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Kennzeichenbeleuchtung
Hallo Gemeinde,
ich weiß das es hier schon mehrere Treads zu dem Thema gibt. Aber bei der Suchfunktion kommt man nicht wirklich weiter.
Ich habe jetzt schon mehrfach gelesen das eine Kennzeichenbeleuchtung in der StVo nicht zwingend vorgeschrieben sein soll.
In der StVo habe ich jedoch nichts dergleichen gefunden obwohl hier im Forum darauf verwiesen wird.
Kann bitte jemand den Link hier einstellen damit ich mir das ausdrucken kann.
Danke
Burkhard
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Ein Freund ist ein Mensch der mich mag, obwohl er mich kennt.
Haste was zu verbergen wenn du ohne Beleuchtung fahren willst ?
http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer
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Trust The Universe
Zitat von chrissi
Haste was zu verbergen wenn du ohne Beleuchtung waren willst ?
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Ein Freund ist ein Mensch der mich mag, obwohl er mich kennt.
Hallo Humphrey
Nummernschildbeleuchtung wird durch den §60 StVZO geregelt. Dieser Paragraph ist 2007 "weggefallen" und bisher nicht ersetzt worden. Alle anderen Regelungen haben den Zusatz "mit Ausnahme von Krafträdern." Demnach gibt es wohl z.Z. kein Gesetz das die Kennzeichenbeleuchtung vorsieht. Ist aber ein Grauzone und ob Du bei einer Kontrolle damit durchkommst....
Gruß
Grisu
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Drosseln sind Vögel, wer sie in Motorräder Verbaut ist ein Tierquäler.
Ich fahre HD. Also habe ich immer was zum verbergen.
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Grüße aus dem Osten von DOLPH u.n.v.e.u.!!!!!!!! UND NIEMALS VERGESSEN EISERN U.N.I.O.N.
So störend ist die beleuchtung doch auch nicht?
zum zitierten Beitrag Zitat von Dragon
So störend ist die beleuchtung doch auch nicht?
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Ein Freund ist ein Mensch der mich mag, obwohl er mich kennt.
Zitat von Humphrey
Zitat von Dragon
So störend ist die beleuchtung doch auch nicht?
Geht ja nicht ums stören.![]()
Aber ich habe in meinem Bike das Heck umgebaut und eine LED Rückleuchte mit Kennzeichbeleuchtung drin und wie kann es anders sein, die Kennzeichenbeleuchtung ist von der"mg"
Fraktion.
Der Einbau einer neuen Rückleuchte ist ein ziemliches gefprimmel.![]()
Wenn die Kennzeichenbeleuchtung also nicht geht und das so erlaubt ist spar ich mir die Arbeit.
Das ganze hat also nur was mit "Faulheit" zu tun.![]()
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Drosseln sind Vögel, wer sie in Motorräder Verbaut ist ein Tierquäler.
bleibt die Frage ob man sie abmontieren darf.
Darf man nicht. Die genauen Paragraphen kenne ich jetzt nicht. Es ist zwar mal der oben erwähnte weggefallen, aber andere wiederum sagen aus, das an Kraftfahrzeugen das KZ beleuchtet sein muss.
Zudem würdet ihr keinen regulären TÜV mehr bekommen, glaube nicht, dass das ein geringer Mangel wäre.
Aber das ist ja wieder was anderes...
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Greetz
Franky
Beispiel:
Der originale HD-Kennzeichenhalter wird üblicherweise nicht eingetragen, weil die Leuchte kein E-Zeichen hat.
Dass der klappbar ist, ist wurscht ... auch wenn das immer wieder als Ausschlusskriterium genannt wird
Zitat von Humphrey
Zitat von Dragon
So störend ist die beleuchtung doch auch nicht?
Geht ja nicht ums stören.![]()
Aber ich habe in meinem Bike das Heck umgebaut und eine LED Rückleuchte mit Kennzeichbeleuchtung drin und wie kann es anders sein, die Kennzeichenbeleuchtung ist von der"mg"
Fraktion.
Der Einbau einer neuen Rückleuchte ist ein ziemliches gefprimmel.![]()
Wenn die Kennzeichenbeleuchtung also nicht geht und das so erlaubt ist spar ich mir die Arbeit.
Das ganze hat also nur was mit "Faulheit" zu tun.![]()