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Standgeräusch würde reduziert
Moin zusammen,
Bei meinem 49er Neuzugang habe ich den alten Brief dabei.
Hier stehen im Brief 109P für das standgeräusch.
Im aktuellen Schein allerdings nur 96P.
Hat hier wer Erfahrungen wie ich den alten Wert wieder in die Papiere bekomme? Die Zulassungsstelle verweist auf den TÜV. Zur Info: ich habe das Unglück in Hessen zu leben und alle 21er Änderungen gehen über eine konservative Bundelungsbehörde
Vielleicht weiß ja jemand Rat
US-Import ?
zum zitierten Beitrag Zitat von springerdinger
US-Import ?
Also wenn sie so zugelassen war, dann würde ich mich darauf berufen!
Die Zulassungsstelle selbst, kann im vorhinein nicht entscheiden.
zum zitierten Beitrag Zitat von springerdinger
Also wenn sie so zugelassen war, dann würde ich mich darauf berufen!
Die Zulassungsstelle selbst, kann im vorhinein nicht entscheiden.
Der TÜV sollte aber akzeptieren, dass die mit 109 Phon zugelassen war.
Hier fehlt die Information warum der TüV das Standgeräusch geändert hat.
Wenn abgemeldet und neu zugelassen werden bestehende Eintragungen doch normalerweise gemäß Bestandsschutz übernommen, außer am Fahrzeug hat sich
was geändert.
So mein veralteter Kenntnisstand.
Gibt es eine andere Auspuffanlage ?
Wurde beim TüV gefragt WARUM die Eintragung geändert wurde, oder wurde das anlaßlos geändert und stillschweigend hingenommen, bis
zum Gang zur Zulassungsstelle ?
Es ist ja nicht in Stein gemeißelt, daß dort immer korrekt gehandelt wird, es muß begründet werden und nachvollziehbar sein.
Daß die Zulassungsstelle nicht was Anderes einträgt, als was jetzt vom TüV aktuell an Papieren mitkommt, ist klar.
Bitte mehr Informationen
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WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN
Ich habe leider nicht mehr Infos. Der Schein ist von 1989 😅
Naja ich werde morgen Mal bei mehreren prüforganisatiinen mein Glück versuchen
Es muß ja ein Dokument geben aufgrund dessen die neue Zulassung erteilt wurde. Evt. war ja ein Vollgutachten erforderlich. Hat das der Vorbesitzer nicht mehr?
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Moos
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Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.
Leider nein...
90D Fahrgeräusch ist gut, 96P Standgeräusch nicht. Das würde ich auch versuchen zu ändern.
Falls das mit den Prüf-Orgas nicht erfolgreich ist würde ich mal einen HD Schrauber aufsuchen, der auch Eintragungen als Dienstleistung anbietet.
Dort sind die Prüfer in der Regel etwas entspannter, auch bei Eintragungen. Das kostet dann etwas mehr, aber die Chance für den gewünschten Eintrag ist da.
Den händischen Eintrag "Baujahr 1949" im alten Brief finde ich gut. Von früher kenne ich es so, dass bei unbekanntem EZ Datum der 1.7. eingetragen wurde.
Viel Erfolg
Bernd
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It's Only Rock 'N' Roll - But I Like It
Member of Bavaria Stammtisch Munich
zum zitierten Beitrag Zitat von FLH56
Von früher kenne ich es so, dass bei unbekanntem EZ Datum der 1.7. eingetragen wurde.
Mein Bike hat ebenfalls den 01.07 als EZ.
Hessen hat leider eine Bundelungsbehörde. Heißt wenn die Änderung des standgeräusch per §21 erfolgt, geht diese Änderung von der Zulassungsstelle zu dieser Behörde und wird da nochmal überprüft und sehr sehr wahrscheinlich abgelehnt 😂
Es ist manchmal Baujahr und Zeitpunkt der techn. Abnahmen ausschlaggebend, es hat sich leider vieles geändert!
Vor vielen Monden war manches einfacher wenn man mal im Zulassungssystem registriert war.........
das ist echt nett, vor allem da es bei einer EZ 1949 noch gar keine Geräuschvorschriften gab und auch keine Teilegenehmigung.
Wichtig wäre wo denn die 96dB herkamen von der alten Zulassungsbescheinigung oder ob die Behörde das einfach eingetragen hat.
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