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Allgemeine EG-ABE-Frage
Hallo zusammen,
ich hätte mal eine Frage an die Experten unter Euch:
Wenn ihr zu einem Anbauteil eine EG-ABE erhaltet, diese jedoch vor dem Baujahr eures Moppeds erstellt wurde: wie verhält es sich dann mit der Zulässigkeit für Folgemodelle?
Beispiel:
In einer EG-ABE aus 2006 sind unter anderem folgende zugelassene Typen aufgeführt:
HDXL2, Variante X3F, Version FFCARO
HDXL2, Variante X3F, Version FFAAWO
HDXL2, Variante X3F, Version FFBBCO
Meine Nightster, Baujahr 2008 hat jedoch die Bezeichnung im Brief:
HDXL2, Variante X3F, Version FFAANO
Meine Frage jetzt: gilt die EG-ABE auch für meine Nightster ?
Für sachdienliche Hinweise bin ich sehr dankbar
Gruß aus der Hauptstadt, NitroxQuirl
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FSK 12: Der Gute bekommt das Mädchen
FSK 16: Der Böse bekommt das Mädchen
FSK 18: Alle bekommen das Mädchen
Ist ne Grauzone.
Die Version ist das jeweilige Modell wie z.B Low,Nightster,R usw.
Rein rechtlich gesehen brauchst Du für die Nightster nen Zubehörauspuff mit Kat, wurde jedoch 2006 für die XL"2 eine Anlage homologiert und die Bezeichnung hat sich nicht geändert kann dieser gefahren werden,solange die Abgasnormen eingehalten werden.
Und das werden sie.
War letztes Jahr noch mit meiner Nightster beim TÜV
Als Richtlinie wurden 4,5%Co angesetzt, die Remus ohne Kat hatten 0,8% CO
Aktuell vertreiben aber fast alle Hersteller für die Nighster nur noch Anlagen mit Kat
Hallo sticki1,
so etwas hatte ich schon fast gedacht. Nur: die EG-ABE bezieht sich nicht auf eine komplette Anlage, sondern nur auf die Schalldämpfer an sich - Krümmer bleiben - bis auf Hitzeschild - original. Und soweit ich informiert bin befindet sich der Kat bei der Nightster ja im Krümmer. Damit dürfte das wohl schon eher wieder "hellgrau"
werden.
Gruß NitroxQuirl
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mit anlage meine ich die Töpfe
Die Kat sind Serie bei den Sportys in den Töpfen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Schau mal von hinten rein 
Schreib mal den Hersteller an.
Die erweitern ihre ABE´s regelmäßig.
Hatte das Problem mal bei einer TÜV-Eintragung für Spurverbreiterungen fürs Auto.
Gleiches Fahrzeug nur jünger und wollte die alten vorhandenen Verbreiterungen eintragen lassen.
Der TÜVer hat auf neuesten Unterlagen für das jüngere Fahrzeug bestanden und war erst zufrieden mit einem Fax vom Hersteller, dass die TÜV-Bescheinigung auf jüngere Baujahre erweitert wurde.
Dann hat er sie problemlos eingetragen.
Am Auto hat er übrigens nichts geprüft ........ war son Paragraphenreiter ........ hat nur gefragt, ob ich schon mal was schleifen gehört habe ..... 
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Thomas
Ich sehe meine Rechte nicht beschränkt oder bedroht. Ich sehe mich bedroht durch Rechte und Beschränkte.
Lieber glaube ich Wissenschaftlern, die sich auch mal irren, als Irren, die glauben, sie seien Wissenschaftler.
Schau mal von hinten rein![]()