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Fender gekürzt kein TÜF
Hallo,
Habe gelesen, dass der Hechfender mindestens 15 cm über die Radmitte reichen muss. Ist das richtig, wollte einen Fender verbauen der gerade an die Hälfte der Radmitte reicht.
Mit EG-Zulassung gilt das meines Wissens nicht mehr.
Zitat motorradonline:
"Die vorgeschriebenen Maße von Radabdeckungen sind im Paragraphen 36a der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) geregelt. Danach muß das hintere Schutzblech bei Motorrädern die obere Hälfte des Rads abdecken und darf höchstens 150 Millimeter oberhalb der waagrechten Radmittelebene enden " bei unbelastetem, frei stehendem Motorrad, wohlgemerkt. Ein Rückstrahler muß generell vorhanden sein, erlaubt ist rund oder eckig " Hauptsache mit Prüfzeichen.Er darf mit seiner Oberkante (bei Motorrädern mit Erstzulassung vor dem 1.1.1987 zählt die Unterkante) nicht höher als 900 Millimeter über dem Boden liegen.
Im Zuge der europaweiten Angleichung der Vorschriften für die Erteilung einer Betriebserlaubnis gilt seit dem 17. Juni 1999 die EWG-Richtlinie 92/61/EWG, die keine Anforderungen an das Vorhandensein oder die technischen Merkmale von Hinterradabdeckungen an Motorrädern enthält. Näheres dazu ist dem Auszug aus dem Paragraph 36a der StVZO vom Oktober 1998 zu entnehmen."
und dort
"§36a Radabdeckungen, Ersatzräder
(1) Die Räder von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern müssen mit hinreichend wirkenden Abdeckungen (Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten) versehen sein."
hinreichend wirksam... darf sich jetzt jeder was vorstellen...
Hi,
also , ich war letzte Woche zum TÜV, da ich ein Warnecke und Faust Heck habe und wollte dieses eintragen. Es ist recht kurz und endet über dem Hinterreifen.
Der Prüfer hat meine Rahmennummer kontrolliert und gesehen, daß die Softail nach E4 Richtlinie zugelassen wurde und sagte: Brauche ich nicht eintragen zu lassen, wer was anderes sagt hat keine Ahnung (sein Kollege hatte mir vor 3 Wochen was von Tragfähigkeit des GFK - Fender erklären wollen und die Eintragung abgelehnt). Nun, brauche ich ja jetzt nicht.
Wenn Das Motorrad nach altem Recht zugelassen wurde, dann zählt die Regelung , mit den 150mm über der HInterachse.......
Gruß,Norbert
zum zitierten Beitrag Zitat von Dynafahrer
Hi,
also , ich war letzte Woche zum TÜV, da ich ein Warnecke und Faust Heck habe und wollte dieses eintragen. Es ist recht kurz und endet über dem Hinterreifen.
Der Prüfer hat meine Rahmennummer kontrolliert und gesehen, daß die Softail nach E4 Richtlinie zugelassen wurde und sagte: Brauche ich nicht eintragen zu lassen, wer was anderes sagt hat keine Ahnung (sein Kollege hatte mir vor 3 Wochen was von Tragfähigkeit des GFK - Fender erklären wollen und die Eintragung abgelehnt). Nun, brauche ich ja jetzt nicht.
Wenn Das Motorrad nach altem Recht zugelassen wurde, dann zählt die Regelung , mit den 150mm über der HInterachse.......
Gruß,Norbert
http://www.kba.de/nn_231434/DE/Fahrzeugtechnik/Typgenehmigung/InformationssystemTGV/1998/01__98__deut__pdf,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/01_98_deut_pdf.pdf
somit hinfällig und war nie rechtlich haltbar!
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"Men do not quit playing because they grow old - they grow old because they quit playing!" Oliver Wendell Holmes
zum zitierten Beitrag Zitat von greyfellow
http://www.kba.de/nn_231434/DE/Fahrzeugtechnik/Typgenehmigung/InformationssystemTGV/1998/01__98__deut__pdf,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/01_98_deut_pdf.pdf
somit hinfällig und war nie rechtlich haltbar!
Hey,
siehe auch hier:
KLICK MICH!
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