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Rücklicht Softail --- Unterschied DOT - TÜV
Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine Frage. Ich habe mir aus den Staaten das LED-Rücklicht 69906-07 bestellt. Die haben mir aber nun das LED-Rücklicht 69817-07 geschickt.
http://accessories.harley-davidson.com/softail/hupen_und_beleuchtung/dreistreifiges_led_rcklicht/default.aspx
Nun zu meinen Fragen. Darf ich das Rücklicht trotzdem einbauen? Wo ist denn genau der Unterschied zwischen den DOT geprüften Teil (USA-Version) und dem TÜV geprüften Rücklicht? Ist ja eigentlich ein und das gleiche Teil. Könnte ich eventuell die amerikanische Version einbauen und dann beim TÜV/Dekra eintragen lassen (auch ohne Teilgutachten)?
Wär toll, wenn mir einer von euch helfen könnte.
Viele Grüße,
Adi
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***Gottes schönste Gabe ist der Schwabe***
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Fuckin`Faak Crew - Jack Daniel`s Drinking School
Nein das Rücklicht darfst du nicht einbauen selbst wenn der Unterschied nur die Nr. wäre. Den die E-Nr. besagt das dieses Teil nach Europäischen Normen geprüft worden ist und somit eine Zulassung hat. Auch eintragen ist nicht so einfach brauchst du im Normalfall ein Lichttechnisches Gutachten.
Gruss Joerg
Keine Ahnung wie das beim Rücklicht ist, aber ich hatte mal 'ne Vorderlampe in beiden Versionen und da war der Reflektor mit Dot Kennzeichnung anders aufgeteilt als der mit der e-Nummer. Vielleicht isses beim Rücklicht ähnlich?
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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.
Ja, das ist bestimmt der Unterschied! Die Aufteilung der Lichtchen...
__________________ RHOI-NEGGA RULEZ!
irgendwie ist es aber alles komisch oder ?
ein ford mustang ( der neue) den es nicht als europa modell gibt, benotigt weil ja nicht vorhanden in unserem lande keine e kennung auf den lampen.
ein neuer vw bus, der aus mexiko importi2ert wird muss aber umgerüstet werden, weil die lampen in deutschland mit dem e zeichen käuflich zu erwerben sind.
Hey Leute,
hab da grad im Netz wahrscheinlich gute Nachrichten gefunden. Aber erstmal der Reihe nach...
Hab mir das Dingens nochmal genau angeschaut. Und siehe da, da ist eine E11 in einem runden Kreis drin.
Das heißt doch, wenn ich richtig gegoogelt hab, das das Rücklicht eine Bauartgenehmigung aus England hat und damit auch hier in Deutschland anerkannt werden muss.
Bitte korregiert mich, wenn ich falsch liege.
Gruß,
Adi
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jo, schraub das ding an
meins hat auch nur DOT
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Mein`s leuchtet , das reicht .
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Weil jeder Tag zählt
Nothing else matters
Tradition ist das Feuer weiterzugeben,Nicht die Asche anzubeten
Ach ihr, ich seh das doch genauso...
Aber die Narrenfreunde Grün-Weiß bzw. Blau-Weiß haben immer irgendetwas zu bemängeln... Und die Hampelmännchen in den blauen Arbeitskittel, die man alle zwei Jahre besuchen muss, stellen sich oft auch als Spielverderber dar. Und um einfach unnötigen Ärger und Zeit zu vermeiden, Frag ich einfach mal meine freundlichen Motorrad-Kollegen.
Grüße,
Adi
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E-Nummer heißt anbauen - und ich kenn keinen Cop der so verblödet ist und Prüfnummern auf Rücklichtern sucht (außer sie sind nur Fingernagelgroß oder leuchten lila-blaß-blau)
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Ponyhof war gestern
ich habs so gemacht das ich alle originalteile behalten habe wie zb das rücklicht...beim tüv kommt das originale wieder drauf (wenn überhaupt)!
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Yipieeeh...
Meine Bastelwochenenden sind somit geplant. Der kleinere Endtopf wird gegen den größeren ausgetauscht. Dann wird die Soundklappe deaktiviert, das hintere Licht ausgetauscht, eine neue Sitzbank und zu guter letzt ein anderes Tankpad.
Meine Regierung hat mich soeben ohne Worte und nur mit der Macht ihrer Gedanken erschossen... Wenn Blicke toeten koennten...
Aber eine ernsthafte Frage habe ich doch noch. Was ist Unterschied in den Pruefzeichen zwischen dem Kreis und dem Rechteck? Den hab ich noch nicht gefunden.
Bis dann
Adi
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Zitat:
"Ein großes "E" in einem Kreis ist heute as gebräuchlichste Prüfsymbol. Es kann von den Genehmigungsbehörden aller
Staaten vergeben werden, die dem ECE-Rechtskreis angehören. Die Zahl hinter dem "E" benennt den betreffenden Staat. In unserem Beispiel ist es Deutschland (1).
und
Zitat:
Ein kleines "e" in einem Rechteck besagt, dass das Teil von einem EG-Mitgliedsstaat mit Geltung für die gesamte Europäische Gemeinschaft geprüft und anerkannt ist. Die Kennzahl 4 in unserem Beispiel steht für die Niederlande.
d.h. von den Großen E Zeichen hat nur E1 hier gültigkeit!"
...damit dürfte deine Frage beantwortet sein.
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Ponyhof war gestern
O je, jetzt bin ich wieder total verwirrt...
Auf meinem Rücklicht ist ein großes E mit der Zahl 11 in einem Kreis drauf.
Wenn ich jetzt deine Ausführung nehme, darf ich es nicht verwenden?!?!
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