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Geschrieben von grauesoftail am 28.03.2013 um 00:03:

Ohne Blinker fahren (Strafe?)

Hi weiß jemand was es für ne Strafe gibt wenn man keine Blinker angebaut hat?
Danke im voraus für eure Erfahrung?

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Harley - Davidson


Geschrieben von Döppi am 28.03.2013 um 00:55:

kommt drauf an bei welchem Baujahr ? Wenn alt genug , brauchst keine. Freude

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Fuckin`Faak Crew - Jack Daniel`s Drinking School


Geschrieben von NT-Tom am 28.03.2013 um 01:00:

oder musst handzeichen geben


Geschrieben von voni am 28.03.2013 um 08:04:

Soweit ich weiss (jedenfalls in der CH so), müssen keine Blinker am Motorrad sein. Das heisst, wenn die Blink-Lampen dran sind, müssen diese funktioneren. Ansonsten müssen sie ganz wegmontiert sein (also nicht dranlassen ohne dass sie funktionieren).
Dann ist es jedoch Pflicht, Handzeichen zu geben.
Das Problem ist nur, wenn Du Nachts fährst (oder in unbel. Tunnels), sieht's keiner.
Ausserdem, was machst Du anner Ampel -> Hand hoch, Hand runter, Hand hoch, Hand runter......
großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen

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KEEP RUBBER SIDE DOWN

Cheers
voni


Geschrieben von Gerd am 28.03.2013 um 09:21:

Motorräder die vor dem 01.01.62 zu gelassen sind brauchen keine Blinker und ab 01.01.87 dürfen Ochsenaugen nicht mehr als alleiniger Blinker verbaut werden.


Geschrieben von grauesoftail am 28.03.2013 um 10:41:

Bj 89:-(

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Harley - Davidson


Geschrieben von Gutelaune am 28.03.2013 um 11:06:

Bei Baujahr 89 droht dir ohne Blinker Verbot der Weiterfahrt... Stilllegung Baby

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Das Leben ist zu kurz für schlechte Laune... cool


Geschrieben von Hollerich am 28.03.2013 um 11:22:

wenn sie nicht gestohlen wurden cool

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http://www.youtube.com/watch?feature=endscreen&NR=1&v=ijfHJHjhA-o


Geschrieben von Phantom1 am 28.03.2013 um 11:50:

auch dann ...


Geschrieben von viczena am 28.03.2013 um 16:19:

Das dir der. nächstbeste den arsch abfährt. Bin mal ne weile als letzter der Gruppe hi ter einer alten shovel gefahren ohne blinker. Das will ich nicht wieder erleben...


Geschrieben von DéDé am 28.03.2013 um 18:05:

wills mal so sagen, wenn die Blinker komplett ausgefallen, aber dran sind, ist das zwar von der verkehrsrechtlichen Komponente und deren konkreten Auswirkung das Gleiche, aber für vorsätzliches Weglassen haben die Zulassungsstellen ganz andere Ahndungsmöglichkeiten, da ist eine Verdoppelung des Bußgeldes angesagt + Punkte und die Untersagung der Weiterfahrt sehr wahrscheinlich, das hängt von demjenigen ab, der dich kontrolliert.Wenn Du Glück hast, darfst du zur nächsten Werkstatt oder nach hause (in unmittelbarer Nähe) fahren.Gleiches gilt für das vorsätzliche Weglassen von DB-Eatern

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noch ohne CAN-BUS und ABS...

http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm


Geschrieben von Moos am 28.03.2013 um 19:44:

zum zitierten Beitrag Zitat von viczena
Das dir der. nächstbeste den arsch abfährt. Bin mal ne weile als letzter der Gruppe hi ter einer alten shovel gefahren ohne blinker. Das will ich nicht wieder erleben...

Das geht ja noch, denn da weißte wenigstens wo der hinfährt zwecks Gruppendynamik. großes Grinsen

Freiwillig würde ich heutzutage allerdings auch nicht ohne Blinker fahren. unglücklich
Wer es braucht ...

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Moos

Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.


Geschrieben von moonlight am 29.03.2013 um 01:22:

hey folks

...mit der änderung der stvo zum 01.04.2013 braucht man keine blinker mehr am bike, wenn man die abbiegeabsicht rechtzeitig vorher twittert - apple und harley arbeiten bereits an einer entsprechenden app für harley smartphones....


Augen rollen Augen rollen Augen rollen

grrez
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Ich bin bekannt für meine Ironie. Aber auf den Gedanken, im Hafen von New York eine Freiheitsstatue zu errichten, wäre selbst ich nicht gekommen.(G B Shaw)


Geschrieben von Road King 60 am 29.03.2013 um 12:26:

fröhlich fröhlich fröhlich fröhlich

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Ich lebe First-Class, sonst machen es die Erben. fröhlich Freude


Geschrieben von blackwilli am 29.03.2013 um 16:11:

@grauesofttail

Mal im Ernst, die eventuell zu erwartende Strafe ist doch in jedem Fall Pipifax.

Versuche mal kurz nachzudenken und zu überlegen, was passiert, wenn es tatsächlich zu einem Unfall an einer Kreuzung / Abbiegung kommen sollte, an dem Du evtl. auch gar keine Schuld hast. Wenn ich dann der Unfallgegner wäre, würde ich Dir meinen Anwalt auf den Hals hetzen und Dir Vorsatz unterstellen. In diesem Fall dürftes Du Dir dann NULL Hoffnung machen, von einer Versicherung Schadenersatz, Schmerzensgeld oder im schlimmsten Fall eine Rente zu bekommen. Auch Deine eventuelle Vollkasko ist leistungsfrei.