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--- EURO 5 bestellt - was wenn Lieferung in 2025 (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=115180)


Geschrieben von Mcblubb am 11.11.2024 um 12:45:

EURO 5 bestellt - was wenn Lieferung in 2025

Hallo zusammen, ich habe mir vor 2 Wochen eine neue Breakout bestellt. Die hat einen EURO 5 Motor.

D.h.: die Erstzulassung muss 2024 noch erfolgen.

Was passiert, wenn die erst 2025 hier eintrifft? Muss ich die dann trotzdem abnehmen, obwohl die nicht mehr zulassungsfähig ist?

(Ich denke, dass das nicht passiert, die Maschine ist schon einige Wochen im Zulauf)

Mir gehts nur um den Sachverhalt: Maschine bestellt, ist aber wegen zu später Lieferung nicht zulassungsfähig. Fällt das dann unter Sachmängelhaftung?

Hat das schon mal jemand gehabt? 

(ja, ich habe eine Rechtschutzversicherung und einen passenden Anwalt etc.)


Geschrieben von Heinz Gerken am 11.11.2024 um 13:03:

https://www.motorradonline.de/ratgeber/euro5-plus-was-aendert-sich-mit-euro5-fuer-motorraeder/

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Meine Meinung steht fest! Verwirren sie mich nicht mit Tatsachen.


Geschrieben von dieTor am 11.11.2024 um 14:18:

Ich würde mal einen Händler fragen, wie er mit seinen Neubikes aus dem Showroom umgeht.

Es wird bestimmt eine Ausnahme- Übergangsregelung für vorhandene Fahrzeuge geben.

__________________
* Ich habe Vorurteile, aber meistens treffen sie zu *


Geschrieben von Schimmy am 11.11.2024 um 15:31:

zum zitierten Beitrag Zitat von Mcblubb
Hallo zusammen, ich habe mir vor 2 Wochen eine neue Breakout bestellt. Die hat einen EURO 5 Motor.
D.h.: die Erstzulassung muss 2024 noch erfolgen.
Was passiert, wenn die erst 2025 hier eintrifft? Muss ich die dann trotzdem abnehmen, obwohl die nicht mehr zulassungsfähig ist?

Moinsen @Mcblubb ,

Ist doch ganz einfach. Anhand dem zusammen mit dem Bike ausgelieferten EU-CoC wird ein dementsprechender
Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) erstellt. Welche e-Norm das Bike erfüllt steht im Coc (Beispiel: siehe Bild)
und bekommt eine entsprechende Zulassung. (gilt auch für "Ladenhüter")


Greetz  Jo

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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten Augenzwinkern

Stammtisch in Münster/NRW


Geschrieben von Oliver74 am 11.11.2024 um 16:37:

Was keine 5+ Norm im COC hat, wird bis zum 01.01.25 zugelassen werden müssen.
Entsprechend wird der Händler notfalls Tageszulassungen für seine Lagerware machen müssen.

Also möglich schnell zulassen, sobald die Papiere da sind!

Viele Grüße,

Oliver


Geschrieben von Börnie am 11.11.2024 um 16:44:

"""""""Ausnahmen für "auslaufende Serien" gibt es; sie müssen aber eigens vom
Hersteller beantragt werden und umfassen nur sehr begrenzte Stückzahlen, die
dann noch bis Ende 2026 neu zugelassen werden können."""""


Gabs schon etliche Male.

Der Hersteller schickt eine Liste ans KBA, die erstellen eine Sondergenehmigung, oft mit der Liste mit VIN des Herstellers
im Anhang, und eine Zulassung ist bis zum Tag "x" problemlos möglich. Meine RKS hat Euro 4 und wurde 2021 - also
nicht mehr Zulassungsfähig - mit einer solchen Bescheinigung/Erlaubnis mit Euro 4 zugelassen.


Tageszulassungen klappen halt nicht, wenn am 31.12. weder Mopped noch die Papiere da sind - oder die Kiste noch gar nicht gebaut ist.

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Geschrieben von derherrliche am 11.11.2024 um 20:26:

Mal ganz ehrlich. Diese nicht ganz unerhebliche Frage fällt dir a) JETZT ein, und b) fragst du das Forum anstatt deinen Händler, der wenn er gut wäre dich eh schon auf das eventuelle Problem hingewiesen hätte?

🤷

Hilft dir jetzt nix, weiß ich, aber vielleicht bei zukünftigen Entscheidungen...

__________________
Prost...auf fallende Benzinpreise


Geschrieben von Mcblubb am 11.11.2024 um 20:56:

zum zitierten Beitrag Zitat von derherrliche
Mal ganz ehrlich. Diese nicht ganz unerhebliche Frage fällt dir a) JETZT ein, und b) fragst du das Forum anstatt deinen Händler, der wenn er gut wäre dich eh schon auf das eventuelle Problem hingewiesen hätte?

🤷

Hilft dir jetzt nix, weiß ich, aber vielleicht bei zukünftigen Entscheidungen...

brutal guter Beitrag!!!!

Der Händler hat die im Vorlauf bestellt. Sicher nicht damit sie bei Ihm rumsteht. Eine Lieferung Ende November ist avisiert.

Ganz sicher brauche ich hier niemanden, der mir hilft Entscheidungen zu treffen.

Ich werde das Thema am Stammtisch mit dem befreundeten Anwalt (auch Harley Fahrer) bei einem Glas Riesling erörtern....


Geschrieben von derherrliche am 11.11.2024 um 21:13:

zum zitierten Beitrag Zitat von Mcblubb

Ganz sicher brauche ich hier niemanden, der mir hilft Entscheidungen zu treffen.

...

Ich werde dich dran erinnern, wenn du nach mehr als 3 Beiträgen mal doch ne Entscheidungshilfe benötigst.

In der Sache aber hoffe ich für dich das alles klappt.

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Prost...auf fallende Benzinpreise


Geschrieben von Texaner am 11.11.2024 um 21:20:

EURO 5 bestellt - was wenn Lieferung in 2025

Es wird eine Ausnahmegenehmigung geben, damit die Erstzulassung klappt. Tageszulassungen für verkaufte Ware gibt es nicht. Wer ein Fabrikneues Mopped kauft, bekommt auch eins ohne Ersthaltereintrag in der ZBII.


Gesendet von iPhone mit Tapatalk

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Ev'thangs bigger in Texas.

 


Geschrieben von shrurg am 11.11.2024 um 23:59:

zum zitierten Beitrag Zitat von derherrliche
Mal ganz ehrlich. Diese nicht ganz unerhebliche Frage fällt dir a) JETZT ein, und b) fragst du das Forum anstatt deinen Händler, der wenn er gut wäre dich eh schon auf das eventuelle Problem hingewiesen hätte?

🤷

Hilft dir jetzt nix, weiß ich, aber vielleicht bei zukünftigen Entscheidungen...

Wann sollte er denn gefragt haben? Am besten noch bevor er wusste das er was Kauft?


Geschrieben von Börnie am 12.11.2024 um 08:24:

Die Sache ist doch geklärt !

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Geschrieben von ironhand am 12.11.2024 um 12:29:

Es gibt doch genug sofort verfügbare Modelle, wenn man so bei Mobile guckt, damit wäre das Problem doch gelöst,  oder gar nicht erst entstanden. Teilweise liefern die sogar bis vor die Haustür. Ich bin froh noch eine Euro 5 SG gekauft zu haben.
Ebenso bei Autos, ab Bj. 24 mit den Speedlimitern und Spurwechsel Assi und noch mehr Dingdong in der Karre bin ich da raus. Wer schlau ist, legt sich noch schnell ein 23er Model oder früher zu.
Ja ich weiß, vieles kann man abstellen, aber mich jedes Mal vor Fahrtantritt durch die Menüs zu wurschteln, würde mich nerven. Mir reicht schon der Mist mit dem "Stop and Go". Bei mir ist das noch durch Knopfdruck einfach abstellbar bei Motorstart, ab den 24er Modellen soll das so ohne weiteres nicht mehr möglich sein, habe ich mir sagen lassen.
Die Grünlinke umerziehungswelle verfolgt einen inzwischen bis ins Auto und Motorrad. Baby


Geschrieben von Börnie am 12.11.2024 um 13:25:

Alles ggf vollkommen richtig, kann man so machen.

HIER allerdings zu 100 % am Thema vorbei.

Fehlen nur noch Komentare zu Reifen und Öl

Augen rollen Börnie

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Geschrieben von Mcblubb am 12.11.2024 um 16:50:

Bevor hier alles irgendwie abdriftet.

Meine Fragestellung zielte darauf ab, wie Motorradhändler im Zweifel mit dieser Situation umgehen.

Die rechtliche Situation ist ziemlich klar und im $ 434 BGB geregelt.
Ein nichtzulassungsfähiges Fahrzeug weist einen gravierenden Sachmangel auf und fällt somit unter die Sachmangelhaftung (aka: Händlergewährleistung)

Somit muss der Händler nachbessern oder die Sache zurücknehmen.

Liefert ein Hersteller Produkte aus, bei denen klar ist, dass sie einen gravierenden Sachmangel haben, handelt er "arglistig"

In diesem Fall greift §123 BGB

Das kann ich mir eigentlich kaum vorstellen (obwohl VW hats gemacht - und alle Hersteller wissen, was dann passieren wird)

Vor allem weil HD sicherlich den 117er Motor und die Breakout schon Euro 5+ tauchglich gemacht hat und damit sicherlich ab Jahresende die Händler beliefern wird. Dafür wird ja kein neues Motorrad konstruiert sondern nur ein paar Elektronikkomponenten verändert.

Die Händler sind halt gekniffen, die müssen zum Jahresende Ihre Bestandskisten zulassen, damit sie sie weiter verkaufen können.
Deshalb gibts ja jetzt auch Rabatte beim Abverkauf der Bestandsmaschinen.

Anyway.

Die Frage bleibt im Raum: wie würden die Händler reagieren, wenn z.B. wieder der Suezkanal blockiert ist und die Maschinen zu spät für eine Zulassung ankommen?

Wie oben aufgeführt sind sie per Gesetz zur Sachmängelhaftung verpflichtet (incl. Beweislastumkehr). Wohl weiß ich aber, dass Händler stets versuchen genau diese Sachmängelhaftung zu meiden.

Rein rechtlich müsste man gem. Kaufvertrag die Maschine abnehmen, heißt Kaufpreis entrichten, Fahrzeugpapiere etc. übernehmen und sofort schriftlich zur Nachbesserung auffordern (was er ja nicht kann).
Bei Nichterfüllung tritt man dann vom Kauf zurück und bekommt sein Geld wieder.

Danach hab ich meine Kohle wieder, kaufe eine 2025er Maschine und der Händler sitzt auf einer unverkäuflichen Kiste.

Eigentlich Quatsch aber das wäre der Ablauf.

Deshalb und nur deshalb meine Frage: Hat das schon mal jemand erlebt? Und wie wurde das von Seiten HD (oder auch einem anderen Fahrzeughersteller) abgewickelt.