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Geschrieben von Schönwetterfahrer am 25.02.2012 um 16:59:

mensch da fällt mir ja glatt was auf.stichwort standlicht!!!!!hat mein hobel ja nicht!!!!mich stört es nicht aber was sagt die überwachungsorganisation dazu? was habt ihr da gemacht.weggelassen oder nachgerüstet?

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Heute ist ein schöner Tag um Benzin zu verbrauchen!!!!


Geschrieben von Joachim am 25.02.2012 um 17:49:

Kein Standlicht, kein TÜV! Wird überprüft. Ebenfalls bei Kontrolle durch die Rennleitung. Vermute deine Lampe ist kein Hauptscheinwerfer, sondern Nebel/Fernlicht und somit keine Chance beim TÜV.

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Gruß
Achim

 


Geschrieben von Schönwetterfahrer am 25.02.2012 um 19:38:

ach mensch das macht mir ja mut.aber ich bin doch sicher nicht der einzige mit dem scheinwerfer.wie habt ihr das gelöst oder habt ihr das so gelassen.standlicht ist doch eh quatsch weil doch schon bei zündung an das abblendlicht an ist.ja ich weiß nach stvzo muss das sein!!!

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Geschrieben von Streeti am 25.02.2012 um 19:51:

Schau mal mal beim "Umbau 2012" der Typ hat den gleichen Scheinwerfer und das auch mit dem TÜV gelöst großes Grinsen

Die Blinker bekommst auch kleiner Freude

Einige fahren die Lampe auch ohne Standlicht, TÜV und Rennleitung sind ja nicht das wirkliche Problem, aber überleg mal was beim Unfall ist, wenn die Versicherung nicht zahlt. Augen rollen

Hier isses, dann mußte nicht alles durch suchen Augenzwinkern

Umbau der 2012

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Wenn man rechts dreht, wird die Landschaft schneller! großes Grinsen


Geschrieben von Schönwetterfahrer am 25.02.2012 um 22:58:

Danke für den link.na ich werde mir mal was einfallen lassen und Standlicht in Scheinwerfer nachrüsten.dann Fummel ich den kabelbaum nochmal auf.mal sehen wie ich das so lösen kann.grüße

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Geschrieben von Egons88 am 26.02.2012 um 16:39:

Hallo, ich hatte letzte Woche bei der GTÜ nachgefragt und der Prüfer sagte das vorne Standlicht keine Pflicht ist. Der hatte zusätzlich in seinem schlauem Buch geschaut.

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Auf die Dauer...hilft nur POWER!


Geschrieben von Joachim am 26.02.2012 um 17:18:

Dann paß auf das Du den Prüfer später auch fürn TÜV bekommst, denn ich hatte wegen fehlen eines Standlicht kein TÜV bekommen. Hatte auch einen schmalen Scheinwerfer gehabt und mein Prüfer sagte das sei ein Zusatzscheinwerfer ohne Abblendlicht und das ich meine Plakette bekomme sobald ich ihm Standlicht und Abblendlicht vorweisen kann.

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Gruß
Achim

 


Geschrieben von k.kerosin am 26.02.2012 um 17:25:

verwechselst du dich da nicht mit abblendl./fernlicht!! @joachim

bei meiner alten hab ich auch kein standl.


Geschrieben von Joachim am 26.02.2012 um 17:42:

Nein, denn der Zusatzscheinwerfer, wie er ihn bezeichnete besitzt nur Fern- und Nebellicht.

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Gruß
Achim

 


Geschrieben von Schönwetterfahrer am 26.02.2012 um 18:32:

also ich habe da mal die stvzo durchgeblättert. in §51 satz 7 steht dass krafträder ohne beiwagen im scheinwerfer eine leuchte nach art begrenzungsleuchte haben dürfen .
satz 5 trifft dabei nicht zu was bedeutet dass die begrenzungsleuchte bei abblendlicht bzw fernlicht nicht leuchten muss.

es muss jedoch eine leuchte vorhanden sein.naja ich frickel den scheinwerfer mal auseinander und werde da mal eine kleine leuchte nachrüsten.wie weiß ich noch nicht.

schönen sonntag gemeinde

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Geschrieben von Joachim am 26.02.2012 um 20:25:

Setz doch eine LED Leuchte extra. Hatte ich bei meiner Trude auch gemacht. Die hat er auch akzeptiert, nur nicht das ich kein Abblendlicht hatte. Aber wie gesagt. Es kommt immer auf den Prüfer an. Habe mir jetzt eine andere Prüfstelle gesucht, denn der ging mir schon lange, auch bei Abnahme vom Auto, auf die Eier.

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Gruß
Achim

 


Geschrieben von Blaubär am 26.02.2012 um 20:53:

§§ 49a - 54 StVZO // 93/92 EWG

Begrenzungsleuchten /Standlicht:
- nach EG vorgeschrieben, nach StVZO zulässig
- Anzahl: 1, nach EG auch 2
- in der Breite: Symmetrisch zur Fz-Längsmitte, nach StVZO nur im Scheinwerfer
- in der Höhe: 350 - 1200 mm, nach StVZO bis 1500 mm

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Geschrieben von Streeti am 26.02.2012 um 22:17:

zum zitierten Beitrag Zitat von Egons88
Hallo, ich hatte letzte Woche bei der GTÜ nachgefragt und der Prüfer sagte das vorne Standlicht keine Pflicht ist. Der hatte zusätzlich in seinem schlauem Buch geschaut.

Frag jhn mal, ob er dir das schriftlich gibt, Unterschrieben mit Namen, würde ich meine Blinker mit Standlicht sofort abbauen und meine Versicherung eines besseren belehren.

Oder darf ich dich für die Aussage zur Rechenschaft ziehen wenn sie mir wegen fehlenden Standlicht den Versicherungsschutz verweigern und überleg mal, da mußt du noch nicht mal schuld sein. geschockt

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Geschrieben von MIKE48 am 26.02.2012 um 23:19:

Hi,

das ist doch wohl abhängig vom Baujahr und somit der STVO oder EG, oder?

Grüsse

Mike

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Dyna RS: Erfahrungen mit der neuen Low Rider S

FLHX 103: Mike's bequemes Eisen


Geschrieben von anakin am 27.02.2012 um 00:26:

Jungs eine Frage.. sorry das ich das jetzt hier poste.. aber war aktuell der einzige Beitrag wo es um Scheinwerfer ging..

bekomme ich mit so einer Probleme? das soll an eine Sporty dran.. und worauf muss man bei neuen Scheinwerfern achten ausser EC Zeichen?
http://www.kickstartershop.de/product_info.php?info=p4116_Enduro-Scrambler-SCHEINWERFER-Oldstyle--mit-Gitter.html

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cheers, ani -
und hier noch mein Umbau Operation White Pearl