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Geschrieben von horschty am 15.08.2012 um 20:14:

Fender gekürzt kein TÜF

Hallo,
Habe gelesen, dass der Hechfender mindestens 15 cm über die Radmitte reichen muss. Ist das richtig, wollte einen Fender verbauen der gerade an die Hälfte der Radmitte reicht.


Geschrieben von sg-joe am 15.08.2012 um 20:53:

Mit EG-Zulassung gilt das meines Wissens nicht mehr.

Zitat motorradonline:

"Die vorgeschriebenen Maße von Radabdeckungen sind im Paragraphen 36a der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) geregelt. Danach muß das hintere Schutzblech bei Motorrädern die obere Hälfte des Rads abdecken und darf höchstens 150 Millimeter oberhalb der waagrechten Radmittelebene enden " bei unbelastetem, frei stehendem Motorrad, wohlgemerkt. Ein Rückstrahler muß generell vorhanden sein, erlaubt ist rund oder eckig " Hauptsache mit Prüfzeichen.Er darf mit seiner Oberkante (bei Motorrädern mit Erstzulassung vor dem 1.1.1987 zählt die Unterkante) nicht höher als 900 Millimeter über dem Boden liegen.



Im Zuge der europaweiten Angleichung der Vorschriften für die Erteilung einer Betriebserlaubnis gilt seit dem 17. Juni 1999 die EWG-Richtlinie 92/61/EWG, die keine Anforderungen an das Vorhandensein oder die technischen Merkmale von Hinterradabdeckungen an Motorrädern enthält. Näheres dazu ist dem Auszug aus dem Paragraph 36a der StVZO vom Oktober 1998 zu entnehmen."

und dort

"§36a Radabdeckungen, Ersatzräder

(1) Die Räder von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern müssen mit hinreichend wirkenden Abdeckungen (Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten) versehen sein."

hinreichend wirksam... darf sich jetzt jeder was vorstellen...


Geschrieben von Dynafahrer am 15.08.2012 um 21:12:

Hi,
also , ich war letzte Woche zum TÜV, da ich ein Warnecke und Faust Heck habe und wollte dieses eintragen. Es ist recht kurz und endet über dem Hinterreifen.
Der Prüfer hat meine Rahmennummer kontrolliert und gesehen, daß die Softail nach E4 Richtlinie zugelassen wurde und sagte: Brauche ich nicht eintragen zu lassen, wer was anderes sagt hat keine Ahnung (sein Kollege hatte mir vor 3 Wochen was von Tragfähigkeit des GFK - Fender erklären wollen und die Eintragung abgelehnt). Nun, brauche ich ja jetzt nicht.
Wenn Das Motorrad nach altem Recht zugelassen wurde, dann zählt die Regelung , mit den 150mm über der HInterachse.......

Gruß,Norbert


Geschrieben von TKustom am 16.08.2012 um 07:36:

zum zitierten Beitrag Zitat von Dynafahrer
Hi,
also , ich war letzte Woche zum TÜV, da ich ein Warnecke und Faust Heck habe und wollte dieses eintragen. Es ist recht kurz und endet über dem Hinterreifen.
Der Prüfer hat meine Rahmennummer kontrolliert und gesehen, daß die Softail nach E4 Richtlinie zugelassen wurde und sagte: Brauche ich nicht eintragen zu lassen, wer was anderes sagt hat keine Ahnung (sein Kollege hatte mir vor 3 Wochen was von Tragfähigkeit des GFK - Fender erklären wollen und die Eintragung abgelehnt). Nun, brauche ich ja jetzt nicht.
Wenn Das Motorrad nach altem Recht zugelassen wurde, dann zählt die Regelung , mit den 150mm über der HInterachse.......

Gruß,Norbert

Was die Fenderlänge angeht hast du Recht. Die EGBE sieht keine genau Regelung für die Größe der Radabdeckung vor ABER grundsätzlich müssen alle Teile aus GFK abgenommen werden. Wenn du hier an den falschen gerätst kann das Stress geben.


Geschrieben von greyfellow am 17.08.2012 um 09:28:

http://www.kba.de/nn_231434/DE/Fahrzeugtechnik/Typgenehmigung/InformationssystemTGV/1998/01__98__deut__pdf,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/01_98_deut_pdf.pdf

somit hinfällig und war nie rechtlich haltbar!

__________________
"Men do not quit playing because they grow old - they grow old because they quit playing!" Oliver Wendell Holmes


Geschrieben von Gerd am 18.08.2012 um 11:15:

zum zitierten Beitrag Zitat von greyfellow
http://www.kba.de/nn_231434/DE/Fahrzeugtechnik/Typgenehmigung/InformationssystemTGV/1998/01__98__deut__pdf,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/01_98_deut_pdf.pdf

somit hinfällig und war nie rechtlich haltbar!

Geiles Bürokratendeutsch, gelle großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen
Man kann auch ohne Alkohol oder anderen Drogen matschig in der Birne werden großes Grinsen

Davon aber mal abgesehen, muss man hier mal auf die Feinheiten achten! Überall wird von
KANN gesprochen. D.h. die Bestimmungen sind nicht zwingend vorgeschrieben. Das wiederum hat zur Folge, dass der ein oder andere "Sachverständige" seinen persönlichen Interpretationsmöglicheiten doch allzuviel Raum lässt.


Geschrieben von Rebell_74 am 18.08.2012 um 12:36:

Hey,

siehe auch hier:

KLICK MICH!

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großes Grinsen