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--- US Import - Abnahme nach §21 (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=54388)


Geschrieben von sky am 02.09.2014 um 19:00:

US Import - Abnahme nach §21

Wer bitte kennt sich gut mit US-Importen und Abnahme nach §21 aus?

Ich suche derzeit eine neue Basis für mein nächstes Umbauprojekt und zwar eine frühe EVO 1985-1988. Ich hab nun ein US-Import angeboten bekommen, der bereits eine Abnahme nach §21 hatte, d.h. deutsche Papiere hat. Folgendes "Problem". Der Verkäufer war unwissend oder unachtsam. Es stehen als Fahrgeräusch lumpige 79dB in den Papieren. Die offiziellen 86dB (nach Eingruppierung gem. Erstzulassungsdatum) sind aber wesentlicher Teil des Spaßes. Die 79dB bekomme ich wohl eher nicht mehr von der Zulassungsstelle korrigiert, oder? Bitte keine Vermutungen sondern nur Erfahrungswerte. Danke. Ich spreche parallel auch noch mal bei meiner zuständigen Zulassungsbehörde vor.


Geschrieben von Grenadier am 02.09.2014 um 19:56:

...... wozu der Stress?

Mobile.de ist übervoll von US-Importmöhren...... Baby Baby Baby


Geschrieben von sky am 05.09.2014 um 09:40:

Um das Thema meinerseits inhaltlich abzuschließen - vielleicht hilft es ja mal jemandem.

Meine Zulassungsstelle kann da alleine nix machen. Die haben mich zum TÜV geschickt. Bei mehrerern Niederlassungen gewesen. Dort wissen die meisten Prüfer nämlich auch nicht wirklich ob und wie sie das korrigieren können/sollen. Häufigster Vorschlag formelle Fahrgeräuschprüfung (mit zugelassener Auspuffanlage) = teuer und ungewiss.

Dann bin ich beim "Harley-Vollsachverständigen" des TÜV Nord vorstellig geworden. Ergebnis: "79dB sind ein bißchen wenig. Da ist offensichtlich ein Fehler passiert" Änderung der Zulassungspapiere möglich, wenn ein offizielles technisches Datenblatt mit VIN vorgelegt wird, das einen höheren Wert für das Fahrgeräusch hergibt. Ggf ist es auch möglich bei der TÜV Dienststelle, die die 21er-Abnahme gemacht hat auf Fehlersuche zu gehen.

Ansatzpunkte für die Korrektur wären also da, mit der ins Auge gefassten EVO Basis hat es leider dennoch nicht geklappt.


Geschrieben von Grenadier am 05.09.2014 um 09:52:

....... wieso nimmste nicht einfach ne andere Karre???? Baby Baby Baby


Geschrieben von robin am 05.09.2014 um 09:52:

Hatte auch schon das Problem mit zu niedrigem DB Fahr- und Standgeräusch.
Mein TÜV Prüfer hat es dann anhand einer Briefkopie eines baugleichen Fahrzeuges einfach korrigiert.


Geschrieben von sky am 05.09.2014 um 10:05:

zum zitierten Beitrag Zitat von Grenadier
....... wieso nimmste nicht einfach ne andere Karre???? Baby Baby Baby

Hat zwar nix mit dem Thema zu tun, aber mach ich ja jetzt. Es gibt halt nicht soviele 1985-9/1988er mit wenig Laufleistung in gutem Zustand. ... Aber mal so unter uns ...was hast du eigentlich für ein Problem mit den " Baby Baby Baby " Warum machst du die Leute hier so an?


Geschrieben von Grenadier am 05.09.2014 um 10:23:

...... mit mir is allet chic.

Manch einer denkt nur noch mit dem Bauch, wenn er ne Harley sieht, da hülft es manchmal, ihn wachzurütteln und Alternativen aufzuzeigen......

Und dass es nur den einen guten Evo geben soll, ist ja wohl offensichtlich Bullshit großes Grinsen


Geschrieben von sky am 05.09.2014 um 10:44:

Zitat von Grenadier
...... mit mir is allet chic.

Manch einer denkt nur noch mit dem Bauch, wenn er ne Harley sieht, da hülft es manchmal, ihn wachzurütteln und Alternativen aufzuzeigen......

Und dass es nur den einen guten Evo geben soll, ist ja wohl offensichtlich Bullshit großes Grinsen

Ahhh, alles klar ...

Zitat von sky
Ich suche derzeit eine neue Basis für mein nächstes Umbauprojekt und zwar eine frühe EVO 1985-1988.


Geschrieben von jos am 05.09.2014 um 10:59:

@ sky

ich habe mir eine EVO Bj. 1986 aus Wyoming im Jahre 2007 selber importiert .
( Softail Heritage )
Ich hatte kein sog. Datenblatt - nur den amerikan. Title, aber da steht ja nix drin.
Habe dann mein Bike zu einem priv. Harley Schrauber gebracht , naja da kennt einer jemanden der einen kennt usw. und hatte dann in meinen deutsch. Papieren 103 DB stehen , und das im tiefsten Bayern.
Diese Eintragung war beim Verkauf dann sehr nützlich. Augenzwinkern Freude

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Gruß
jos Augenzwinkern


Geschrieben von sky am 05.09.2014 um 12:17:

zum zitierten Beitrag Zitat von jos
@ sky

ich habe mir eine EVO Bj. 1986 aus Wyoming im Jahre 2007 selber importiert .
( Softail Heritage )
Ich hatte kein sog. Datenblatt - nur den amerikan. Title, aber da steht ja nix drin.
Habe dann mein Bike zu einem priv. Harley Schrauber gebracht , naja da kennt einer jemanden der einen kennt usw. und hatte dann in meinen deutsch. Papieren 103 DB stehen , und das im tiefsten Bayern.
Diese Eintragung war beim Verkauf dann sehr nützlich. Augenzwinkern Freude

Klar, das kenne ich auch alles. Ich wollte allerdings ne abgesegnte Lösung bevor ich das bike kaufe. Was nutz mir ne early EVO mit 79dB? Da ist ja der halbe Spaß weg.

In Hessen ist das mit Änderungen in den Papieren nicht ganz so einfach. Wir haben noch die Bündelungsbehörde. Die "übergeordnete Instanz"! Da muß alles hin, was nicht nach §19.3 eingetragen wird. Die überprüft (und kippt ggf.) selbst das Gutachten eines Vollsachverständigen, wenn es keine hinreichende Aktenlage gibt - es könnte sich ja um einen Gefälligkeitsdienst gehandelt haben. Die schauen sich noch nicht mal das bike an sondern nur die Akten. Bei Fehlern oder Lücken - kein Eintrag! Aus gleichem Grund reicht für Eintragungen die nicht unter §19.3 (also einfache Anbaubescheinigungen) fallen hier (in Hessen) oftmals auch die Kopie eines Fahrzeugscheines vom Kollegen NICHT aus. Der eintragende TÜV-Prüfer könnte ja "beeinflußt" worden sein.

Für die deutsche Zulassung eines Direktimports brauchst du auf alle Fälle ne Abnahme nach §21, also auch ein COC oder alternativ ein technisches Datenblatt für dein Moped (gibts bei Harley für viel Geld, oder anderswo für etwas weniger Augenzwinkern). Wenn du weder noch hattest, hat sie eben dein Schrauber oder dessen Kontakt besorgt. Der Bock der mich interessiert hatte, hatte ja schon deutsche Papiere, d.h. der Prozeß wurde schon absolviert, aber von jemandem, der sich eben nicht auskannte oder die falschen Papiere vorgelegt hat. Ich hatte vermutet, dass die Behörde vielleicht froh ist, dass nur 79dB Fahrgeräusch in den Papieren stehen und nicht Willens ist, das zu korrigieren. Aber es gibt eine "hochoffizielle" Lösung.

103dB? Schon, aber Standgeräusch (=U.1), oder? U.3 dürften bei dem Datum der Erstzulassung auch nur 86dB sein, oder? Aber immerhin! großes Grinsen