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Geschrieben von micha-koeln am 10.06.2010 um 11:31:

verrückt Heute Morgen hats mich erwischt

Moin zusammen,

hier mal mein Erfahrungsbericht mit der Kölner Polizei. Geschehen heute morgen um 07:00 auf der Aachener Str. kurz vor der Stadtgrenze.

Ich fahr ganz entspannt an eine rote Ampel, da kommt der Motorrad Bul.. neben mich: Fahrn se mal rechts ran!!!!

Nun das Gespräch zwischen mir und Ihm:
B: Den Helm dürfen Sie nicht im Strassenverkeht tragen!
M: Wieso?
B: Keine ECE Norm.....aber zeigen se mal die Papiere
M: Seit wann relevant?
B: Schon immer....aber sagen Se mal.....is an der Maschine was verändert?
M: Nö nix...alles original
B: Und der Auspuff??????..........
M: An dieser Stelle schwieg ich.....und ließ in mal bis zu den Kolben gucken
B: ..der ist ja vollkommen offen sagte er.
M: Hier ist der Schlüssel, ich mach den Pott zu und gut is.
B. Das will ich aber nicht noch mal sehen.....dafür sind sofort 15€ fällig
M. Jawohl Herr Oberkriminalhauptkommissar.
B: Für den Helm zahlen Sie bitte 30 € Verwarnungsgeld
M: Wieso?
B: Weil das so ist...und Motorrad bleibt jetzt erst mal stehen. Weiterfahr mit dem Helm untersagt geschockt
M: Was´n nu los........Willkür oder was?
B: Nu werden sie mal nicht frech
M: Und wenn ich nun doch weiterfahre?!
B: Dann leg ich "DEINE" Karre still, bzw. beschlagnahme das Ding

Zu diesem Zeitpunkt schwoll meine eh schon stark gedehnte Halsader in Richtung, Arni auf Anabolika!!! Baby Baby Baby

M: Ich hätte dann mal gerne Ihren Namen usw....
B: Wieso?
M: Weil das mein Recht ist!

Gepräch beendet..... ich auf mein Mopped, ohne Helm zur Tanke (ca. 30 m),
Mopped abgestellt und meine Frau angerufen, dass sie mir nen Helm bringt.
Weiterfahren war nicht möglich, da die 2 Motorradbul... sich an der Tanke positioniert haben um Verkehrssünder aufzusuchen.

Fazit: Die 15 € für den Auspuff zahl ich liebend gern.......halt mal Pech gehabt, aber billig weg gekommen..................

ABER
wieso muß ich 30 € für den Helm bezahlen und dann noch keine weiterfahrt erlaubt.
Für mich stinkt das nach reiner WILLKÜR Baby Baby Baby


Geschrieben von widerider am 10.06.2010 um 11:48:

hi micha,
hier mal ein text dazu!

ECE Pflicht für Motorrad-Helme in Deutschland?
Ein viel disskutiertes Thema, hier die Antwort:

In Deutschland gibt es schon lange die Frage ob ein Motorradhelm nun eine ECE Zulassung braucht oder nicht.
Gerade bei Cross Helmen und Streetfighter Helmen gibt es oft das Problem dass diese nicht die ECE-Norm erfüllen.
Das deutesche Recht widerspricht sich bei der Frage nach der ECE mal wieder selbst:

Gemäß § 21a Absatz 2 StVO müssen
"die Führer von Krafträdern und ihre Beifahrer während der Fahrt amtlich genehmigte Schutzhelme tragen."

Was ist ein "amtlich genehmigter" Schutzhelm im Sinne der Vorschrift?

nach § 21a StVO:
"Amtlich genehmigt sind Schutzhelme, die entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 (BGBl. 1984 II S. 746, mit weiteren Änderungen) gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach der ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungskennzeichen gekennzeichnet sind."

Auf Seite 746 dieses Bundesgesetzblattes, Teil II aus dem Jahr 1984 steht dann, wie die erwähnte ECE-Regelung Nr. 22 und das entsprechende Genehmigungskennzeichen aussehen. Die "eingängige" Bezeichnung:

"Verordnung über die Inkraftsetzung der Regelung Nr 22 für die Genehmigung von Schutzhelmen für Kraftradfahrer nach dem Übereinkommen vom 20ten März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung (Verordnung zur Regelung Nr 22)".

§ 1:
"Die nach Artikel 1 des Übereinkommens vom 20. März 1958 angenommene Regelung Nr. 22 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Schutzhelme für Fahrer und Mitfahrer von Krafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und Mopeds wird in Kraft gesetzt. Der Wortlaut sowie die Anhänge der Regelung werden nachstehend veröffentlicht."

Dann gibt es da noch folgende Ergänzung:

"Abweichend von § 21a Absatz 2 und § 54 Absatz 6 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565, 1971 S. 3cool, die zuletzt durch die Verordnung vom 9. November 1989 (BGBl. I S. 1976) geändert worden ist, dürfen Kraftrad-Schutzhelme, die nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind, bis zum 31. Dezember 1992 verwendet werden."

Und dann noch diese:

"Erste Verordnung zur Änderung der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO" vom 22. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2481). Deren Artikel 1 bestimmt, dass in § 1 der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 19. März 1990 die Worte "bis zum 31. Dezember 1992" gestrichen werden."

Sprich die Pflicht für ECE wird im letzen Satz wieder aufgehoben.

Allerdings ist in vielen anderen europäischen Ländern ein Helm laut ECE vorgeschrieben. So kann es z. B. in Italien vorkommen, dass sogar das Motorrad beschlagnahmt wird, wenn ohne zugelassenen Helm gefahren wird.


die stadt köln braucht halt wieder ein paar euros. das was sie karstadt an steurn erlassen haben!!

__________________
Gruss
widerider


Geschrieben von ixxi-seven am 10.06.2010 um 11:58:

Da war ja wohl ein übereifriges Mitglied des Trachtenvereins ein wenig missgestimmt. In Deutschland ist die Normpflicht 22-x durch die Uneinigkeit in der EU aufgehoben worden, so das auch Helme ohne ECE Norm im Strassenverkehr getragen werden dürfen. Ein Verwarnungsgeld ist somit nicht statthaft und als Willkür oder Unwissenheit zu deuten.

Naja, die 15 Euro für deine Tüten sind ja noch als human zu deuten. Den Rest würde ich schlucken. Nimms als "dumm gelaufen". Augenzwinkern


Geschrieben von Eagle am 10.06.2010 um 12:06:

Die Frage ist war es rechtens oder nicht .

Falls ja ok Pech gehabt.


Falls nein warum Willkür von einzelnen Jägermeistern schlucken ???

Immer nachgeben bringt uns nicht weiter und beim nächsten Biker macht er es wieder...

Wenn Du den Namen hast Micha würde ich mal den Polizeipräsidenten anmailen und den Jägermeister bekannt machen und zugleich darauf hinweisen, dass Du evtl. (solltest Du keine Antwort bekommen) die Presse informierst.

__________________
Es ist nicht wichtig dass die Leute sehen, dass Du auf dem Berg stehst, sondern was Du vom Berg aus sehen kannst.


Geschrieben von screwlord am 10.06.2010 um 12:23:

dienstaufsichtbeschwerde!

gegen willkür muss man vorgehen

__________________
Patrolcustoms


Geschrieben von Stan am 10.06.2010 um 12:23:

zum zitierten Beitrag Zitat von Eagle
Die Frage ist war es rechtens oder nicht .

Falls ja ok Pech gehabt.


Falls nein warum Willkür von einzelnen Jägermeistern schlucken ???

Immer nachgeben bringt uns nicht weiter und beim nächsten Biker macht er es wieder...

Wenn Du den Namen hast Micha würde ich mal den Polizeipräsidenten anmailen und den Jägermeister bekannt machen und zugleich darauf hinweisen, dass Du evtl. (solltest Du keine Antwort bekommen) die Presse informierst.

Na komm ich würde den Ball da eher flach halten. Beim Auspuff sehe ich doch eine gewisse Bereitschaft nicht alles so ganz eng zu sehen.
Ich würde auch sagen - Mund abwischen und weiter gehts!

__________________
Bis die Tage.......
Stan


Geschrieben von Günti am 10.06.2010 um 12:36:

Is doch gut gelaufen..offene Tröten für 15.- ohne weitere Konsequenzren is doch ein Sonderangebot.
Meinem Kumpel haben die Sheriffs die Mühle beschagnahmt,zum Tüv gehieft,alles überprüft.Die Gaudi hat dannmit div. Um/Nachrüstungen insgesamt fast 1000.- Euronen gekostet.
War aber eine Kawa,. also selber schuld.
Geschehen in München vor 2 Jahren.
Wenn man illegaleVeränderungen macht muss man halt leider die dt. Gesetze akzeptieren und ist deswegen noch kein Allesfresser.
Meine Roadking ist übrigens auch so "halboffen", ich hoffe auf gnädige cops wenns mal soweit ist. Freude
Günti Freude


Geschrieben von Drache am 10.06.2010 um 12:56:

zum zitierten Beitrag Zitat von screwlord
dienstaufsichtbeschwerde!

gegen willkür muss man vorgehen

na ja, er hatt seinen Auspuff ja auch willkürlich leergeräumt.
sei zufrieden, das es nur 15€ sind
Gruß

Günter


Geschrieben von Grocho am 10.06.2010 um 12:57:

Aussagen wie "isso" muss man nicht hinnehmen, andererseits is der Auspuff schon ganz gut gelaufen.
Du hättest ja auch das Verwarngeld für den Helm nicht zahlen bzw den Verstoß nicht zugeben müssen, wäre nen nettes Schreiben gekommen, mit Rechtsgrundlage und Tatbestandsvorwurf, da wäre ich gespannt gewesen.

Nun ist es eh zu spät und würde da nicht mehr so den Aufriss von machen.

Beschlagnahme funktioniert übrigens nur mit richterlichen Beschluß alles andere ist maximal ne Sicherheitsverwahrung nur mal so am Rande...

Scheint nen schlechten Tag gehabt zu haben weil er mit seiner BMW fahren musste und keine Harley hat Augenzwinkern

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Ich fürchte Tod und Rache nicht, bis zu jenem Tag,
an dem du deine Treue brichst und dein Wort versagt

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Geschrieben von Highjagger am 10.06.2010 um 13:02:

Beklag dich nicht , hast doch eigentlich eher Glück gehabt mit diesem Grünen .

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Weil jeder Tag zählt

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Tradition ist das Feuer weiterzugeben,Nicht die Asche anzubeten


Geschrieben von micha-koeln am 10.06.2010 um 13:07:

Zitat von Grocho: Scheint nen schlechten Tag gehabt zu haben weil er mit seiner BMW fahren musste und keine Harley hat

So sehe ich das auch, die Kohle ist mir ehrlich gesagt in dem Fall auch vollkommen egal, da der offene Pott noch verhältnismäßig "billig" geahndet wurde.

Das einzige was mich wurmt ist, dass er mir die Weiterfahrt untersagt hat.
Ich werde mich wahrscheinlich mal Anwaltschaftlich erkundigen, die €uronen ist es mir Wert.

Andererseits habe ich jetzt nen Hals......aber in 2 Tagen sieht es wahrscheinlich schon wieder anders aus.

Mal schaun....wie´s weiter geht!


Geschrieben von czuk am 10.06.2010 um 13:15:

Fänd ich jetzt auch nicht wild, sei doch froh.
Wäre im Gespräch auch nicht frech geworden, die sitzen in der Situation eh am längeren Hebel und hätten Dir auch die Gräten zählen können...
...was schon bei der 30m Weiterfahrt angefangen hätte.


Geschrieben von V-Twin-Maniac am 10.06.2010 um 14:12:

mach keinen riesenaufwisch und der anwalt kommt dich teurer als die paar euros strafe...lern draus und trag alleine dir zuliebe einen gescheiten helm...ich weiß wovon ich spreche...er hat mir letztes jahr das leben gerettet....bin voll auf der seite des herrn polizisten...sorry Augenzwinkern (was den helm angeht)

__________________
cool


Geschrieben von Flintenmacher am 10.06.2010 um 14:39:

Micha,
ich gebe dem Herr Polizeioberinspektor Recht und er hat richtig gehandelt.

Wer vor 7°° in der Nacht aufsteht sollte man auf Verdacht verhaften.

__________________
BRC Member No. 8 - more you cannot reach !


Geschrieben von Bohemian am 10.06.2010 um 14:52:

Zitat von Flintenmacher
.

Wer vor 7°° in der Nacht aufsteht sollte man auf Verdacht verhaften.

großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen

... Micha scheiß drauf, sich damit noch weiter zu ärgern ...

PS: Jetzt wissen alle die zu BRC Treff kommen was den Blüht Augen rollen