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Geschrieben von Crz am 12.05.2025 um 11:34:

Fragezeichen Standgeräusch würde reduziert

Moin zusammen,

Bei meinem 49er Neuzugang habe ich den alten Brief dabei.

Hier stehen im Brief 109P für das standgeräusch.
Im aktuellen Schein allerdings nur 96P.

Hat hier wer Erfahrungen wie ich den alten Wert wieder in die Papiere bekomme? Die Zulassungsstelle verweist auf den TÜV. Zur Info: ich habe das Unglück in Hessen zu leben und alle 21er Änderungen gehen über eine konservative Bundelungsbehörde unglücklich

Vielleicht weiß ja jemand Rat


Geschrieben von springerdinger am 12.05.2025 um 12:15:

US-Import ?


Geschrieben von Crz am 12.05.2025 um 12:21:

zum zitierten Beitrag Zitat von springerdinger
US-Import ?

Ich habe einen deutschen Brief mit den 109P. Sie war so zugelassen.


Geschrieben von springerdinger am 12.05.2025 um 12:34:

Also wenn sie so zugelassen war, dann würde ich mich darauf berufen!

Die Zulassungsstelle selbst, kann im vorhinein nicht entscheiden.


Geschrieben von Crz am 12.05.2025 um 12:51:

zum zitierten Beitrag Zitat von springerdinger
Also wenn sie so zugelassen war, dann würde ich mich darauf berufen!

Die Zulassungsstelle selbst, kann im vorhinein nicht entscheiden.

Die Zulassungsstelle sagt sie ist jetzt mit 96P im Schein und sie darf es nur ändern wenn der TÜV da sagt es passt. Das ist das Dilemma 😅


Geschrieben von springerdinger am 12.05.2025 um 13:04:

Der TÜV sollte aber akzeptieren, dass die mit 109 Phon zugelassen war.Augenzwinkern


Geschrieben von Schneckman am 12.05.2025 um 15:46:

Hier fehlt die Information warum der TüV das Standgeräusch geändert hat.
Wenn abgemeldet und neu zugelassen werden bestehende Eintragungen doch normalerweise gemäß Bestandsschutz übernommen, außer am Fahrzeug hat sich
was geändert.
So mein veralteter Kenntnisstand.
Gibt es eine andere Auspuffanlage ?
Wurde beim TüV gefragt WARUM die Eintragung geändert wurde, oder wurde das anlaßlos geändert und stillschweigend hingenommen, bis
zum Gang zur Zulassungsstelle ?
Es ist ja nicht in Stein gemeißelt, daß dort immer korrekt gehandelt wird, es muß begründet werden und nachvollziehbar sein.
Daß die Zulassungsstelle nicht was Anderes einträgt, als was jetzt vom TüV aktuell an Papieren mitkommt, ist klar.
Bitte mehr Informationen

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Geschrieben von Crz am 12.05.2025 um 16:10:

Ich habe leider nicht mehr Infos. Der Schein ist von 1989 😅
Naja ich werde morgen Mal bei mehreren prüforganisatiinen mein Glück versuchen


Geschrieben von Moos am 12.05.2025 um 17:10:

Es muß ja ein Dokument geben aufgrund dessen die neue Zulassung erteilt wurde. Evt. war ja ein Vollgutachten erforderlich. Hat das der Vorbesitzer nicht mehr?

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Geschrieben von Crz am 12.05.2025 um 17:25:

Leider nein...


Geschrieben von FLH56 am 12.05.2025 um 18:23:

90D Fahrgeräusch ist gut, 96P Standgeräusch nicht. Das würde ich auch versuchen zu ändern.

Falls das mit den Prüf-Orgas nicht erfolgreich ist würde ich mal einen HD Schrauber aufsuchen, der auch Eintragungen als Dienstleistung anbietet.
Dort sind die Prüfer in der Regel etwas entspannter, auch bei Eintragungen. Das kostet dann etwas mehr, aber die Chance für den gewünschten Eintrag ist da.

Den händischen Eintrag "Baujahr 1949" im alten Brief finde ich gut. Von früher kenne ich es so, dass bei unbekanntem EZ Datum der 1.7. eingetragen wurde.

Viel Erfolg
Bernd

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Geschrieben von springerdinger am 12.05.2025 um 18:47:

zum zitierten Beitrag Zitat von FLH56
Von früher kenne ich es so, dass bei unbekanntem EZ Datum der 1.7. eingetragen wurde.

Bei "Import-Bikes and Cars" wird das heute noch so gemacht.


Geschrieben von Crz am 12.05.2025 um 20:47:

Mein Bike hat ebenfalls den 01.07 als EZ.
Hessen hat leider eine Bundelungsbehörde. Heißt wenn die Änderung des standgeräusch per §21 erfolgt, geht diese Änderung von der Zulassungsstelle zu dieser Behörde und wird da nochmal überprüft und sehr sehr wahrscheinlich abgelehnt 😂


Geschrieben von Scirocco am 12.05.2025 um 23:17:

Es ist manchmal Baujahr und Zeitpunkt der techn. Abnahmen ausschlaggebend, es hat sich leider vieles geändert!

Vor vielen Monden war manches einfacher wenn man mal im Zulassungssystem registriert war.........


Geschrieben von cal43 am 13.05.2025 um 10:33:

das ist echt nett, vor allem da es bei einer EZ 1949 noch gar keine Geräuschvorschriften gab und auch keine Teilegenehmigung.
Wichtig wäre wo denn die 96dB herkamen von der alten Zulassungsbescheinigung oder ob die Behörde das einfach eingetragen hat.

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