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Geschrieben von XASaar am 11.01.2025 um 23:14:

P27 7W Birne

Servus Leute, da ich mir ein smoke Rücklicht geholt habe, bräuchte ich eine rote Birne. Finde aber leider absolut keine mit E Prüfzeichen… P27 7W, wüsste jemand wo ich noch schauen könnte?

Gruß


Geschrieben von Scirocco am 11.01.2025 um 23:36:

Für die Rücklicht Birne, bzw. den Leuchtkörper bedarf es keiner E-Nr.
Die E-Nr. sollte vielmehr auf deinem Rücklicht zu finden sein.


Geschrieben von XASaar am 12.01.2025 um 00:22:

zum zitierten Beitrag Zitat von Scirocco
Für die Rücklicht Birne, bzw. den Leuchtkörper bedarf es keiner E-Nr.
Die E-Nr. sollte vielmehr auf deinem Rücklicht zu finden sein.

Dass war mir nicht bewusst, weil ich Birnen gesehen habe die ein E Prüfzeichen haben nur halt in weis aber benötige ja rote.. da konnte ich aber leider keine roten finden mit E Prüfzeichen. Das Rücklicht selbst hat ein E Prüfzeichen


Geschrieben von Börnie am 12.01.2025 um 10:34:

Also eigentlich haben auch nur Äpfel  ein„E“ Prüfzeichen   
Und Kirschen


Glühlampenlack vielleicht !?

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Geschrieben von Shadow am 12.01.2025 um 10:36:

du könntest auch ne rote LED mit dem P27 Sockel einsetzen Augenzwinkern


Geschrieben von XASaar am 12.01.2025 um 10:43:

zum zitierten Beitrag Zitat von Börnie
Also eigentlich haben auch nur Äpfel  ein„E“ Prüfzeichen   
Und Kirschen


Glühlampenlack vielleicht !?

Na wenn man es so will dann aber richtig, eine 2 Fasen Glühlampe 😉 aber man muss ja öfters mal umgangssprachlich sich kommunizieren. Das hierzu keine Diskrepanzen gibt.

Trotzdem danke für den Pinsel ATU Tipp, aber es gibt ja rote nur halt keine mit Prüfzeichen, aber der Kollege oben hat ja erwähnt das es nicht relevant ist. Solange das Rücklicht eine E Kennzeichnung hat. Hier geht es ja um StVZO konforme Sachen..


Geschrieben von Börnie am 12.01.2025 um 10:49:

StVO oder EU ?

Um es kompliziert zu machen 😄 :

Eine Leuchte die geprüft ist wurde mit
Leuchtmittel „xyz“ geprüft - und somit
ist dieses Leuchtmittel Bestandteil der
Zulassung. Andere Lampe - keine Zulassung
mehr.

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Geschrieben von XASaar am 12.01.2025 um 16:55:

zum zitierten Beitrag Zitat von Börnie
StVO oder EU ?

Um es kompliziert zu machen 😄 :

Eine Leuchte die geprüft ist wurde mit
Leuchtmittel „xyz“ geprüft - und somit
ist dieses Leuchtmittel Bestandteil der
Zulassung. Andere Lampe - keine Zulassung
mehr.

StVZO. Heißt für mich nach deiner Erklärung. Ein Rücklichtglas welches separat angeboten wird ohne Leuchtmittel/Sockel. Müsste ich jetzt rausfinden mit welchem Leuchtmittel diese Prüfung durchgeführt wird. Na dann kann man ja sämtliche Rücklichtgläser in smoke Variante in die Tonne kloppen da diese ohne Leuchtmitteln ausgeliefert werden.. andere interessiert das nicht ist mir bewusst bezüglich welche Leuchtmittel man da rein kloppt weil Hauptsache E Prüfzeichen auf dem Glas ist. Man kann es auch übertreiben mir auch bewusst, aber wollte es vorher wissen. Tüver sagen ist doch Wurst Hauptsache Glas hat ein Prüfzeichen und die Led strahlt nicht mit 20000 Lumen hinten raus.


Geschrieben von Börnie am 12.01.2025 um 16:58:

Vielleicht einfach ein klein wenig mutig sein.

Es gibt ja genug Leute die jahrelang problemlos mit LED-Nachrüstungen und
Blinkerabdeckungen fahren.


Gruss Börnie

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Geschrieben von Schimmy am 12.01.2025 um 17:13:

Oh Mann.... Jetzt lasst mal die Kirche im Dorf. Eine Glühlampe ist eine Glühlampe ist eine Glühlampe (so lange sie die
zugelassene Wattzahl einhält). Wenn ich an meinem Hobel smoked Blinkergläser anbaue und statt der weißen eine
gelb getönte Glühlampe verwende, verliert das auf dem Blikerglas aufgebrachte e-Zeichen genauso wenig seine Gültigkeit,
wie das smoked Rücklicht seine Legalität verliert, wenn ich eine rot getönte Glühlampe einbaue. Ganz im Gegenteil, denn
Blinkleuchten müssen nun mal GELB leuchten und Rück-/Bremslichter ROT.

Greetz  Jo

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Stammtisch in Münster/NRW


Geschrieben von Billy2 am 12.01.2025 um 17:26:

Bei Amazon habe ich die Leuchtmittel schon gesehen, steht dabei:
Für Amerikanische und Asiatische Fahrzeuge


Geschrieben von Börnie am 12.01.2025 um 17:28:

https://www.tuvsud.com/de-de/presse-und-medien/2021/januar/tuev-sued-beim-autolicht-tuning-auf-pruefzeichen-achten

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Geschrieben von Schimmy am 12.01.2025 um 17:44:

zum zitierten Beitrag Zitat von Börnie
https://www.tuvsud.com/de-de/presse-und-medien/2021/januar/tuev-sued-beim-autolicht-tuning-auf-pruefzeichen-achten

DAS betrifft in erster Linie Leuchtmittel für Scheinwerfer (und eben deren Legalität), denn von denen kann eine Gefährdung
anderer Verkehrsteilnehmer ausgehen, wenn sie durch sie geblendet werden. DAS trifft für Blink- und Rückleuchten in nur sehr
eingeschränktem Maße zu, und - wie geschrieben - wenn die gleiche Wattzahl weiterhin verwendet wird, ändert sich ja auch
nichts Wesentliches an der Leuchtstärke der Beleuchtung.....

P.S.: Die smoked bzw. klaren Leuchtengläser haben ihr e-Zeichen NUR IN VERBINDUNG mit dem dem entsprechend "eingefärbten"
Leuchtmittel erhalten. Jede andere "Lösung" führt zum Erlöschen der Genehmigung.

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Geschrieben von Börnie am 12.01.2025 um 17:54:

Ich war dabei : smoked Abdeckungen auf Blinkern und Rücklicht. Leicht smoked.
Der Fahrer bremst, ein Auto fährt auf. Polizei stellt die Abdeckungen fest, der Fahrer
des bremsenden Fahrzeugs konnte nicht nachweisen, das seine Lichter hell genug
waren ( logisch ) ---> strafrechtlich schuld, zivilrechtlich 70 % Schuld wegen der
Manipulation, 30 % der Auffahrende wegen der sog Betriebsgefahrenhaftung.

Manchmal läufts halt schei............


Wollte es nur geschrieben haben :-)

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Geschrieben von Weich-Ei am 12.01.2025 um 18:24:

zum zitierten Beitrag Zitat von Börnie
...smoked Abdeckungen auf Blinkern und Rücklicht...
...Polizei stellt die Abdeckungen fest....

Diese zusätzlichen Abdeckungen/Kappen sind ja auch verboten bzw nicht zulässig.
Die gehören weder zum Leuchtmittel noch zum Leuchtenglas, und sind nicht vergleichbar mit einer "E" smoked Kappe mit orangen od. roten Leuntmittel.

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Now I can read and be aware of all the things that could result in death or serious injury... Augenzwinkern