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--- private LKW-Nutzung: brauche ich eine Fahrerkarte (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=49760)


Geschrieben von Markus_112 am 23.03.2014 um 11:34:

private LKW-Nutzung: brauche ich eine Fahrerkarte

Hallo Leute,

ich bin bei dem Thema etwas unwissend, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen:

Ich bin im Besitz eines Führerschein der Klasse C (ohne BKrFQG). Da ich den Führerschein normalerweise nur im Feuerwehrdienst nutze, habe ich keine Fahrerkarte.

Nun möchte ich privat einen LKW über 7,5 to (ohne Anhänger) mieten, um einen Umzug durchzuführen.

1) BkrFQG brauche ich ja nicht, da ein privater, unentgeltlicher Umzug. - richtig?

2) Wer stellt mir eine Fahrbescheinigung (Umgangssprachlich Urlaubsbescheinigung über die letzten 28 Tage aus - bzw. brauch ich die überhaupt?

3) Ein Schaublatt ausfüllen ist kein Problem, was ist jedoch, wenn der Miet-LKW ein digitales Kontrollgerät verbaut hat (ich hab mal gelesen, da gibt es eine Möglichkeit auch ohne Fahrerkarte Ausdrucke zu erstellen, die dann bei einer Kontrolle wie die alte Tachoscheibe gewertet werden)?

Danke schon mal für eure Hilfe.

Gruß Markus


Geschrieben von Joenke24 am 23.03.2014 um 12:10:

Hallo Markus, war 40 Jahre Berufskraftfahrer,Du brauchst keine Fahrerkarte,die sind mit oder ohne
zu Fahren.

Gruß
Joenke24


Geschrieben von Markus_112 am 23.03.2014 um 14:28:

Das wäre ja super. Was muss ich dann bei einer Kontrolle vorlegen?


Geschrieben von Twintreiber am 23.03.2014 um 17:42:

zum zitierten Beitrag Zitat von Joenke24
Hallo Markus, war 40 Jahre Berufskraftfahrer,Du brauchst keine Fahrerkarte,die sind mit oder ohne
zu Fahren.

Gruß
Joenke24

Ich bin mir nicht so sicher ob du keine Fahrerkarte brauchst. Es stimmt zwar, daß man auch ohne Karte fahren kann, dann muß man am Ende der Tour den Nachweis ausdrucken.
Das gilt aber nur für 15 Tage. Der Vermieter wird dir schon sagen wie er das handhabt.

Ein anderes Problem ist aber: die meisten Vermieter (Sixt z.B.) vermieten bis 12 to, damit mußt du zwar keine Autobahnmaut bezahlen, trotzdem gilt aber das Sonntagsfahrverbot.

Gruß
Hansi

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"Ich singe gerne und ich trinke gerne Scotch. Die meisten Leute hören mich lieber Scotch trinken" George Barns


Geschrieben von Joenke24 am 23.03.2014 um 18:12:

Hey,wenn es Privat ist( Umzug) keine Karte,Gewerblich nur mit Karte,beim Abschluss des

Mietvertrags dem Vermieter mitteilen.

Gruß

Norbert


Geschrieben von Markus_112 am 23.03.2014 um 23:21:

Danke nochmal. Dann werd ich mal mit dem Vermieter nochmal sprechen.

PS: Dass ich mich an Sonntagsfahrverbot / Feiertagsfahrverbot und die Lenkzeiten halten muss, ist ja selbstverständlich.