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Zusatzscheinwerfer
Hallole,
mich würde mal interessieren, um was für Scheinwerfer es sich bei den Heritage-/FAtboy-Zusatzscheinwerfern handelt.
Laut StVO/EU-RL dürfen Moppes nur ein Abblendblicht, zwei Fernscheinwerfer und zwei Nebelscheinwerfer haben. Da das Hauptlicht - Fernlicht - ja bereits dran ist, dürften die Zusatzscheinwerfer also nur Nebelscheinwerfer sein. Es sei denn, daß beim Hauptlicht der Fernscheinwerfer "abgeschaltet" wird - dann dürften die Zusatzscheinwerfer Fernscheinwefer sein.
Zwar könnte man sagen: "Who cares", denn der gängige Tages-Betrieb mit beiden angeschalteten Zusatzscheinwerfern ist ja eh verboten (dürfen ja nur als Fernscheinwefer statt Abblendlicht oder als Nebelscheinwerfern bei Nebel angeschaltet werden), aber das scheint die Herren in Blau nicht weiter zu kümmern (die sehen es vielleicht so pragmatisch, wie es richtig ist, nämlich daß je mehr Licht ein Mopped zeigt destso sicherer). Aber irgendwann muß man ja zum TÜV und wenn man an einen Prüfer gerät, der es genau (und nich pragmatisch) nimmt und sieht, dürfte er nur zwei Nebelscheinwerfer durchwinken.
Andererseits fällt es mir wirklich schwer, bei den modernen Klarglaseinsätzen mit den üblichen Halogen-Leuchtmitteln (H3, nehme an) von Nebelscheinwerfern auszugehen. Diese haben (oder hatten ?) doch gemeinhin das stark gerippte Glas ....
mfg, Tolot
Meines Wissens hängt das mit den Abständen der Lampen zusammen. Wenn die einzelnen Scheinwerfer unter einem gewissen Abstand zueinander liegen, gelten diese nicht als separate Scheinwerfer. Kann Dir jetzt allerdings aus dem Stegreif heraus nicht sagen, ab welchem Abstand diese als jeweils einzelner Scheinwerfer gerechnet werden.
Ansonsten ist es dem TÜVer sicherlich Schnuppe. Da die Mopeds homologiert sind (übrigens ist dies bei den Japan-Cruisern mit den Zusatzscheinwerfern auch nicht anders) wird er nichts machen können.
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~~ Vier Räder bewegen den Körper; doch nur zwei Räder bewegen die Seele ~~
Mein TÜV hat die nachträglich angebrachten Zusatzscheinwerfer erst beanstandet. Dann hat er sich 10min zurückgezogen und als er zurückgekommen ist meinte er, dass Harley eine Sondergenehmigung für die Dinger hat. Ich bestätigte dies und die Sache war gegessen.
Gruss
Für serienmäßige Harleys mit den Zusatzscheinwerfern (sofern hier in D vom Dealer verkauft, also mit Gläsern, die das E-Zeichen pp. tragen), ist das sicherlich kein Problem. Aber ich möchte nachträglich Zusatzscheinwerfer anbringen und da stellt sich, da das betreffende Mopped damit eben nicht in Verkehr gebracht wurde, schon die Frage, welcher Art diese sein dürfen. Um das Rad nicht noch einmal erfinden zu müssen mitsamt dem ganzen möglichen Theater beim vielleicht unwilligen und unwissenden TÜV wäre es natürlich von Vorteil, es genauso zu machen wie bei Heritage/Fatboy - also wenn diese Nebelscheinwerfer dran haben, ebenfalls Nebelscheinwerfer dran zu bauen.
Die US-Bezeichnung "passing lamp" für die Zusatzscheinwerfer hilft da nicht weiter, da dies LAmpen zum Überholen bezeichnet, also Lampen, die vor dem Überholen angeschaltet werden, quasi wie eine Lichthupe, um dem Vordermann die Absicht des Überholens anzuzeigen. Daß die Lampen tatsächlich auch in den USA die ganze Zeit leuchten steht auf einem anderen Blatt.
Ich würde euch daher gerne bitten, mal in eueren Moppedpapieren nachzuschauen, wie diese Zusatzscheinwerfer konkret bezeichnet werden, und auch mal die Nummern zu posten, die auf den Scheinwerfergläsern stehen. Neben der E-Nr., die für sich ja nur auf das Herstellungsland hinweist, gibt es in dem Nummerngelersch auch einen Code, der beschreibt, welcher Art der Scheinwerfer ist, also ob Abblendlicht, Fernlicht, Nebelscheinwerfer usw.
@gio: Könntest Du mal näheres üer diese Harley-"Sondergenehmigung" in Erfahrung bringen oder mitteilen, falls Du es schon weist? Es wäre ungemein hilfreich, wenn ich mich daran orientieren und den TÜV diese vorweisen bzw. auf diese verweisen könnte. Hilfsweise wäre auch die Mitteilung der Prüfstelle, bei der Du warst, hilfsreich, denn dann könnte ich da mal nachfragen.
Welche Art von Scheinwefer hast Du angebracht? Original bei HD gekauft oder in der Bucht? Dort werden ja fast ausschließlich nur solche mit den hier definitiv nicht zugelassenen US-Leuchteinsätzen (keine E-Nr., also ohne spezielle Genehmigung nicht zulässig) angeboten, und natürlich auch ohne Erklärung, ob Fernscheinwerfer oder Nebelscheinwerfer.
mfg, Tolot
P.S.: Weitere Recherchen haben ergeben, daß meine obige Zusammenfassung im ersten post nicht ganz richtig ist. Die EU-Richtlinie 93/92 (speziell zu Leuchten an Moppeds) führt als zulässig auch bis zu zwei Begrenzungsleuchten auf, die (im Gegensatz zu Nebelscheinwerfern) natürlich zusammen mit dem Abblendlicht leuchten dürfen. Leider findet sich dort aber keine weitere Definition und auch sonst finde ich nichts, aus dem hervorgeht, was eine Begrenzungsleuchte lichttechnisch (Watt/Stärke) von z.B. Nebelscheinwerfern unterscheidet. Originär, also mit einem entsprechenden Stempel auf dem Glas, kann man Begrenzungsleuchten für Moppeds aber praktisch nicht kaufen.
Bei meiner Road King sind die nicht separat in den Papieren ausgewiesen.
Übrigens der Begriff Passing Lights ist interessant. Bei den US-Modellen (zumindest bei der Heritage, die Fat Boy hat meines Wissens ab Werk keine Zusatzscheinwerfer) werden die Zusatzscheinwerfer über einen verchromten Schalter rechts am Gabelholm (wie auch bei der FLHRC) zugeschaltet. Die Anbringung dieses Schalters ist aus Sicht einer sicheren Bedienung im Falle des Überholens absolut ungeeignet.
Einen Lichthupenschalter an der linken Griffarmatur, wie ich ihn von meinem Sportler kenne, habe ich übrigens an der Heritage, wie auch bei meiner Road King übrigens bisher vergeblich gesucht.
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Zitat von Adi66
Übrigens der Begriff Passing Lights ist interessant. Bei den US-Modellen (zumindest bei der Heritage, die Fat Boy hat meines Wissens ab Werk keine Zusatzscheinwerfer) werden die Zusatzscheinwerfer über einen verchromten Schalter rechts am Gabelholm (wie auch bei der FLHRC) zugeschaltet. Die Anbringung dieses Schalters ist aus Sicht einer sicheren Bedienung im Falle des Überholens absolut ungeeignet.
Einen Lichthupenschalter an der linken Griffarmatur, wie ich ihn von meinem Sportler kenne, habe ich übrigens an der Heritage, wie auch bei meiner Road King übrigens bisher vergeblich gesucht.![]()
Nicht an der Sportster, sondern an meinem Supersportler. Auf den Zusatzscheinwerfern ist bei meiner außer einem Bar-Shield-Logo von außen nichts zu erkennen.
An der linken hinteren Gabelverkleidung sitzt bei mir der ACC-Schalter für's Zubehör. Rechts wird das Licht geschaltet. Und dann muss man zur Betätigung der Lichthupe entweder vorher den Tempomaten einschalten oder seltsame Verrenkungen mit der Linken Hand durchführen, weil die Rechte ja gerade beim Überholen doch eher zum Gasgeben benötigt wird.
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~~ Vier Räder bewegen den Körper; doch nur zwei Räder bewegen die Seele ~~
hasde jetzt doch nen acceleration schalter zum überholen an deinem mopped @Adi66 ???
lichthupentaster hab ich auch nicht anner heritage - nur umschaltung abblendlicht / fernlicht
interessant finde ich aber, dass bei fernlicht meine zwei passinglights ausgehen !
passing lights schalter auch an der hinteren gabelverkleidung links
keine prüfzeichen an den passing lights ! nur hersteller ( ts )
lampeneinsätze noch komplett mit dem dicken anschlüssen zur glühwendel
in den W&W und CCE katalogen gibts extra zugelassene einsätze - auch mit birne zum reinschrauben
mein hauptscheinwerfer von hella hat alle E prüfzeichen drauf
ersatzscheinwerfer von Bosch mit allen prüfzeichen gibts auch in den o.g. katalogen
- beim tüv aber noch nie probleme gehabt mit den passing lights - is wohl so abgenommen -
schließlich klebt auch ein E1 aufkleber für diese ausstattung auf meinem rahmen unten beim regler
und is wohl so für D homologiert , wie @Adi66 schon sagte
wie es bei einer nachrüstung aussieht kann ich dir aber nicht sagen - der DÜV wohl schon
und immer wieder schaltplan - zb softail 99 - an der beschaltung der scheinwerfer und der amaturenschalter hat sich sehr wenig geändert
Zitat von NT-Tom
interessant finde ich aber, dass bei fernlicht meine zwei passinglights ausgehen !
keine prüfzeichen an den passing lights ! nur hersteller (ac) glaube ich
lampeneinsätze noch komplett mit dem dicken anschlüssen zur glühwendel
- beim tüv aber noch nie probleme gehabt mit den passing lights - is wohl so abgenommen -
schließlich klebt auch ein E1 aufkleber für diese ausstattung auf meinem rahmen unten beim regler [ /quote]
Ich fasse es nicht - nicht zugelassene US-Scheinwerfer und keinen kümmert´s ....
Was ist das für ein E-Bapperl?
[quote]und is wohl so für D homologiert , wie @Adi66 schon sagte![]()
maaaaaan
das sind die berühmt berüchtigten passing lights !!!
http://partsfinder.onlinemicrofiche.com/ronnies//hdm_oem/hdmc.asp?Type=13&A=76&B=38
sonst musste halt in den katalogen von hein gericke, polo und louis schauen
da gibts vor allem für die japanharleys solche scheinwerfer mit zulassung
von feehling und anderen - da kannsde ja auch mal schauen wie das so ist mit dem anbau und ob eintragungspflichtig und so
ausserdem kannsde beim tüv mal anrufen oder unverbindlich vormittags vorbeischauen
- sind auch nur menschen und fragen kostet nix - erst wennsdes eintragen lässt verdienen die geld an dir
ich hab bis jetzt gute erfahrungen gemacht , hab bei meiner auch einige sachen nachträglich eintragen lassen
Zitat von NT-Tom
das sind die berühmt berüchtigten passing lights !!!![]()
sonst musste halt in den katalogen von hein gericke, polo und louis schauen
da gibts vor allem für die japanharleys solche scheinwerfer mit zulassung
von feehling und anderen - da kannsde ja auch mal schauen wie das so ist mit dem anbau und ob eintragungspflichtig und so
ich glaube ich kann dir mal wieder nicht weiterhelfen @talot
Zitat von Tolot
Ich fasse es nicht - nicht zugelassene US-Scheinwerfer und keinen kümmert´s ....
Was ist das für ein E-Bapperl?
Zitat von Tolot
Ach nee .... Komm, wie strahlen sie wirklich? Im Dunklen sieht man den Unterscheid ja deutlich.
sonst musste halt in den katalogen von hein gericke, polo und louis schauen
da gibts vor allem für die japanharleys solche scheinwerfer mit zulassung
von feehling und anderen - da kannsde ja auch mal schauen wie das so ist mit dem anbau und ob eintragungspflichtig und so
Hilft nichts. Da es faktisch keine Begrenzungsleuchten dieser Art zu kaufen gibt, kommen nur Nebelscheinwerfer in Betracht, und die darf man bei Nicht-Nebel nicht anschalten. Wenn es aber eine "lex Harley" geben würde, die die Benutzung der Zusatzscheinwerfer jederzeit erlaubt, würde ich mich an dieser orientieren wollen.
mfg, Tolot
Zitat von NT-Tom
hasde jetzt doch nen acceleration schalter zum überholen an deinem mopped @Adi66 ???![]()
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das kann ich dir nur erklären, wenn ich schon einige biere vorraus ( accellorated ) binn