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Geschrieben von Seeedman am 14.12.2011 um 19:37:

Seitlicher KZH

Tach Gemeinde...

Hab' mir einen seitlichen KZH von Cult Werk / Österreich zugelegt mit der Aussage von den Jungs das Tüv kein Problem sei in Deutschland - Klasse... nun gibt es keinerlei Papiere / Gutachten etc. !!!
Weis jemand wie ich den durch die "Prüfungskommission" kriege ???

Schönen Dank schon mal...

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cool Grüße vom Seeedman cool


Geschrieben von George am 14.12.2011 um 19:42:

Wenn er den gesetzlichen Vorgaben entspricht, sollte er auch ohne Gutachten eingetragen werden.

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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.


Geschrieben von Seeedman am 14.12.2011 um 19:43:

Hi George -
lass' mich raten... auch solche Sachen finde ich hier mit der Suchfunktion . . . ?

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cool Grüße vom Seeedman cool


Geschrieben von George am 14.12.2011 um 19:53:

Bei uns steht sowas natürlich in den FAQ

Viele Grüße vom Dienstleister!

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Geschrieben von giftyz am 14.12.2011 um 20:13:

...also wenn der winkel des kennzeichens, die höhe und der abstand zum reifen stimmen musst du das teil nichtmal eintragen lassen.....und da gabs wirklich schon den ein oder anderen eintrag Zunge raus Zunge raus

aber ich finde es auch sehr schwer über die suchfunktion immer das passende zu finden Freude

gifty

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das leben ist zu kurz um mopeds mit TÜV zu fahren ;-) Freude Freude Freude


Geschrieben von Streeti am 14.12.2011 um 22:49:

Stimmt gifyz und gerade für Neulinge, wenn man immer zu hören bekommt , Suche benutzen.

Ich dachte immer Foren leben von Beiträgen,Austausch untereinander, manch mal ist es wirklich schwer sich durch alles zu suchen und das richtige zu finden, wenn es doch mit einen Satz beantwortet wäre Baby

Ich betreibe ja selber ein Forum,und war auch lange Mod im großen Hayabusa Forum, aber bei einen neuen ist es am Anfang immer schwer, bis man weiß, wo man was findet.

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Wenn man rechts dreht, wird die Landschaft schneller! großes Grinsen


Geschrieben von George am 14.12.2011 um 23:03:

Das könnt ihr gerne in der Laberecke ausdiskutieren. Hier geht's um Antworten auf 'ne technische Frage!

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Geschrieben von roso am 14.12.2011 um 23:10:

einfach fragen und fertig so wie Du es hier machst,
also wenn dein halter den maßlichen bestimmungen entspricht, gut wäre wenigstens noch ein material- gutachten dann sollte es bei der eintragung, was bei solch einem teil sehr sinnvoll ist, keine probleme geben. wenn Du nichts hast liegt es im ermessen des prüfers.
diese sind mittlerweile auch etwas kritischer, es wird einfach zu viel mist verkauft.


Geschrieben von v2devil am 15.12.2011 um 10:00:

Zitat von Seeedman
Tach Gemeinde...

Hab' mir einen seitlichen KZH von Cult Werk / Österreich zugelegt mit der Aussage von den Jungs das Tüv kein Problem sei in Deutschland - Klasse... nun gibt es keinerlei Papiere / Gutachten etc. !!!
..

nichts für ungut, aber wer sich auf die Aussage eines Verkäufers verläßt ist selbst schuld!
Die wollen doch ihre Teile verkaufen.
Das nächste Mal solltest du mit deinem TÜVler vorher kurz absprechen, was er alles braucht, um irgendwas einzutragen. Damit vermeidest du solche Aktionen wie jetzt.
Wie sieht dein Halter denn aus?
Wenn er nämlich zu kurz ist, nützt dir auch kein anderer Winkel...

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Nicht alles, was ein Loch hat, ist Kaputt!!!
Gruß
v2devil großes Grinsen


Geschrieben von HD-VR1 am 15.12.2011 um 19:07:

Hab mit der Firma irgendwie keine guten erfahrungen, zumindest was die passgenauichkeit (bestimmt falsch geschrieben) betrift. Was beim Tüv ein problem geben dürfte ist das die Kennzeichenbeleuchtung seitlich angebracht ist, mit leuchtrichtung gegenverkehr.


Geschrieben von Nico2xl am 15.12.2011 um 22:05:

zum Thema Kennzeichenbeleuchtung hab ich letztens erst ein interessanten Bericht in der Motorradzeitung gelesen. Da stand kurz und knapp gesagt drin : dass laut der seit 2007 geltenden EU Regel, Fahrzeuge erst ab 4 Reifen eine Kennzeichenbeleuchtung benötigen...dort stand extra drin das man sich den Paragraphen am besten ausdrucken soll und bei der nächsten Kontrolle den netten Jungs den unter die Nase halten sollte. Nach diesem Paragraphen ist es keine Pflicht bei einem Motorrad oder anderem Zweirad eine Kennzeichenbeleuchtung zu haben. Erst ab Fahrzeugen mit 4 Rädern...wenn ich die Zeitung noch habe schreibe ich den Paragraphen nochmal dazu,

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If "Plan A" didn´t work. The alphabet has 25 more letters! Stay COOL!!!


Geschrieben von Seeedman am 15.12.2011 um 22:12:

Na ja... ein Gutachten hätte ja beiliegen sollen - da streit ich mich nun drum...
SOlch einen Fall hatte ich allerdings auch schon bei wesentlich "Bekannteren" Namen Augen rollen
Mein Nachteil (?) ist das ich halt ein Freund des Legalen bin... Freude

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cool Grüße vom Seeedman cool


Geschrieben von George am 15.12.2011 um 22:21:

zum zitierten Beitrag Zitat von Seeedman
Na ja... ein Gutachten hätte ja beiliegen sollen - da streit ich mich nun drum...
SOlch einen Fall hatte ich allerdings auch schon bei wesentlich "Bekannteren" Namen Augen rollen
Mein Nachteil (?) ist das ich halt ein Freund des Legalen bin... Freude

Ich nehme an, es ist dieses Modell?

Da ist glaub ich nicht viel mit "legal"...

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Geschrieben von Rod11 am 16.12.2011 um 09:14:

zum zitierten Beitrag Zitat von HD-VR1
Hab mit der Firma irgendwie keine guten erfahrungen, zumindest was die passgenauichkeit (bestimmt falsch geschrieben) betrift. Was beim Tüv ein problem geben dürfte ist das die Kennzeichenbeleuchtung seitlich angebracht ist, mit leuchtrichtung gegenverkehr.

Scheint kein Einzelfall zu sein. Ein Bekannter hat letztens seine Bestellung von Cult Werk auch komplett zurück gehen lassen weil so gut wie nichts passte Baby


Geschrieben von chillyg am 16.12.2011 um 11:20:

Also wenn Ihr mich fragt, ist der Halter viel zu kurz um eine Eintragung zu bekommen….
Links - ohne Tüv
Rechts - mit Tüv

man muss von hinten rechts das Kennzeichen noch erkennen können!