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Geschrieben von Jens70 am 01.10.2009 um 17:13:

Probleme bei der Zulassung in Berlin

Hallo,

ich wollte heute meine Fat Boy BJ 98 anmelden, welche ich am Samstag in der Nähe von Hamburg vom Händler gekauft habe.

Das Bike wurde von ihm aus den USA importi2ert und an mich mit sämtlichen Papieren (Title, TÜV bericht, AU-Bericht, Zollbescheinigung und Gutachten vom TÜV) übergeben.

Die Zulassung wurde mir jedoch auf der Zulassungsstelle verweigert mit der Begründung, dass das Motorrad ja über keinen Diebstahlschutz verfügt (kein Lenkerschloss).geschockt geschockt

Im TÜV Gutachten steht

"Sicherung gegen unbefugte Benutzung wird als loses Zubehör mitgeführt Ausn.Gen. Gem. §70 STVZO erf.*"

Darauf hin rief ich den Händler an, welcher meinte, dass die Zulassung in HH keinerlei Probleme bereitet und das es sich dabei um einen Standardsatz handelt, welcher bei jeder Harley vor BJ.99 im Gutachten steht.

Nun habe ich das Problem, dass ich eine Ausnahmegenehmigung brauche, deren Erstellung mir die Zulassungstelle verweigert.

Habt Ihr Erfahrung mit solchen Situationen?

Würde es eventl. gehen, die Harley in HH mit Tageszulassung zuzulassen um sie dann in Berlin umzumelden? Ist die dann dort erteilte Ausnahmegenehmigung auch in Berlin gültig?

Fragen über Fragen, die mir bis jetzt Keiner beantworten konnte.

Falls ich ein lenkerschloss nachrüsten muss, weiss jemand vielleicht was so etwas ca. kostet?

Danke im Vorraus Baby

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Es grüßt der Jens


Geschrieben von Stan am 01.10.2009 um 17:35:

Hab meine Fette ebenfalls direkt aus den Staaten und hab sie im letzten Jahr selbst zugelassen - ohne Probleme.
Allerdings verfügt meine über Zünd- und Lekerschloß.

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Bis die Tage.......
Stan


Geschrieben von Adi am 01.10.2009 um 17:47:

Ich hatte auch an einigen EVO s nur ein Vorhängeschloss als Diebstahlssicherung und nie Probleme damit bei der Zulassung oder TÜV.

Bei der Ausnahmegenehmigung steht doch sicher dabei, wer die ausgestellt hat.
Da rufst Du am besten mal an und schilderst Dein Problem.
Hatte in ner Anderen Sache auch mal Probleme, die der TÜV Prüfer dann schnellstens mit der Zulassungsstelle gelöst hat.

Übrigens habe ich noch ein neues Harleyschloss und das passende Ledertäschchen zum festmachen am Bike.
Würde ich für den halben Kaufpreis abgeben.

__________________
Lieber Gott, bitte lass mich bloß nicht erwachsen werden cool


Geschrieben von Jens70 am 01.10.2009 um 17:50:

Danke aber ein Schloss habe ich ja .

Das Problem ist, dass ich die Ausnahmegenehmigung noch nicht habe.

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Es grüßt der Jens


Geschrieben von Grocho am 01.10.2009 um 17:58:

Na der Händler sollte doch wissen wo er die normal herbekommt, schliesslich musst Du das Teil ja auch mitführen (die Genehmigung)
Ansonsten mal ne MAil an die MoCo? auch wenn ich nicht glaub das das hilft...

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Geschrieben von Adi am 01.10.2009 um 18:10:

zum zitierten Beitrag Zitat von Jens70
Danke aber ein Schloss habe ich ja .

Das Problem ist, dass ich die Ausnahmegenehmigung noch nicht habe.

Die Ausnahmegenehmigung steht doch sicher im TÜV Bericht.
Dann rufe den TÜV Mann an, oder lass Ihn von der Zulassungstelle anrufen.
Wenn der Mann das genehmigt hat, dann kann und darf die Zulassungsstelle das nicht aberkennen.
Der TÜV Bericht ist maßgebend und nicht was so ne Schlaftablette auf der Zulassunsstelle meint.
Dafür gibts ja nunmal Ausnahmegenehmigungen.

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Geschrieben von Jens70 am 01.10.2009 um 18:22:

Im Tüv bericht steht unter PKT.22 nur

Sicherung gegen unbefugte Benutzung wird als loses Zubehör mitgeführt Ausn.Gen. Gem. §70 STVZO erf.*

und am Ende steht noch:

Es wird bescheinigt ..blabla ....das das Fahrzeug - mit Ausnahme der unter Feld 22 beschriebenen Abweichungen - den geltenden Vorschriften entspricht.

.. sonst nix

Der Händler will jetzt das Bike in HH mit einer Tageszulassung zulassen um an diese Ausnahmegenehmigung und an einen Dtsch. Brief zu kommen, welche er mir dann zuschickt.

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Geschrieben von Blaubär am 01.10.2009 um 18:37:

Viel Erfolg! Freude

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Geschrieben von Adi am 01.10.2009 um 18:59:

zum zitierten Beitrag Zitat von Jens70
Im Tüv bericht steht unter PKT.22 nur

Sicherung gegen unbefugte Benutzung wird als loses Zubehör mitgeführt Ausn.Gen. Gem. §70 STVZO erf.*

und am Ende steht noch:

Es wird bescheinigt ..blabla ....das das Fahrzeug - mit Ausnahme der unter Feld 22 beschriebenen Abweichungen - den geltenden Vorschriften entspricht.

.. sonst nix

Der Händler will jetzt das Bike in HH mit einer Tageszulassung zulassen um an diese Ausnahmegenehmigung und an einen Dtsch. Brief zu kommen, welche er mir dann zuschickt.

Ist nicht so prickelnd und eventuell kostet das beim Verkauf auch ein paar Euro, wenn ein Eintrag mehr im Brief steht Augen rollen

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Geschrieben von Adi am 01.10.2009 um 19:12:

Habe gerade mal nachgelesen, wie das mit der Ausnahmegenehmigung in Berlin ist.
Es ist tatsächlich so, dass die Zulassungsbehörde diese Genehmigung verweigern kann.
Die können drauf bestehen, wenn der Umbau nicht unzumutbar ist, dass Du das machst.
Ich würde versuchen, dass der Verkäufer das Ding entsprechend umbaut.
Du hast doch sicher ein zulassungsfähiges Fahrzeug gekauft.
Wenn das eben nicht so ist, dann soll sich der Händler drum kümmern.

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Geschrieben von Schöppi am 02.10.2009 um 09:33:

Ich finde es immer ärgerlich für uns KFZ-Besitzer, daß so etwas nicht bundeseinheitlich geregelt ist, sonder jedes Bundesland anscheinend anders hantiert.
Ich hatte in Berlin einen 66er Mustang zulassen wollen, der hatte kein Lenkradschloß, die Antwort der Behörde: dann bohren Sie doch ein Loch in die Lenksäule.....Sie gaben sich dann mit einer elektronischen Wegfahrsperre zufrieden. Aber aus dem Mustangclub wußte ich von Fahrzeugen, in denen in die Papiere eine mechanische Lenkradkralle eingetragen wurde.
Warum kann es da keine einheitliche Handhabung geben, in einem Land ?
Schöppi


Geschrieben von Störtebecker am 02.10.2009 um 09:55:

zum zitierten Beitrag Zitat von Schöppi
Ich finde es immer ärgerlich für uns KFZ-Besitzer, daß so etwas nicht bundeseinheitlich geregelt ist, sonder jedes Bundesland anscheinend anders hantiert.
Ich hatte in Berlin einen 66er Mustang zulassen wollen, der hatte kein Lenkradschloß, die Antwort der Behörde: dann bohren Sie doch ein Loch in die Lenksäule.....Sie gaben sich dann mit einer elektronischen Wegfahrsperre zufrieden. Aber aus dem Mustangclub wußte ich von Fahrzeugen, in denen in die Papiere eine mechanische Lenkradkralle eingetragen wurde.
Warum kann es da keine einheitliche Handhabung geben, in einem Land ?
Schöppi

Ich denke das kommt weil kein Bundesland seine Selbstverwaltung abgeben will. Aber sowas sollte schon einheitlich geregelt werden.


Geschrieben von Agent Orange am 02.10.2009 um 09:57:

Bloße Willkür. Be der Emme meiner Süßen war das Lenkradschloss (defekt) auch kein Thema. In den papieren steht jetzt auch nur was von separatem Felgenschloss, blabla.
Try another TÜV!

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Geschrieben von lucifer am 02.10.2009 um 10:39:

Also bei uns in Hessen stellt man beim Regierungspräsidium einen Antrag auf besagte Ausnahmeregelung und bekommt sie dann - gegen Gebühr.
Die Dienststelle stellt alle möglichen Ausnahmegenehmigungen für Kraftfahrzeuge aus. Frag dich mal bei Euch durch - es muss auch eine solche Dienststelle bei Euch geben.

Ich hatte das bei meiner letzten Shovel auch - Du musst dann die Bescheinigung und die Kette immer mitführen.


Geschrieben von Night_66 am 02.10.2009 um 14:11:

Hmm,

ich habe dieses Jahr eine 89er Softail zugelassen. Ich hatte lediglich eine kurze Diskussion mit der Versicherung. HaftPFLICH war kein Problem, aber Teil Kasko wollte sie erst nicht ran.

Ich habe das Problem für mich gelöst, im dem ich der Versicherung bestätigt habe:

Dass sich der Lenker selbstverständlich arretieren lässt. Das war's, Bike ist versichert und zugelassen....

Keine weiteren Eintragungen in den Papieren, wegen Lenkerschloss.

Scheint wie fast immer, von der Laune oder dem Halbwissen der Zulassungsstelle abhängig zu sein.

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