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Geschrieben von niels31737 am 13.07.2007 um 17:53:

Achtung Was haltet Ihr als Fachleute davon?

Hallo zusammen!

Per zufall bin ich auf der Suche nach einer Harley auf diese Seite gestossen. http://www.harley-rinteln.de

Meine bescheidene Frage ist nun die, ob ich da viel falsch machen kann und bis wohin ich Eurer Meinung nach gehen sollte.

Über Eure Meinungen/Antworten würd ich mich freuen.

Ach ja, wäre das überhaupt ein geeignetes Bike für einen Harley-Anfänger?

Gruß und Danke
Niels


Geschrieben von Big-Al am 13.07.2007 um 18:25:



Es kommt darauf an wass Du damit machen willst? Für lange Touren ist das bestimmt nix ( meine Meinung )
Kein Brief dabei, da geht es schon los......................Bis das Ding Tüv hat?
Also so was erst ansehen, abklären was mit Brief usw.ist

Wenn Du Spass haben willst, kauf ne zugelassene ohneSchnickschnack, bei dem Eisen musst Du einiges an Nerven und
evtl.Material investieren.

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Nase in den Wind @ all !
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Geschrieben von DerAlte am 13.07.2007 um 21:31:

Hmmmmmmmmmmmm , was soll man sagen ? Ließt sich ganz gut , aber ob der Kilometerstand stimmt ??

Das größte Problem ist der fehlende Brief .

Hauptsache die Karre ist nicht gestohlen . Aber bei nem Gerichtsvollzieher sollte man davon ausgehen das es nicht so ist.

Ansonste sieht sie nicht übel aus , hat einen dicken Motor und ein paar nette Anbauteile .

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Geschrieben von Falk am 14.07.2007 um 06:09:

- in das richtige Forum verschoben -


Geschrieben von Döppi am 14.07.2007 um 09:40:

Bevor ich die ersteigern würde , möchte ich was von der Vorgeschichte des Bikes wissen . Nicht das sich der frühere Besitzer das Teil danach wiederholen will . cool

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Geschrieben von niels31737 am 14.07.2007 um 10:19:

Hallo zusammen,

nachdem ich ja schon gestern Eure Meinungen gelesen habe, habe ich der Gerichtsvollzieherin eine mail gesandt und um Aufklärung bezgl des Briefes gebeten. Folgendes Statement habe ich von ihr heute morgen bzw gerade eben bekommen:

Bei der Pfändung von Fahrzeugen kommt es häufig vor, daß die Fahrzeugpapiere nicht herausgegeben werden. Das ist aber kein Problem für die Verwertung. Das Straßenverkehrsamt hat hierüber Mitteilung erhalten. Nach Erteilung des Zuschlags am Ende der Versteigerung erteilt der Gerichtsvollzieher dem Erwerber eine Bescheinigung mit Dienstsiegel versehen, daß dieser rechtmäßiger Eigentümer geworden ist. Diese kann der Ersteher dann zur Beantragung eines neuen Briefes beim Verkehrsamt vorlegen. Der Gutachter hat für diese etwas umständliche, aber unumgängliche Vorgehensweise 150,-Euro Kosten abgeschätzt, die bereits bei der Verkehrswertfeststellung in Abzug gebracht wurden. Die Harley wurde 2002 von der Firma USM in Langenhagen gebaut und soll damals einen Wert von 40.000,-Euro gehabt haben.

Das hört sich doch gar nicht schlecht an, oder? 150¬ sind ja nicht so eine Unsumme, denke ich.

Freue mich auf weitere Meinungen von Euch.

Danke und Gruß
Niels


Geschrieben von hdmerian am 14.07.2007 um 12:12:

hi nils...7,

alles schön und gut, aber ich denke, du brauchst jede menge gutachten, die bestätigen, dass die an/umbauteile geprüft und ordnungsgemäss angebaut wurden.

ich denk, dass ist das problem. wär die karre serienmässig, alles kein problem, aber so. du wirst die einzelnen zubehörfirmen anschreiben müssen, um gutachten zu bekommen (hoffentlich haben alle eins), dann musst du zum tüv oder sonstwas, der dir bestätigt, dass die teile ordnungsgemäss drangeschraubt wruden......wird nicht so einfach sein.

hab auch sowas umgebautes und meine eintragungen im fahrzeugschein sind mittlerweile einige zeilen lang, aber dass sind alles individuallösungen.

grüsse von den south-west-choppers


Geschrieben von niels31737 am 14.07.2007 um 14:58:

Hi HDMerian,

so wie ich das bis jetzt verstanden habe, sollen wohl diese Gutachten vorhanden sein. Halt nur der Brief nicht.
Ansonsten sollten doch die Jungs von USM weiterhelfen können, oder?

Meinst Du denn, dass dann immer noch eine Monsterrennerei sein wird (TÜV, etc)?

Gruß nach HD ;-)
Niels


Geschrieben von hdmerian am 14.07.2007 um 19:20:

hi nils,

wenn die gutachten da sind, sind meine geäußerten bedenken gegenstandlos. ob das mit dem brief klappt, wie der vollzieher sagt, dazu kann ich qualifiziert nichts sagen.

grüsse aus süd-west