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NoVa für Oldtimer
Ich hab da mal eine Frage an die Österreicher hier im Forum die sich mit der Nova auskennen. Wenn ein Motorrad, BJ 1957, vor 20 Jahren nach Österreich importiert wurde, und niemals angemeldet war, weiterverkauft wird, muss dann bei der Anmeldung (nach erfolgter Einzelgenehmigung, die ist auch noch fällig) die Nova abgeführt werden?
Bitte um sachdienliche Antworten, am besten mit fundierter Erklärung. Danke.
LG
Tom
für oldtimer gibt es keine nova! alter mind 30 jahre
es muss aber als oldtimer typisiert werden, d.h. ein EU fzg mit z.b. D papieren darf nicht "normal" zugelassen werden sondern es muss eine (schlag mich) §34 (???) historisches fahrzeug zulassung sein.
sonst ist es eine normale eu-bestandszulassung und man muss die nova entrichten.
nachteil bei "historischen fzgen", sie dürfen max 60 tage/a für 2 rad und 120 tage/a beim pkw bewegt werden.
man muss ein fahrtenbuch mitführen - hat bei mir und allen kollegen aber bis dato noch nie jemand verlangt 
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du hast vielleicht recht,
aber meine Meinung gefällt mir besser
Danke, das klingt schon mal gut.