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Geschrieben von AndreasK. am 18.01.2025 um 00:32:

Beleuchtung lED Stripes

Hallo,

ist es zulässig das ich im Heckfender auf jeder Seite je einen Highsider Stripe Blinker und zwei Rück/Bremslicht Stripes habe?
Also insgesamt 2 x Blinker und 4x Rück/Bremslicht.
Ich meine irgendwo gelesen zu haben das man nur 2x Rücklichter halben darf.

Gruß Andreas


Geschrieben von Schimmy am 18.01.2025 um 10:59:

Moinsen,

Guggst Du Bilder.

GReetz  Jo

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Geschrieben von Crey am 18.01.2025 um 12:44:

Erlaubt sind maximal 2 Rücklichter und Bremslichter an einem einspurigen Krad 

die Verordnung ist allerdings schon recht alt.  Viele Prüfer sehen darüber hinweg sofern die Lichter eG geprüft sind.  Thema Sichtbarkeit und Sicherheit ist denen oft wichtiger.


Geschrieben von AndreasK. am 18.01.2025 um 22:26:

Danke für die Antworten.
Mir war auch so.

Ich hatte die Hoffnung das sich da vielleicht was geändert hat.

Ich könnte günstig nen Heckfender bekommen in dem der Vorbesitzer allerdings schon links und rechts je 3 Schlitze für Highsider Stripes reingemacht hat.
Und da nur 2 Stripes reinzusetzen und ein Schlitz offen zu lassen sieht halt nicht wirklich gut aus.

Gruß Andreas


Geschrieben von bestes-ht am 18.01.2025 um 23:29:

Ich würde da mal mit einem Prüfer sprechen.
Wenn ich da an die vielen „Coca Cola Laster“ denke, wo ich mich auf der Kirmes wieder finde, sind da auch oft doppelte Rücklichteinheiten dran verbaut. 
Vielleicht ist mit der Verordnung zwei li/re oder eines mittig nur die Montageposition gemeint, aber nicht deren Anzahl pro Position.

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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von Schimmy am 19.01.2025 um 11:04:

zum zitierten Beitrag Zitat von bestes-ht
Vielleicht ist mit der Verordnung zwei li/re oder eines mittig nur die Montageposition gemeint, aber nicht deren Anzahl pro Position.

Ääähhmmmmm...... Nö. Augenzwinkern Ist schon die Anzahl gesamt damit gemeint.

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Geschrieben von Düsentrieb am 21.01.2025 um 11:37:

Wenn die Leuchten nah genug nebeneinander sind, kann man Sie als eine Einheit betrachten. So wird das bei Doppelscheinwerfern an Supersportlern vorn auch gehandhabt.

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Manchmal ist weniger durchaus mehr.


Geschrieben von bestes-ht am 21.01.2025 um 12:37:

LKW‘s haben auch oft 2 li/re, also muss es da einen Weg geben!

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Geschrieben von Schimmy am 21.01.2025 um 13:41:

zum zitierten Beitrag Zitat von Düsentrieb
Wenn die Leuchten nah genug nebeneinander sind, kann man Sie als eine Einheit betrachten. So wird das bei Doppelscheinwerfern an Supersportlern vorn auch gehandhabt.

DAS ist nicht nötig. Doppelscheinwerfer finden sich z.B. auch bei der Road-Glide und sind völlig legal (Bild 1)
zum zitierten Beitrag Zitat von bestes-ht
LKW‘s haben auch oft 2 li/re, also muss es da einen Weg geben!

Und auch das entspricht vollumfänglich den Vorschriften (Bild 2)

Greetz  Jo

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