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Blinkerabstand zu gering???
Hallo zusammen,
Ich habe vor zwei Monaten eine wunderschön umgebaute Streetbob gekauft.
Nun habe ich vermehrt gelesen, dass die Blinker einen gewissen Abstand haben müssen. (Heck 18cm)
Bei meiner ist das aber weniger (siehe Bild).
Der Händler versichert mir, dass ich mit dem TÜV keine Probleme haben werde, weil im Fahrzeugschein eingetragen ist "LTE IN ETWA-WIRKUNG NACHGEWIESEN" und er meint das bezieht sich auf die hintere Beleuchtung und Blinker.
Was meint ihr?
Muss ich mir wirklich keine Sorgen machen?
zum zitierten Beitrag Zitat von Fatboy 1310
Hallo zusammen,
Ich habe vor zwei Monaten eine wunderschön umgebaute Streetbob gekauft.
Nun habe ich vermehrt gelesen, dass die Blinker einen gewissen Abstand haben müssen. (Heck 18cm)
Bei meiner ist das aber weniger (siehe Bild).
Der Händler versichert mir, dass ich mit dem TÜV keine Probleme haben werde, weil im Fahrzeugschein eingetragen ist "LTE IN ETWA-WIRKUNG NACHGEWIESEN" und er meint das bezieht sich auf die hintere Beleuchtung und Blinker.
Was meint ihr?
Muss ich mir wirklich keine Sorgen machen?
Kannst alles hier in unserer kleinen Datenbank nachlesen.
TÜV Vorschriften bei Umbaumaßnahmen
Ob dir die Bullerei jetzt wegen dem einen cm nen Strick dreht weiß ich nicht. Ob die Eintragung was wert ist weiß ich auch nicht. Ich kann aber nicht verstehen warum man das Teil nicht einfach den einen cm breiter gebaut hat, wenn man die Vorschriften doch sicherlich kennt.
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Moos
Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.
Die 18cm gelten für Fahrzeuge mit EG-Zulassung (Vin 5HD).
Du hast eine 1HD bei der keine Abe‘s greifen und alles nach Paragraph 21 per Einzelabnahme abzunehmen und einzutragen ist.
Das ist geschehen, somit sehe ich da alles im grünen Bereich!
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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....
Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden.....
Das Teil wird wahrscheinlich nicht für den deutschen Markt bestimmt ist, sonst würden die Abstände sicher passen.
Händler erzählen viel wenn sie was verkaufen wollen. Ich würd einfach mal beim TÜV selbst nachfragen. Ich denke, die „In Etwa Wirkung“ hat sicher nur mit der Beleuchtung selbst zu tun und nicht mit den Abständen.
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Mia glangt dass i woaß dass i kannt wenn i mecht
zum zitierten Beitrag Zitat von bestes-ht
Die 18cm gelten für Fahrzeuge mit EG-Zulassung (Vin 5HD).
Du hast eine 1HD bei der keine Abe‘s greifen und alles nach Paragraph 21 per Einzelabnahme abzunehmen und einzutragen ist.
Das ist geschehen, somit sehe ich da alles im grünen Bereich!
An der Kombi Bj. und 1HD, sowie dass das Feld 2.2 genullt ist.
Vor 2003 gab es nur 1er Vin‘s, ab 2003 dann auch 5er Vin‘s.
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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....
Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden.....
Problematisch können die unter 18 cm trotzdem werden.
Erstens kann ein Polizist trotzdem behaupten, dass es so sein muss. Neben der Vorschrift gibt es ja auch logische Gründe für einen Mindestabstand. Wenn er aber die Weiterfahrt, wahrscheinlicherweise nur bei Dunkelheit, untersagt musst Du erst mal den Rechtsweg beschreiten. Und das dauert ggf. eine halbe Saison.
Kann aber auch sein, dass die Eintragung bei Dir auch so interpretiert wird wie gewünscht oder der eine Zentimeter keine Rolle spielt.
Wobei mir das Kürzel LTE nix sagt und bei der Aussage "in-Etwa Wirkung" hätte auch ich ein blödes Gefühl.
Vielleicht einfach mal bei der Polizei vorstellig werden und das Thema mit einem Sachkundigen umrunden.
Bezüglich Abnahme §21:
- TÜV macht auch Fehler und erkennt oftmals nicht alles
- wie beweist man denn, dass die bemängelten Bauteile seit der Einzelabnahme bereits dran waren? Kann ja direkt danach umgebaut sein. Solange die Bauteile nicht explizt im Fahrzeugschein gelistet sind bringt dir die Aussage Einzelabnahme gar nichts. Habe gerade in der Familie einen Fall mit einem Dodge RAM gehabt. Weiterfahrt wurde untersagt, Gutachten und der ganze Zirkus waren die Folge.
Gruß Tom
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Nothing is impossible ... unless you have to do it yourself
Road King Classic 2009
LTE = Lichttechnische Einrichtung
Und die Bezeichnung „In Etwa Wirkung“ ist üblich bei US Fahrzeugen. Gibt es zb auch für die Verglasung und natürlich für alles was die Beleuchtung betrifft.
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Mia glangt dass i woaß dass i kannt wenn i mecht
@ Fatboy 1310 lies nicht soviel in Foren dort sind nur Bedenkenträger und Leute mit Problemen vertreten,
freue dich am Fahrzeug.
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the key to happiness
STAY AWAY FROM IDIOTS
zum zitierten Beitrag Zitat von cal43
@ Fatboy 1310 lies nicht soviel in Foren dort sind nur Bedenkenträger und Leute mit Problemen vertreten,
freue dich am Fahrzeug.
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Meine Meinung steht fest! Verwirren sie mich nicht mit Tatsachen.
Der TüV ist gnädig, bei meinen Bike war waren die Blinker innen bündig bei einen 18er Kennzeichnen montiert.
War jedes Mal nur Gesprächsstoff beim TüV.
Bei einer Kontrolle wäre ich aber fällig gewesen , und bei dir sind es laut Zollstock nur 16cm.
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zum zitierten Beitrag Zitat von Nightrider
..., und bei dir sind es laut Zollstock nur 16cm.
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Gruß,
TP
(Fat Boy Twin Cam 88, EZ: '00, SE hydr. Kettenspanner, Andrews T26A, SE Lifter, K&N LuFi-Element, Keihin CV40 mit 48/190/Sporty-Nadel, J&H)
@Fatboy1310: Nimm bitte Deiinen Fahrzeugschein hier wieder raus, oder schwärze wenigstens die VIN...
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2019 Breakout 114
Jekill&Hyde, Kennzeichenhalter seitlich, TB Heckfender mit 3-in-1-Leuchten, TB Airride, TB Einzelsitz, Stripe-Blinker vorn...
zum zitierten Beitrag Zitat von DeeCee
@Fatboy1310: Nimm bitte Deiinen Fahrzeugschein hier wieder raus, oder schwärze wenigstens die VIN...