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Geschrieben von Pinellas Dude am 05.03.2015 um 01:14:

Umbauten eintragungspflichtig?

Hallo zusammen,
Ich bin noch relativ neu im Forum und möchte mir eine street bob zulegen und nach meinen Vorstellungen umrüsten.
Müssen Änderungen des Lenkers (Wechsel vom Serien Ape auf softail Slim Lenker), vorverlegte Fußrasten (Standard HD wie bei wide glide), sowie seitlicher Kennzeichenhalter eingetragen werden?

Danke für nützliche Infos!

André


Geschrieben von Devil am 05.03.2015 um 06:16:

http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer

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☆ ☆ gruß Devil ☆ ☆

 


Geschrieben von silent grey am 05.03.2015 um 07:52:

Hi,

Lenker-/Riserkombinationen hatte ich bei meinen diversen Harleys fast standardmässig unter Verwendung originaler Teile anderer HD Modelle umgebaut. Bei den LRn auch die Serien Schalt-/Bremsanlagen auf die Variante der WideGlide.
Der 'hauseigene' Prüf-Ing meines Händlers hatte bei meiner Nachfrage auf die Notwendingkeit einer Eintragung abgewunken, da es sich jeweils um Bauteile handelt, die über die Homologation des entsprechenden 'Spenderfahrzeuges' ihre Betriebserlaubnis erhalten haben.
Auch der vorschriftsmässige Anbau der Teile stelle kein Prüfkriterium dar, da es auch nicht erforderlich sei, nach optischen Modifikationen (Lackierung, Pulvern etc.) den ordnungsgemässen Wiederaufbau/Zusammenbau vorzuführen/abnehmen zu lassen.

So hatte u.a. auch bei den zweijährlich anstehenden TÜV/AU Terminen der Umbau meiner 2006er Softail Standard auf FatBoy neben dem ordnungsgemässen (und problemlosen) Eintrag der abweichenden Vorderraddimension keinerlei Nachfragen oder Irritationen hervorgerufen, obwohl hier umfangreiche(re) Änderungen bzgl. Gabel, Trittbrettanlage, Lenker-/RiserKombination, Krümmerführung & ESD etc. erfolgt waren. Alles ganz easy cool

Gruß, silent


Geschrieben von zena am 05.03.2015 um 08:10:

Nach meinen Erfahrungen müssen diese Umbauten eingetragen werden.
Auch wenn es original HD Teile sind, müssen die an deinem Bike ja nicht passen und sie sind ja auch nicht für dein Modell zugelassen worden. Die Zulassung ist immer Modellbezogen!
Seitliche KZH gibt es schon mit ABE, ansonsten mit Teilegutachten zur Eintragung.

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Gruß, zena


Geschrieben von Pinellas Dude am 06.03.2015 um 00:31:

Danke Jungs!


Geschrieben von Döppi am 06.03.2015 um 11:38:

Vorverlegte muss jedenfalls nicht eingetragen werden. Dein Bike ist für beide Versionen ausgelegt und homologiert. So die Aussage des TÜV bei meinem Umbau damals. Bei Lenker und Rad Reifenkombination sah dies dann anders aus.

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Fuckin`Faak Crew - Jack Daniel`s Drinking School


Geschrieben von Roadking57 am 06.03.2015 um 12:15:

Ist so wie Silent schreibt! Schon des öfteren genau so durchgeführt! Freude


Geschrieben von Döppi am 06.03.2015 um 18:09:

zum zitierten Beitrag Zitat von Pinellas Dude
Hallo zusammen,
Ich bin noch relativ neu im Forum und möchte mir eine street bob zulegen und nach meinen Vorstellungen umrüsten.
Müssen Änderungen des Lenkers (Wechsel vom Serien Ape auf softail Slim Lenker), vorverlegte Fußrasten (Standard HD wie bei wide glide), sowie seitlicher Kennzeichenhalter eingetragen werden?

Danke für nützliche Infos!

André

Bevor dir den Slim Lenker holst, nimm lieber den Hollywood von Thunderbike. Der ist noch ein ganzes Stück breiter. Leider kein Schnäppchen, da auch noch die Riser brauchst.

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Geschrieben von Pinellas Dude am 07.03.2015 um 00:26:

zum zitierten Beitrag Zitat von Döppi
Vorverlegte muss jedenfalls nicht eingetragen werden. Dein Bike ist für beide Versionen ausgelegt und homologiert. So die Aussage des TÜV bei meinem Umbau damals. Bei Lenker und Rad Reifenkombination sah dies dann anders aus.

Beim Standard HD Kram ok, aber wie ist es mit Vorverlegten Kits anderer Hersteller, z. B. Die von Thunderbike?


Geschrieben von Döppi am 07.03.2015 um 10:08:

Ich hab nur von Orginalteilen gesprochen. Augenzwinkern

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Geschrieben von hockl am 11.03.2015 um 14:22:

...ein seitlicher Kennzeichenhalter kannzte auch selber bauen. Er muss lediglich folgende Anfordeungen erfüllen...


- Höhe Kennzeichen: (bei belastetem Fahrzeug).
- Unterkante vom Kennzeichen min. 200 mm über Fahrbahn.
- Oberkante vom Kennzeichen max. 1500 mm über Fahrbahn.
- Sichtbarkeit: (Winkel, aus dem das Kennzeichen voll sichtbar sein muss).
- 30° nach oben. - 5° nach unten. - 30° seitlich.
- Neigung des Kennzeichens:
- Oberkante max. 30° nach vorne - Unterkante max. 15° nach vorne
- Kennzeichen muss beleuchtet sein (Beleuchtung mit E-Prüfzeichen !).

- Keine Eintragungspflicht.

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Dass mir der Hund viel lieber sei, sagst du oh Mensch sei Sünde, der Hund blieb mir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Wnde.