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Geschrieben von Egons88 am 31.08.2012 um 11:08:

Achtung Soundoptimierter Auspuff Anzeige?

Hallo, ist euch das auch schon zu Ohren gekommen das es wegen gekürzten Pötten abgesehen von 180€ und 3 punkten, dazu eine anzeige wegen Urkundenfälschung geben soll wenn die EG Nummer nicht entfernt wird?? (strafe für Urkundenfälschung soll angeblich bei 30 Tagessätzen liegen) Laut meiner Info soll jemand in Berlin und in Frankfurt schon Erfahrung damit gemacht haben.

Ist da was dran, kann das jemand bestätigen???

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Auf die Dauer...hilft nur POWER!


Geschrieben von A-ROD am 31.08.2012 um 15:48:

das ist eine tatsache und auch der grund weshalb ich mir ne andere anlage gekauft habe. bin ich zuerst mit den gekürzten serien-tüten gefahren. aber irgendwann war mir das dann zu heiss. dann lieber n bußgeld und n paar punkte für fehlende db-eater in ner e-geprüften anlage großes Grinsen


Geschrieben von Rebell_74 am 31.08.2012 um 20:15:

Hey,

wie sieht es aus wenn ich eine original hd us anlage anbohr ? die hat ja schon keine e Nummer. wirds dann noch illegaler?

Gruß

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großes Grinsen


Geschrieben von Siegesblut am 31.08.2012 um 20:17:

Also da mach ich mir aber erstmal keinen Kopp,da muß man mir erstmal einen Vorsatz einer Urkundenfälschung nachweisen,ich fahre einen Auspuff der an dem Moped montiert war oder ich gebraucht gekauft habe und eine E-Nummer hat, sollte er nach einer Messung den zulässigen Geräuschpegel überschreiten kann man mich meiner Meinung nach nicht mehr bestrafen als wenn ich ohne db-eater gefahren bin.Aber einen Vorsatz halte ich für schwer nachweisbar.

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Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!!!!!!!!


Geschrieben von George am 31.08.2012 um 20:27:



und hier auch

Wichtige Gesetzesänderung ab 01.07.2012

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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.


Geschrieben von Siegesblut am 31.08.2012 um 20:51:

Aber eine Urkundenfälschung wurde da nicht erwähnt oder habe ich da was überlesen?

Ansonsten No Risk NO Fun Augenzwinkern mal gewinnt mal verliert man. fröhlich

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Geschrieben von turbo am 01.09.2012 um 09:37:

laaaaaangsam. Man muss schon unterscheiden. Generell JA. Es ist eine Urkundenfälschung, wenn du die töpfe manipulierst und die orginalen nummern auf der anlage stehen bleiben.
ABER: es muss eine veränderung sein, die die zulassung und damit die nummern ungültig macht.
Wenn du bei einer phonemessung (eigenerfahrung) die in den papieren angegebenen grenzwerte einhältst, hast du noch nichts falsch gemacht. Und die abgaswerte müssen auch innerhalb der toleranz bleiben. Also Kat raus und solche dinge.

UND @ Siegesblut. Völlig egal ob du oder ein vorbesitzer dran geschraubt haben. Du bist verantwortlich und bekommst eins auf den deckel. Der vorsatz ist bei illegalem umbau gegeben. Und du hast die verantwortung dafür. Wissentlich oder unwissentlich ist nicht entscheidend für die vorsätzlichkeit

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Geschrieben von A-ROD am 01.09.2012 um 10:06:

nunja, da es dem threadstarter um gekürzte serientöpfe töpfe geht, muss man hier ganz klar sagen, dass das in den bereich der urkundenfälschung fällt. ob da der ein oder andere schon mit durch die kontrolle gekommen ist, spielt da mal keine rolle. denn es wird dir wenig nützen, wenn du in der kontrolle, in der sie dich am ar*#* haben, sagst: "im harley forum haben sie aber gesagt...." jeder muss entscheiden, was er macht... aber er sollte zumindest die konsequenzen kennen Augenzwinkern

wenn ich bei ner e-geprüften anlage die db-eater rausschraube, kann ich den zugelassenen zustand mit reindrehen einer schraube wieder herstellen. wenn ich aber die serientöpfe um 20 cm gekürzt habe, geht das wohl kaum. das ist dann auch ein bauliche veränderung an den töpfen. und da ich dazu die flex in die hand nehmen muss, dürfte das kein problem sein, hier den vorsatz nachzuweisen...

und verantwortlich für den zustand des moppeds ist immer der halter. was der vorbesitzer gemacht hat, spielt da keine rolle.


Geschrieben von turbo am 01.09.2012 um 10:12:

da hast du den nächsten punkt. Wenn du während der kontrolle den eater aus dem rucksack holst und einbaust, bist du wegen vorsatz dran. Gibt auch noch mal extrapunkte. Nur kürzen muss eben noch kein strafbestand sein. Kannst du auslegen wie du willst.

Sie tun wirklich alles um kohle zu machen und ein bisschen frieden für anwohner viel befahrener strassen zu bekommen.

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Geschrieben von Siegesblut am 01.09.2012 um 10:23:

Es hört sich vielleicht naiv an aber wenn ein Laie (und die soll es geben)mit ruhigen Gewissen sich ein gebrauchtes Bike mit frischen TÜV gekauft hat und in eine Kontrolle kommt (ich weiss Unwissenheit schützt vor Strafe nicht )und dabei festgestellt wird das der Auspuff verändert wurde werde ich mit einer Strafe rechnen müssen.Aber ich kann mir nicht vorstellen das mich deswegen ein Richter wegen Urkundenfälschung verurteilt.

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Geschrieben von A-ROD am 01.09.2012 um 10:30:

aber zwischen dem erlöschen der betriebserlaubnis durch entfernen der eater und einer möglichen straftat (denn darunter fällt die urkundenfälschung) durch abflexen eines auspuffs, liegt aber schon ein kleiner unterschied (zumindest was die strafverfolgung angeht). und da ich den auspuff baulich verändere, erlischt die e-zulassung bzw der topf müsste neu geprüft werden, damit er eine neue zulassung bekommt. die e-zulassung gilt ja nur für den auspuff, wie er bei der prüfung vorlag und auch nur für die bikes, für die er geprüft wurde. ob er im gekürzten zustand die werte bringt, spielt rein rechtlich keine rolle...

das es in der realität meist anders aussieht, ist klar. in der regel, gibts n bußgeld und die kiste muss "regelkonform" vorgeführt werden.

rein rechtlich ist es ne urkundenfälschung, da das typenschild eine urkunde gemäss §267 StGB. die folgen stehen dann hier:

http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html


Geschrieben von A-ROD am 01.09.2012 um 10:32:

zum zitierten Beitrag Zitat von Siegesblut
Es hört sich vielleicht naiv an aber wenn ein Laie (und die soll es geben)mit ruhigen Gewissen sich ein gebrauchtes Bike mit frischen TÜV gekauft hat und in eine Kontrolle kommt (ich weiss Unwissenheit schützt vor Strafe nicht )und dabei festgestellt wird das der Auspuff verändert wurde werde ich mit einer Strafe rechnen müssen.Aber ich kann mir nicht vorstellen das mich deswegen ein Richter wegen Urkundenfälschung verurteilt.

wird er wohl nicht, KANN er aber... du könntest ja auch nach der tüv-prüfung direkt den topf getauscht haben und dich nur dumm stellen. aber du hast schon recht: in der regel wird das nicht passieren


Geschrieben von turbo am 01.09.2012 um 10:39:

Zitat von A-ROD
....für die er geprüft wurde. ob er im gekürzten zustand die werte bringt, spielt rein rechtlich keine rolle...

.........in der regel, gibts n bußgeld und die kiste muss "regelkonform" vorgeführt werden.

rein rechtlich ist es ne urkundenfälschung, da das typenschild eine urkunde gemäss §267 StGB. die folgen stehen dann hier:

http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html

Einspruch euer Ehren. Es spielt sehr wohl eine rolle. Ein eingriff in die STVZO liegt nur vor, wenn die bauart verändert ist und entweder eine gefahr oder eine beeinträchtigung (lautstärke etc) vom umbau ausgeht. Ich fand die überstehende anlage war gefärdender... lach

Und die bußgeldregel kannst du jetzt gerade auch wieder vergessen. Die legen zZ gerade wieder vor ort still. Du musst an ort und stelle umbauen, oder das fahrzeug abholen lassen.
Auch dagegen laufen noch gerichtsverfahren. Es gilt wieder "muss eine gefahr für...darstellen"
Und die legen das rein rechtlich gesehen falsch aus. Aber das diskutierst du besser nicht vor ort.

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Geschrieben von A-ROD am 01.09.2012 um 10:55:

... schön is ja auch, dass es von bundesland zu bundesland verschieden ist, wie das durchgesetzt wird... ich fahre meine nlc seit 1,5 jahren offen und hatte gerade letztens mal wieder für bestimmt 15-20 minuten die rennleitung hinter mir (auf der landstrasse und innerorts). die haben keinerlei anstalten gemacht, mich zu kontrollieren.

aber das wurde ja ausgiebig in den anderen auspuffthreads behandelt. der threadstarter hat ja nur nach der rechtslage gefragt. und das ist, denke ich mal, beantwortet.


Geschrieben von turbo am 01.09.2012 um 13:58:

ich hatte aber auch glück bei der letzten kontrolle. Ich war mit ner muscle zusammen unterwegs.
Der sheriff meinte nur: sind ja ganz andere töpfe. Und der zum glück anwesende tüver bestätigte ihm das es ja unterschiedliche mopeds sind. Hätte ich ne zweite vrsc mit originalen töpfen dabei gehabt.... wer weiß was dann gekommen wäre.

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