Forum (https://forum.milwaukee-vtwin.de/index.php)
- Modelllinien (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=17)
-- Touring [Grand American Touring] (Milwaukee-Eight, Twin Cam, Evolution) (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=26)
--- Zulässige Reifen bei US Modell (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=113374)


Geschrieben von Chopper 15 am 10.05.2024 um 11:55:

Zulässige Reifen bei US Modell

Habe bei der Hauptuntersuchung angeraten bekommen den Hinterreifen zu wechseln. Nun wollte ich auf eine andere Marke wechseln. Darf aber laut TÜV Prüfer bei US Modellen vorne und hinten die gleiche Marke fahren. Hat da jemand Erfahrung, konnte in der Suche nichts finden.

__________________
Wenn ich fliegen könnte würd ich kein Motorrad fahren
Grüße aus der Pfalz


Geschrieben von Moos am 10.05.2024 um 14:59:

Was steht denn in den Papieren?

__________________
Moos

Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.


Geschrieben von Chopper 15 am 10.05.2024 um 16:19:

Nur die zulässige Reifengröße, keine Einschränkungen. Somit dürfte ich doch auch verschiedene Marken Aufziehen.

__________________
Wenn ich fliegen könnte würd ich kein Motorrad fahren
Grüße aus der Pfalz


Geschrieben von springerdinger am 10.05.2024 um 17:05:

JA!


Geschrieben von Moos am 10.05.2024 um 17:13:

Sehe ich auch so.

__________________
Moos

Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.


Geschrieben von HD501 am 10.05.2024 um 18:30:

Aber evtl problematisch, wenn er laut Papiere vorn und hinten die gleiche Marke fahren muss. Dann halt den vorderen auch wechseln

__________________
Mia glangt dass i woaß dass i kannt wenn i mecht


Geschrieben von Chopper 15 am 10.05.2024 um 18:44:

Es ist keine Reifenbindung eingetragen nur die Größenangaben.

__________________
Wenn ich fliegen könnte würd ich kein Motorrad fahren
Grüße aus der Pfalz


Geschrieben von Börnie am 10.05.2024 um 19:44:

https://assets.adac.de/image/upload/v1617197207/ADAC-eV/KOR/Text/PDF/TO31763_epkaw3.pdf

__________________
.




.


 


Geschrieben von pepper73 am 10.05.2024 um 22:52:

was für ne nummer Baby

__________________
Q: What are you rebelling against?
A: What have you got?

Youtube


Geschrieben von Moos am 11.05.2024 um 01:40:

zum zitierten Beitrag Zitat von Börnie
https://assets.adac.de/image/upload/v1617197207/ADAC-eV/KOR/Text/PDF/TO31763_epkaw3.pdf

Obsolet in diesem Fall, da sich das Pamphlet nur auf Bikes mit EG-Typgenehmigung bezieht. Zumal da nichts anderes drin steht als hier schon geschrieben.

__________________
Moos

Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.


Geschrieben von Börnie am 11.05.2024 um 11:36:

1.3

__________________
.




.


 


Geschrieben von Chopper 15 am 11.05.2024 um 12:10:

Werde mich Montag mal direkt beim TÜV schlau machen, dort sollte man es wissen.

__________________
Wenn ich fliegen könnte würd ich kein Motorrad fahren
Grüße aus der Pfalz


Geschrieben von Moos am 11.05.2024 um 12:20:

zum zitierten Beitrag Zitat von Börnie
1.3

Ups, übersehen. War aber auch schon spät. 
Kann da aber trotzdem keinen Hinweis darauf finden das der TE keine Mischbereifung in den originalen Spezifikationen fahren darf.

__________________
Moos

Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.


Geschrieben von Börnie am 11.05.2024 um 13:09:

smile

Bin Deiner Meinung - genau DAS sollte der ADAC Text belegen.

Wobei : Mischbereifung meint "diagonal und radial" - vorne ein anderes Fabrikat wie hinten bei gleicher Reifenbauart,
was soll da in der heutigen Zeit Probleme machen.
Ich fahre auf meiner MT gerade vorne nen M9RR und hinten einen S22. Funktioniert !

__________________
.




.


 


Geschrieben von oldman63 am 11.05.2024 um 13:59:

Motorräder ohne EG-Typgenehmigung

1. Für das Motorradmodell gab es zu keinem Zeitpunkt eine Reifenfabrikatsbindung.

Es sollen Reifenmontiert werden, deren Spezifikationen (Dimensionsbezeichnung, Speedindex, Lastindex und Bau-
art
) den Eintragungen in den Papieren entsprechen: In diesem Fall ist die Betriebserlaubnis nicht gefährdet.
In klaren Worten: Such dir die passenden Reifen aus ( Größe, Speedindex usw. wie vorgeschrieben ), montieren lassen, Spaß haben.

Punkt 2 der PDF ist für dich nicht relevant

3. Für das Motorradmodell gibt es keine Reifenfabrikatsbindung.

Die Spezifikation der Reifen entsprechend der Eintragungen ist veraltet, es werden keine Reifen mit
dieser Spezifikation mehr angeboten. Meist betrifft dies Zollbezeichnungen für die Abmessungen
oder die Reifenbauart (Radial,diagonal oder Bias Belted). Es sollen Reifen montiert werden, deren
Spezifikation in mindestens einem Punkt (Dimension, Bauart) von den Eintragungen in den Papieren abweicht.
Speed- u. Load-
Index sind ausreichend. Ein passendes Bestätigungsdokument des Reifenherstellers liegt vor:

In diesem Fall erlischt mit der Montage der Reifen die BE nach § 19 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 StVZO. Eine Begut-
achtung gemäß § 19 i. V. m. § 21 StVZO ist erforderlich. Hierzu kann das Bestätigungsdokument des
Herstellers herangezogen werden.
Klartext: Andere Reifen als vorgegeben: weil diese Reifen nicht mehr angeboten werden, geänderte Reifengröße nicht mehr dem Original entspricht, müssen eingetrgen werden.



Also, ich würde sagen, du darfst die Größe und Marke montieren, wie es deine Papiere vorgeben.

Und das bedeutet auch, das man ( wie beim PKW ) achsweise verschiedene Reifen ( Hersteller, Sommer,-oder Winterräder ) fahren DARF.

__________________
Du darfst deine Meinung frei äußern, solange du im Gegenzug auch die Meinung anderer respektierst.

Alles unter 400kg ist ein Leichtkraftrad ! großes Grinsen