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--- Reifen, Hinten Vorne Gleiche Marke ??? (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=64093)


Geschrieben von Palpatine am 24.10.2015 um 19:49:

Reifen, Hinten Vorne Gleiche Marke ???

Moin

Wie is das eigentlich ?? muß man zwingend Vorne Und Hinten die gleiche

Reifenmarke fahren verwirrt Ich hab ja jetzt hinten den Metzeler ME 888 WW Ultra

drauf ,aber Vorne weil noch gut ,den Original Dunlop.

Der Vordere sollte jetzt zur nächsten Saison auch Neu ,Ich möchte Vorne aber

weder den Dunlop noch den Metzler drauf haben ,sondern ( weil mehr Grip ,weil

weicher ) den Conti CM1 WW MILESTONE da der Vorder Reifen sowieso länger als

der Hinterreifen hält und ich weder mit dem Metzeler ,noch mit dem Dunlop bei Regen

zufrieden bin,da sind die einfach unterirdisch schlecht unglücklich


Gruß Bernd

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Geschrieben von bestes-ht am 24.10.2015 um 20:04:

Nein.

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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von Aelbler am 24.10.2015 um 20:37:

Ich denke du kannst das für dich auslegen wie du willst, sollte jedoch etwas passieren, legen Gerichte dann gerne den Maßstab - Stand der Technik zugrunde, der ist in Deutschland einfach so, das Mischbereifung grundsätzlich nicht empfohlen wird,( kommt von den Reifenherstellern die ja gerne nicht nur einen sondern den Satz verkaufen würden)dir kann also ein Strick daraus gedreht werden, wie gesagt kann.


Geschrieben von George am 24.10.2015 um 20:44:

http://www.reifen-verband.de/reifen-technik/mischbereifung

"Eine Mischbereifung, unterschiedliche Reifenmodelle oder Reifenhersteller für Vorder- und Hinterreifen auf der Maschine, ist bei Motorrädern im allgemeinen zugelassen. Verboten ist eine Mischbereifung beim Motorrad nur, wenn eine sogenannte "Reifenfabrikatsbindung" ausdrücklich im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) vorgeschrieben ist. Die Angabe finden Sie in Ziffer 22. Falls im Fahrzeugschein eine Reifenbindung vermerkt ist, kann eine Reifenfreigabe beim Reifen- oder Motorradhersteller beantragt werden. In der Reifenfreigabe für das Motorrad bestätigt der Reifen- oder Motorradhersteller, dass der jeweilige Reifen für die Maschine geeignet ist.

Einzelne Motorradhersteller verzichten mittlerweile auf die Reifenbindung. Allerdings werden gewissen Reifenmodelle, mit denen das Motorrad homologiert wurde, vom Hersteller empfohlen. Im Interesse der Sicherheit sollte aber jeder Motorradfahrer auf die Reifen zurückgreifen die der Motorradhersteller empfiehlt, auch wenn keine Reifenbindung im Fahrzeugschein eingetragen ist."

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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.


Geschrieben von Palpatine am 24.10.2015 um 21:01:

zum zitierten Beitrag Zitat von George
http://www.reifen-verband.de/reifen-technik/mischbereifung

"Eine Mischbereifung, unterschiedliche Reifenmodelle oder Reifenhersteller für Vorder- und Hinterreifen auf der Maschine, ist bei Motorrädern im allgemeinen zugelassen. Verboten ist eine Mischbereifung beim Motorrad nur, wenn eine sogenannte "Reifenfabrikatsbindung" ausdrücklich im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) vorgeschrieben ist. Die Angabe finden Sie in Ziffer 22. Falls im Fahrzeugschein eine Reifenbindung vermerkt ist, kann eine Reifenfreigabe beim Reifen- oder Motorradhersteller beantragt werden. In der Reifenfreigabe für das Motorrad bestätigt der Reifen- oder Motorradhersteller, dass der jeweilige Reifen für die Maschine geeignet ist.

Einzelne Motorradhersteller verzichten mittlerweile auf die Reifenbindung. Allerdings werden gewissen Reifenmodelle, mit denen das Motorrad homologiert wurde, vom Hersteller empfohlen. Im Interesse der Sicherheit sollte aber jeder Motorradfahrer auf die Reifen zurückgreifen die der Motorradhersteller empfiehlt, auch wenn keine Reifenbindung im Fahrzeugschein eingetragen ist."

Na dann ist doch gut ,bei Mir ist keine Reifenmarke eingetragen ,nur die Bezeichnung

MT90 B16 72H Und MU85 B16 77H und das steht ja auch auf dem Metzeler b.z.w Conti. Augenzwinkern

Also werde Ich das wohl so machen und wenn der Conti .sich Vorne bewährt ,dann kommt

Er nächstes mal auch hinten drauf Augenzwinkern

Gruß Bernd

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Geschrieben von Kitkat am 24.10.2015 um 21:39:

Du darfst nur keine Radial und Diagonal Reifen mischen.


Geschrieben von Palpatine am 24.10.2015 um 22:11:

Son Mist ,es gibt den Conti als Vorderreifen nur in MT90 B16 74H und in den

Papieren steht MT90 B16 72H Augen rollen also is der Conti minimal breiter ,da

müßte ich mal bei Conti anrufen ob s dafür ne Freigabe gibt Augen rollen sonst

muß ich wohl auch vorne den Metzeler nehmen böse

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Geschrieben von Moos am 24.10.2015 um 22:17:

72H bezeichnet den Lastindex. Wenn dein Wunschreifen also 74 hat ist doch alles in Butter, da er höherwertig ist was die Tragfähigkeit betrifft.

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Moos

Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.


Geschrieben von Palpatine am 24.10.2015 um 22:21:

zum zitierten Beitrag Zitat von Moos
72H bezeichnet den Lastindex. Wenn dein Wunschreifen also 74 hat ist doch alles in Butter, da er höherwertig ist was die Tragfähigkeit betrifft.

Okay...... Augen rollen is das so verwirrt

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Geschrieben von Moos am 24.10.2015 um 22:23:

Bitteschön:
https://de.wikipedia.org/wiki/Tragf%C3%A4higkeitsindex

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Moos

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Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.


Geschrieben von Palpatine am 24.10.2015 um 22:48:

zum zitierten Beitrag Zitat von Moos
Bitteschön:
https://de.wikipedia.org/wiki/Tragf%C3%A4higkeitsindex

Danke Dir Augenzwinkern dann ist ja alles Paletti ,dann kann ich ja doch den Conti nehmen Freude


Klasse, Danke Moos

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Geschrieben von Aelbler am 25.10.2015 um 09:43:

Wenn es nur so einfach wäre,
nein nicht falsch verstehen, mir ist es egal wie ihr herumfahrt, ich war auch schon mit Mischbereifung unterwegs, dennoch möchte ich nochmals daraufhinweisen.

Die Verwendung von Mischbereifung ist in drei Fällen gesetzwidrig:

Kombination von Radial- und Diagonalbereifung
Verwendung von Reifengrößen, die für ein Fahrzeug nicht zugelassen sind
Nutzung von Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen

Obwohl alle weiteren Kombinationsmöglichkeiten (verschiedene Hersteller, Reifenmodelle, Profiltiefen usw.) nicht verboten sind, raten Experten führender Fachverbände aufgrund der negativen Auswirkungen auf die Fahreigenschaften trotzdem von jeglichen Arten der Mischbereifung ab.
Die Gesetzgebung hat sich in den letzten Jahren durch vermehrte Lobbyarbeit von Unternehmen verändert, alles ist Wischiwaschi geworden, der Betreiber wird mehr und mehr in Haftung genommen und ist für die Sicherheit verantwortlich.
Sollte etwas passieren haben Versicherungen hier ein Schlupfloch, da Gerichte in solchen Fällen die Regel der Technik aufrufen, das machen nunmal die Fachverbände, die sagen ganz klar zur Mischbereifung - nein.
Du müsstest jetzt eine eigene Gefährdungsanalyse machen und dich darauf berufen.
Nein ich bin kein Erbsenzähler, es sollten nur beide Seiten der Medallie betrachtet werden, für den Fall der Fälle.


Geschrieben von Döppi am 25.10.2015 um 13:05:

zum zitierten Beitrag Zitat von Palpatine
Son Mist ,es gibt den Conti als Vorderreifen nur in MT90 B16 74H und in den

Papieren steht MT90 B16 72H Augen rollen also is der Conti minimal breiter ,da

müßte ich mal bei Conti anrufen ob s dafür ne Freigabe gibt Augen rollen sonst

muß ich wohl auch vorne den Metzeler nehmen böse

Ich hab mir vorne einfach zusätzlich zum MT90 noch einen 130 ger auf gleicher Felge eintragen lassen So hast noch mehr Auswahl.

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Geschrieben von Orangeflake am 25.10.2015 um 13:43:

Im Gegensatz zum "Aelbler" wäre es mir dann nicht egal, wie Ihr rumfahrt, wenn mir so ein Profi in´s Auto rauscht und er vorne und hinten verschiedene Herstellerreifen fährt.

Wer also glaubt, bei gleichen Reifenangaben verschiedene Hersteller fahren zu dürfen, gehört von der Straße. Meine Meinung. Da zählt auch nicht, was der Reifen-Verband auf seiner Page schreibt. Und da interessiert mich auch nicht, was der TÜV beim Auto erlaubt. Immerhin verwendet Ihr dann nicht-geprüfte Kombinationen, die Euch kein Reifenhersteller freigibt. Egal ob das dem Zwecke dient, seine eigenen Modelle verkaufen zu wollen oder tatsächlich der Verantwortung im Rahmen der Produkthaftpflicht dient.

Macht´s Euch einfach (und hatte das bereits selber schon betrieben), schreibt den Hersteller an und dann habt Ihr´s schwarz auf weiß. Bei Pirelli und Conti kamen die Antworten sehr schnell.

Gute Fahrt weiterhin.

Ciaoi


Geschrieben von svfighter am 25.10.2015 um 14:22:

Bei mir im schein vorne und hinten nur vom gleichen hersteller hat der tüv so eingertagen

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Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren