutzblech meiner Böcke interessiert. Egal, welches da dran war.

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Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.


Geschrieben von HeikoJ am 11.07.2026 um 14:58:

zum zitierten Beitrag Zitat von Moos
In den 40 Jahren, in denen ich jetzt Motorrad fahre, hat sich noch kein Schwein für das vordere Schutzblech meiner Böcke interessiert.

Weil du keinen Unfall hattest und deine Versicherung kein Gutachten angefordert hat ...

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Geschrieben von rockerle69 am 11.07.2026 um 15:05:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von giftyz
man brauch für nen Fender kein Gutachten

Und was das Fahren ohne Frontfender betrifft: Nicht zulässig wenn die Typgenehmigung MIT Frontfender erfolgt ist. In der EG Vorschrift steht explizit "ausreichende Abdeckung" muss vorhanden sein.

Ok, ohne Fender fahren wenn so abgenommen versteh ich.
Und was ist die explizite Definition von "ausreichende Abdeckung"?
Oder anders gefragt, wenn der TE einen Zubehörfender verbaut, für welchen eben kein Gutschten verfügbar ist, aber badierend auf den Angaben vom Fender ja mal irgendwann selbiger Bauartgeprüft wurde, ist dann die "ausrechende Abdeckung" gewährleistet?

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Geschrieben von HeikoJ am 11.07.2026 um 15:10:

zum zitierten Beitrag Zitat von rockerle69
Und was ist die explizite Definition von "ausreichende Abdeckung"?

Früher ( vor 1994 ) war in der StVZO exakt festgelegt wie die Abmessungen eines Frontfenders sein mussten, in der EG Zulassungsverordnung wurde dann ab 1995 auf eine genaue Festlegung verzichtet und die Beurteilung der "ausreichenden Abdeckung" den Prüfern überlassen.

Korrektur: Es war nicht in der StVZO selbst festgelegt sondern unter anderem im VdTÜV Merkblatt 736 ...

EDIT: Als ausreichend wird angesehen. Vorderradabdeckung: am vorderen Ende bis mindestens zur Senkrechten durch die Vorderachse, am hinteren Ende bis mindesten 15cm über der Horizontalen durch die Vorderachse (Ausnahme: wenn das Schutzblech an den Auspuffkrümmern oder an der Verkleidung “reiben” würde.).

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Geschrieben von joe.sixpack am 11.07.2026 um 16:01:

Das letzt Mal dass ich wegen des vorderen Schutzblech Ärger hatte, war 1971. Da hatte ich das vordere Schutzblech am Moped höher gelegt. Auf der Mängelkarte stand „mangelhafte Radabdeckung“. Heutzutage kannste das Geraffel komplett entfernen und das interessiert keinen uniformierten Rennleiter.

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Geschrieben von turbo am 11.07.2026 um 16:58:

ganz ohne wirst du schnell jemanden finden der dir dafür Geld abknöpfen oder zumindest eine Diskussion beginnen möchte.
Mal abgesehen von "schön aussehen", hat das Ding durchaus auch eine Funktion. Es stabilisiert die Gabel.
Nicht ganz ohne Grund werden innen zumeist dickere Bleche verbaut. Und manchmal gibt es dafür sogar Gabelstabilisatoren zusätzlich.

Abgesehen davon das die Regler so schon im dreckigsten Bereich angebracht wurden, schleuderst du unnötig noch massiver Wasser und Dreck auf das Bauteil.
Aber haubtsache schön.
Aber etwas kürzer als die Serie wird gewiss kaum auffallen.

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