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--- Muss Umfaller angegeben werden? (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=60270)


Geschrieben von SportyCB am 09.05.2015 um 01:21:

Muss Umfaller angegeben werden?

Wenn ich einen Vorführer kaufe, muss mir der Händler sagen, wenn das Motorrad umgefallen oder Ähnliches passiert ist?


Geschrieben von BigDogheiko am 09.05.2015 um 04:11:

Kommt auf den Schaden drauf an denke ich. (Schadenhöhe) wenn nix passiert ist muss er es auch nicht angeben, aber wenn der Umfaller eine Reparatur mit sich führte (die mit Kosten verbunden ist) ist er denke ich verpflichtet dies auch anzugeben. So ist es zumindest bei Autos. Aber mein Wissen diesbezüglich ist lediglich rudimentäres Halbwissen, ohne Gewähr.
Grüße
Heiko


Geschrieben von Black Pearl am 09.05.2015 um 07:42:

Nö, muss er nicht. Ein U"m"faller ist kein U"n"faller...
Wäre aber mehr als fair, wenn er es trotzdem macht...
Und Auto's können keinen U"m"faller haben, weil dann liegen sie auf der Seite oder auf dem Dach und das ist dann in den allermeisten Fällen auch gleich ein satter U"n"fall... Augenzwinkern

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A smoothed sea never made a skillful sailor


Geschrieben von rabbitmike am 09.05.2015 um 08:20:

Alle Schäden die über 700,-€ liegen sind offenbarungspflichtig. Egal ob Auto oder Motorrad, auch wenn am Auto z.B. eine Fahrzeugseite nur verkratzt wurde, liegen die Instandsetzungskosten über 700,-€ muss es beim Verkauf angeben werden. Beim Mopped nicht anders. Es muss nicht immer aus einem Unfall resultieren.

__________________
Gruß
Mike


Wer langsam fährt, wird länger gesehen! cool


Geschrieben von SportyCB am 09.05.2015 um 09:43:

Kann man das über die FIN über einen anderen HD Händler rausbekommen?


Geschrieben von FastGlider am 09.05.2015 um 10:05:

Nein.

Frage doch den Vorbesitzer...

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-QUERDENKEN- Das ist dieses unglückliche Zusammentreffen von Rechtschreibschwäche durch mangelhafte Schulbildung und Internetzugang...


Geschrieben von Vivendoo am 09.05.2015 um 10:08:

@sportyCB

Soweit ich weiß müsste es gehen.

Aber nur wenn die Reparatur offiziell beim freundlichen HD-Dealer mit offizieller Rechnung
gemacht wurde.

Wir haben mal die FIN von einen Import aus England von einen netten HD Händler aus
Deutschland checken lassen und dabei konnten wir den HD-Dealer in England
und alle bei HD gemachten Inspektionen, Garantiefälle und den damaligen Besitzer herausfinden.

Das geht aber nur wenn Du jemand bei HD ganz nett fragst ob er mal rein gucken könnte.
(schriftlich geben die aber nichts raus)

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Geschrieben von Eightball am 09.05.2015 um 11:41:

Wenn der Händler seinen eigenen vorführ Umfaller repariert, wird er das wohl kaum in die Datenbank eintragen.

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The difference between men and boys is the price of their toys


Geschrieben von Horsehide am 09.05.2015 um 11:45:

zum zitierten Beitrag Zitat von Eightball
Wenn der Händler seinen eigenen vorführ Umfaller repariert, wird er das wohl kaum in die Datenbank eintragen.

großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen


Michael


Geschrieben von SportyCB am 09.05.2015 um 13:47:

zum zitierten Beitrag Zitat von Eightball
Wenn der Händler seinen eigenen vorführ Umfaller repariert, wird er das wohl kaum in die Datenbank eintragen.

Stimmt, da haste Recht

Ich bin gestern stutzig geworden, als ich mir nen Werkstatttermin geholt hatte und derjenige bei der KD Annahme nach meinem Namen gefragt hatte und dann sagte, dass da in einer Spalte steht:FXDL Angebot Umfaller erstellen und er mich fragte, was es damit auf sich habe? Dann werde ich das nächste mal meine Verkäuferin direkt drauf ansprechen


Geschrieben von Moos am 09.05.2015 um 18:12:

zum zitierten Beitrag Zitat von rabbitmike
Alle Schäden die über 700,-€ liegen sind offenbarungspflichtig. Egal ob Auto oder Motorrad, auch wenn am Auto z.B. eine Fahrzeugseite nur verkratzt wurde, liegen die Instandsetzungskosten über 700,-€ muss es beim Verkauf angeben werden. Beim Mopped nicht anders. Es muss nicht immer aus einem Unfall resultieren.

Haste da eine verläßliche Quelle zu der Aussage? Höre ich zum ersten mal. Zumal die Reparaturkosten ja nicht überall gleich sind. Der eine machts für 600 € und der andere will 800€. Einmal muß ich melden und das andere mal nicht, obwohl identischer Schaden. verwirrt

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Moos

Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.


Geschrieben von Horsehide am 09.05.2015 um 18:39:

Nein muß definitiv nicht. Würde auch niemand machen. Hatte einen "Fallschaden" an einer 1 Jährigen Softail Standart. Habe es der Versicherung gemeldet und mir wurden 1800,- Euro ersetzt. Schaden am Tank wurde behoben. ( Neue Tankhälfte incl Lackierung 500,- Euro. ) Ich bin dem Käufer 500,- Euro entgegengekommen und fertig. Er war zufrieden und ich auch. Bei großen Treffen mit Partys kann das passieren. Gerade wenn es auf der Wiese regnet Abends. man ist ja nicht immer am Bike. Morgens liegt es dann plötzlich. Ich würde es nicht verschweigen. Ein Händler bestimmt auch nicht. Wo liegt das Problem. Ein Fallschaden ist kein Totalschaden. Da muß ich keine FIN abrufen.

Gruß
Michael


Geschrieben von rabbitmike am 09.05.2015 um 21:22:

@ Moos
Das ist gängige Rechtsprechung, wird dir jeder Anwalt bestätigen. Es zählt der Kostenvoranschlag oder die Rechnung.

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Gruß
Mike


Wer langsam fährt, wird länger gesehen! cool


Geschrieben von Börnie am 09.05.2015 um 23:21:

Und wenn es keinen Kostenvoranschlag oder eine Rechnung gibt ? DEN Betrag "X" gibt es
sicher nicht ! Und egal welcher Anwalt was bestätigt - der Richter entscheidet nachher.
Und "Recht" ist oft relativ !

Verschweigen ist beim Verkauf gleichbedeutend mit Falschangaben.

Die Schwere des Schadens entscheidet ... bzw nachher der Richter in Fall des Falles.

Umfallen KANN einen kostenmässig höheren und schwereren Schaden verursachen als ein
Unfall. Und im Endeffekt ist ein Umfall auch ein Unfall.

Plopp - umgekippt - Bremshebel defekt .... das braucht man sicher nicht angeben.
Was aber, wenn im blöden Fall der Lenkanschlag einen Titscher abbekommt !?!?!
Wenn der Käufer das im nachhinein feststellt und der Verkäufer den Umfall definitiv
verschwiegen hat steht sicher Ärger ins Haus.

Auch bei "gekauft wie gesehen"


Schöne Grüsse, Börnie


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Geschrieben von HaPa am 10.05.2015 um 09:31:

zum zitierten Beitrag Zitat von SportyCB
Wenn ich einen Vorführer kaufe, muss mir der Händler sagen, wenn das Motorrad umgefallen oder Ähnliches passiert ist?

Aus eigener Erfahrung kann ich folgendes sagen. Der BGH hat in einem Urteil vom 12.03.2008 – VIII ZR 253/05 die Verbraucherrechte gestärkt. Wenn ein Käufer ein Fahrzeug kauft ist der Verkäufer verpflichtet Vorschäden anzugeben wenn die Reparaturkosten 1500,- bis 2000,-€ übersteigen. Aber 1500 ist als Schallgrenze anzusehen. Alles was darunter ist sind Bagatellschäden, die nicht angegeben werden müssen.
In beiden Fällen ist es egal ob es sich um Unfallschäden oder, wie in diesem Fall, um einen Umfallschaden handelt.
Weist der Verkäufer nicht darauf hin liegt eine erhebliche Pflichtverletzung vor und der Käufer kann vom Kauf zurücktreten. Das gilt übrigens auch bei Privatverkäufen.

Hier geht es zum Urteil.

Ach ja, meine Summanangaben habe ich von meinem Rechtsanwalt.

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Linke Hand zum Gruß

Hartmut