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Geschrieben von binford2002 am 04.11.2010 um 21:04:

Fahren ohne vorderen Fender ?

Hallo,
ich habe die "Suche" benutzt bin aber nicht fündig geworden... unglücklich

Ich würde an meiner 48 gern den Front Fender abbauen.
Wie sieht das denn die Rennleitung so??
Gibts probleme mit TÜV?
Habt ihr eigene Erfahrungen gemacht??

Gruß aus HH

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Was sich nicht umbauen lässt, ist kaputt!


Geschrieben von George am 04.11.2010 um 21:12:

Vor allem gibt's Probleme mit deinen Klamotten!

Und die grün-weiße Fraktion freut sich natürlich über jeden offensichtlichen Grund, deine Kiste genauer unter die Lupe zu nehmen! Augenzwinkern

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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.


Geschrieben von Sporty-48 am 04.11.2010 um 21:34:

sagen wir mal so. Bin mir sicher das man dir wegen dem fehlenden Fender nicht die Weiterfahrt untersagt. Das Ding hängt an 4 Schrauben. Stell dir mal vor du machst ne Tour und 200 km von zu Hause wird dir der Fender geklaut.
Für den Tüv auf jeden Fall dran machen!!

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BSE geht beim Grillen raus !!!


Geschrieben von Adi66 am 04.11.2010 um 22:05:

Ich wäre vorsichtig. Fender (Radabdeckungen) sind in der StVZO geregelt. Das Entfernen könnte hier (da sicherheitsrelevantes Teil) im Extremfall zum Entzug der Betriebserlaubnis führen, wenn es die Rennleitung sehr eng auslegt.


Anbei die entsprechende Rechtsnorm


Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§36a Radabdeckungen, Ersatzräder

(1) Die Räder von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern müssen mit hinreichend wirkenden Abdeckungen (Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten) versehen sein.

(2) Absatz 1 gilt nicht für

1.Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h,

2.die Hinterräder von Sattelzugmaschinen, wenn ein Sattelanhänger mitgeführt wird, dessen Aufbau die Räder überdeckt und die Anbringung einer vollen Radabdeckung nicht zuläßt; in diesem Falle genügen Abdeckungen vor und hinter dem Rad, die bis zur Höhe der Radoberkante reichen,

3.eisenbereifte Fahrzeuge

4.Anhänger zur Beförderung von Eisenbahnwagen auf der Straße (Straßenroller),

5.Anhänger, die in der durch § 58 vorgeschriebenen Weise für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichnet sind,

6.land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte,

7.die hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte Sitzkarren (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe i der Fahrzeug-Zulassungsverordnung);

8.die Vorderräder von mehrachsigen Anhängern für die Beförderung von Langholz.

(3) Für außen an Fahrzeugen mitgeführte Ersatzräder müssen Halterungen vorhanden sein, die die Ersatzräder sicher aufnehmen und allen betriebsüblichen Beanspruchungen standhalten können. Die Ersatzräder müssen gegen Verlieren durch 2 voneinander unabhängige Einrichtungen gesichert sein. Die Einrichtungen müssen so beschaffen sein, daß eine von ihnen wirksam bleibt, wenn die andere - insbesondere durch Bruch, Versagen oder Bedienungsfehler - ausfällt.

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~~ Vier Räder bewegen den Körper; doch nur zwei Räder bewegen die Seele ~~


Geschrieben von DéDé am 04.11.2010 um 22:43:

Für Motorräder mit EG-Typengenehmigung gibt es generell keine Vorschriften für Radabdeckungen.

Ob ein Fahrzeug eine EG-Typengenehmigung hat, erkennt man in der Zulassungsbesch. unter der Ziffer K: Beginnend mit einem kleinen "e" oder einem großes "E" = EG-Typengenehmigung.

Die Rennleitung muss für eine Beanstandung eine (mögliche) Gefährdung durch das Nichtvorhandensein begründen können.

Das kann sie in aller Regel bei einem zu kurzem hinteren Schutzblech, vorne wird es da schon schwieriger.

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noch ohne CAN-BUS und ABS...

http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm


Geschrieben von Agent Orange am 04.11.2010 um 22:46:

F..K DA LAW find ich. Wenns Dir gefällt mach es.

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Harley Davidson ... alles andere ist Kinderteller


Geschrieben von Wagge am 04.11.2010 um 23:00:

Zur Not ist der Fender halt beim Lacker Augenzwinkern


Geschrieben von Dragon am 04.11.2010 um 23:16:

So ganz ohne ist doch übel allein beim Regen


Geschrieben von Sporty-48 am 05.11.2010 um 00:23:

ja und die ganzen Steinchen..... du könntest jemanden verletzen.

das Ding ist so schnell ab oder dran, kannst es ja auch in nem Rucksack mitnehmen. Wenn einer was sagt, bauste den Fender schnell wieder dran. Oder wie Wagge sagt. Die Ausrede mit dem Lacken ist gut finde ich.

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BSE geht beim Grillen raus !!!


Geschrieben von Barmarco am 05.11.2010 um 08:55:

Hab das mal als Frage einem TÜV er gestellt, er meinte bei EG Zulassung sei wohl keine Fenderpflicht korrekt benannt, aber ! Ihm sei es Wurscht wie mein Rücken nach schlechtem Wetter ausschaut daher könne ich bei ihm getrost den Hinteren Fender weglassen, vorn jedoch nicht, da ich dann nicht mehr Fahrbereit bin! Denn wenn es regnet und alles in die Fratze spüht kommst du nicht mehr weiter, ausserdem sind die hochfliegenden Steinchen ggf eine echte Gefahr, so seine Schilderung, macht euch also nen eigenen Kopp, sieht gut aus, fährt sich aber bei schlecht Wetter echt komisch ;-) viel Spass


Geschrieben von lucifer am 05.11.2010 um 09:02:

Also ich bin mal 2 Jahre ohne gefahren - TÜV und Rennleitung mögen das gar nicht - und im Regen - ich glaube Du kannst es Dir denken. Habe ihn dann wieder dran gemacht!


Geschrieben von Foxy am 05.11.2010 um 09:58:

Hi

Danke für die hilfreichen Schilderungen hier. Wollte den Fender vorne für die nächste Saison auch mal abbauen. Mal schauen wie das so ist. Da ich bei Regen eh net mit der Harley fahr, wird das Sprühen von vorne sich in Grenzen halten.

Alternative: Mann kauft sich in der Bucht einen passenden Fender und verkleinert den ein wenig, oder in unserem Fall hier, ein wenig mehr. Es wird ja wohl keine Mindestgröße (in cm²) für einen Frontfender geben. Oder?

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Grüße aus Rockenhausen

Foxy

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"The mind is like a parachute. Works best when open"


Geschrieben von madmarty am 05.11.2010 um 10:22:

Zitat von Foxy
Hi
Mal schauen wie das so ist. Da ich bei Regen eh net mit der Harley fahr, wird das Sprühen von vorne sich in Grenzen halten.

ich fahr auch seit 2 jahren ohne. dachte auch immer, dass ich eher ein schönwetterfahrer bin. aber erstens kommt es anders und zweitens als man denkt! bin schon einige male in regen gekommen. und dann hängt man beim geradeaus fahren an der seite wie valentino rossi in einer spitzkehre! großes Grinsen

aber ich lass ihn trotzdem ab! Zunge raus

gruß
martin


Geschrieben von sigi74 am 05.11.2010 um 12:54:

der fender bzw die fenderhalterung wirkt bei der 48 wie eine 3te gabelbrücke, oder gabelstabi, würde zumindest diese belassen, sonst hast den selben effekt wie bei allen einscheibenbremsen, die standrohre "verdrehen" sich spührbar beim bremsen.

evlt bei der 48 noch mehr da die gabel breiter ist.

als meine nightster damals nur 1ne scheibe hatte war das überdeutlich zu spühren (fahrstil ist dementsprechend) bei der 48meines kumpels fällt die einscheibenbremse so gut wie überhaupt nicht auf.

sigi

__________________
du hast vielleicht recht, 
aber meine Meinung gefällt mir besser Augenzwinkern


Geschrieben von Hunters am 05.11.2010 um 14:01:

Stimm Sigi zu !

Ich würde mindestens die Gabelbrücke drin lassen.

Wenn man ohne Frontfender fährt, erlischt genauso die Verkehrstauglichkeit wie bei einer nicht zugelassenen Tröte oder sonstigen Gegenständen.

Man darf sich halt nicht erwischen lassen großes Grinsen

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Forty Eight, weil ich tanken liebe großes Grinsen


Manchmal denke ich nur....Hoffentlich bin ich bald besoffen!!!