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Geschrieben von rockandroll_de am 28.10.2010 um 21:21:

Phon-Eintragung

Hallo,
wie bekomme ich 95 oder mehr Phon bei einer 96er Sporty eingetragen?
Falls eine Kopie einer Eintragung reicht, bitte ich hier im Forum um eine.


Geschrieben von Kid am 28.10.2010 um 22:44:

Ich frag mich, was alle mit ner höheren Phonzahl im Schein wollen. Es gibt klare gesetzliche Vorschriften, was erlaubt ist und was nicht. Auch wenn im Schein mehr drin steht: wenn man über der gesetzlichen Vorschrift ist, gibs ne Geldstrafe (oder auch nur ne mündliche Verwarnung, wenn der Herr in der grünen/blauen Tracht das Opportunitätsprinzip anwendet).

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Baby


Geschrieben von rockandroll_de am 28.10.2010 um 22:50:

Es gibt aber auch unerfahrene Laien-Grün-Blaue!


Geschrieben von Kid am 28.10.2010 um 23:02:

Also wo Du wohnst will ich auch wohnen. So unwissend sind die Herren der Polizei hier nicht mehr.

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Baby


Geschrieben von Taurus88 am 29.10.2010 um 06:06:

Also, ich weiß garnicht was ihr habt. In meinem Kfz-Schein und auf meiner Sporty stehen unter U1: 96dB(A) Standgeräusch.
Das Gleiche finde ich wie gesagt auch am Mopped.

Also, wie kann ich gegen die Gesetzgebung handeln, wenn es auf Mopped und in den Papieren steht...?..

PS: ich fahre eine 2010er forty eight Freude

Es grüßt der

Taurus88


Geschrieben von Barmarco am 29.10.2010 um 08:52:

Hm, meine 2006er Sporty darf 99 dB(A) wenn mich nicht alles täuscht, und
KID: Jedes Fahrzeug hat seine maximale Lautstärke am Rahmen und in den Papieren stehen, und nur die musst du einhalten, kurzum, steht mehr dB da kannst auch mehr dB drücken, solang du dran und drunter bleibst passt es , bist du drüber drücken manche noch ein Auge zu , andere eben nicht, bei etwa 3 dB also doppelter Lautstärke ist erfahrungsgemäß meist Schluss mit Lustig.
Eine Messung jedoch kannst du anfechten, kurzum, die Messung die gesetzlich zulässig ist ist sehr aufwändig, wenn sie dein Bock parken und und du messen lassen musst kommen die Kosten der Messung bei Überschreitung ggf. auf dich zu, nahezu alle Messungen auf der Strasse sind bestenfalls ein Anhaltspunkt, aber wenns soweit ist einfach den Anwalt deines Vertrauens fragen, der verrät dir dann mehr ;-).


Geschrieben von fwgde am 29.10.2010 um 23:45:

Hi,
Wie schon oft beschrieben:
Das Standgeräusch dient nur als Richtwert. Um nicht immer eine Fahrgeräuschmessung durchführen zu müssen wird dann davon ausgegangen, dass wenn dieser Wert eingehalten wird, auch das Fahrgeräusch eingehalten wird.
Der Wert dafür ist nicht reglementiert, da können auch 100 db/A eingetragen sein.
Bei einem Mopped Bj. 2010 wird aber das Fahrgeräusch immer mit 80db/A eingetragen sein, weil das der gesetzliche Höchstwert ist.
Mehr geht legal nicht, egal was im Brief eingetragen wird.
Gruß
Frank


Geschrieben von lucifer am 30.10.2010 um 09:58:

Also ich kann mir nicht vorstellen, dass Dir Jemand einen höheren Wert, als eingetragen, abnimmt und einträgt.