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Geschrieben von Horst1956 am 08.10.2008 um 13:56:

Neue Zulassungsbescheinigung I und II

Hallo,

bei der Ummeldung meines gebrauchten Bikes wurde der alte Brief entwertet und eine neue Zulassungsbescheinigung nach europäischem Vorbild ausgestellt.

Dummerweise sind nun die alle Eintragungen der Umbauten verschwunden, inkl. die der breiteren Bereifung, die vorher unter 23 eingetragen war.

Ist das so? Wie verhalte ich mich bei Kontrollen?

Gruß

Horst

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Horst cool


Geschrieben von Sticki1 am 08.10.2008 um 14:01:

Das hättest ausdrücklich wünschen sollen,dann wirds auch eingetragen.
Hast wenigstens den alten Brief als Kopie mitbekommen??


Geschrieben von Horst1956 am 08.10.2008 um 14:03:

Ja, habe ich.

Dann werde ich wohl noch mal hinfahren müssen.

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Horst cool


Geschrieben von SteveHD am 08.10.2008 um 14:21:

Oder du hast immer alle Gutachten bei Dir fröhlich

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Gruß Steve

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Geschrieben von Adi am 08.10.2008 um 15:24:

Ich habe alle Umbauten automatisch in Bescheinigung II eingetragen bekommen.
Was mich aber gewundert hat, ist das jetzt keine Vorbesitzer mehr nachvollziehbar sind, weil die nirgens wo mehr eingetragen sind.

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Geschrieben von SteveHD am 08.10.2008 um 15:28:

@ Adi
das mit den Vorbesitzern gab es nur in Deutschland mit der Europäischen Vereinheitlichung sind die rausgefallen. Kannst aber eine Auszug bein StVz bekommen.

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Gruß Steve

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Geschrieben von DéDé am 08.10.2008 um 16:36:

Auf jeden Fall nochmal hin, die technischen Änderungen müssen übernommen werden, sonst gibt´s später Pobleme.

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noch ohne CAN-BUS und ABS...

http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm


Geschrieben von Big-Al am 08.10.2008 um 19:49:

nochmal hin Freude sonst musst Du immer nen "Aktenkoffer" mitschleppen. Augenzwinkern


versteh nur nicht dass sie das nicht gleich mit eingetragen haben Baby

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Geschrieben von Horst1956 am 09.10.2008 um 09:35:

So - ich war noch mal da.

Die zuständige Sachbearbeiterin beharrte darauf, daß alles seine Ordnung hätte. Unter K. ist in der neuen Zulassungsbescheinigung eine Nummer eingetragen. Unter dieser Nummer könne die Polizei die Eintragungen zentral abrufen, sagt sie.

Vielleicht sollte ich das noch mal von der Polizei verifizieren lassen.

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Horst cool


Geschrieben von Horst1956 am 09.10.2008 um 10:02:

Update:

Mit der Nummer, die bei K eingetragen ist, kann die Polizei nichts anfangen. Bei einer Abfrage unter der Kennzeichennummer konnte die Polizei einige Eintragungen ersehen, aber nicht alle. Der freundliche Polizist hat bei seinem eigenen Bike den alten KFZ-Schein von der Zulassungsstelle an die neue Zulassungsbescheinigung Teil 2 anhängen lassen. Ein einfacher Übertrag der Eintragungen ist wohl nicht möglich, da die Ziffern, auf die sich die Eintragungen beziehen, natürlich bei den neuen Dokumenten ganz andere sind. Er wird sich aber noch weiter "schlau machen" und sich dann wieder bei mir melden.

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Geschrieben von ...da Uwe! am 09.10.2008 um 10:42:

Ja!
Mit den neuen Papieren ist man ganz schnell der Horst! fröhlich
Ich geb meinen Kunden, wenn Eintragungen am Auto vorhanden sind, immer den alten Brief mit und den sollen se gut aufheben!

Hab auch schon mit Polizisten gesprochen...Die zucken dann nur mit den Achseln und sagen, dass man das neue System nicht zu Ende gedacht hat...

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Geschrieben von Adi am 09.10.2008 um 11:09:

Zitat von uwer1100s
Ja!
Mit den neuen Papieren ist man ganz schnell der Horst! fröhlich
Ich geb meinen Kunden, wenn Eintragungen am Auto vorhanden sind, immer den alten Brief mit und den sollen se gut aufheben!

Hab auch schon mit Polizisten gesprochen...Die zucken dann nur mit den Achseln und sagen, dass man das neue System nicht zu Ende gedacht hat...

Irgendwann gibts aber keinen Alten Brief mehr .....

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Geschrieben von SteveHD am 09.10.2008 um 11:14:

Dann fährste eben mit Anhänger für die Dokumente der Einzelabnahmen deiner Umbauten rum.
fröhlich fröhlich

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Gruß Steve

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Geschrieben von George am 09.10.2008 um 11:30:

Bei meiner letzten TÜV Eintragung (Lenker, Bremse, Blinker) gab's 2 DIN A 4 Seiten schriftlich, die ich "bei der nächsten Möglichkeit" im Strassenverkehrsamt in meine Fzg Papiere eintragen lassen soll.
Tragen die das denn jetzt auch noch so ein wie früher? Kommt da ein Extrablatt dran?
Ich hab mir jedenfalls zwei Kopien von der Prüfabnahme gemacht, die jetzt unter meinem Sitz schlummern, da die "nächste Möglichkeit" des Amtsbesuchs noch nicht gekommen ist...

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Geschrieben von SteveHD am 09.10.2008 um 11:40:

Richtig so George denn es besteht nicht mehr die Verpflichtung dies in die Fahrzeugpapier eintragen zu lassen.

Spar dir das Geld für die Eintragung Freude

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Gruß Steve

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