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Geschrieben von JimmySG am 18.03.2024 um 09:49:

Suche Gutachten Bertl HD20200

Moin Leute, 

An meiner Maschine hab ich den SE Heavy Breather in Verbindung mit J&H Anlage verbaut. 
Der Vorbesitzer hat das auch so eintragen lassen, allerdings steht im Fzg Schein nur drin: 
Luftfilter Typ: BERTL-LU2 HD HEAVY BREATHER Kennz.: HD20200 Herst.: Bertl's

Nun ist der geneigte Streifen Beamte ja grundsätzlich auf der Suche nach dem Haar in der Suppe bei einer Kontrolle. 

Aus dem Fahrzeugschein wäre so wohl nicht ersichtlich, dass es sich dabei um ein Kombi Gutachten in Verbindung mit der J&H Anlage handelt. 

Mittlerweile weiß ich schon, dass man sich wohl so nen Aufkleber von bertls besorgen kann, da will ich die Tage mal anrufen. 

Hat einer hier das HD20200 Gutachten als PDF und könnte das zur Verfügung stellen, sodass ich bei einer eventuellen Kontrolle das dem Kollege in Uniform auch unter die Nase halten kann? 

Danke schonmal. 

Jimmy


Geschrieben von Bikendrifter am 18.03.2024 um 10:06:

Das Gutachten alleine reicht dir bei einer Kontrolle nicht. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst,  musst du die Kombi auch eintragen lassen.

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Bike aktuell Street Glide Special 2023
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Geschrieben von JimmySG am 18.03.2024 um 10:12:

Also, das HD20200 ist ja wohl das Kombigutachten, oder nicht?
Und in meinem Fzg Schein ist ja HD20200 eingetragen....


Geschrieben von Bikendrifter am 18.03.2024 um 10:17:

Im Schein muss stehen LuFi Heathy Breather Nt Xxxxx in Kombination J&H Nr. xxxx. Nur so bist du safe

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Geschrieben von JimmySG am 18.03.2024 um 10:33:

Da das ja schonmal eingetragen wurde, würde ich mit dem Gutachten nochmal bei der TÜV stelle anrufen wo das eingetragen wurde, fragen ob die mir ein Schreiben aufsetzen um den Fzg Schein auf meiner Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. 
Aber ich sehe nicht ein für so ein Stück Papier nen dreistelligen Betrag hinzulegen. 

Daher die Frage ob das HD20200 jemand als PDF hat.


Geschrieben von Ben.Gee am 18.03.2024 um 10:53:

Ich habe an meinem Fat Boy TC103 den SE Chisel mit einer Kesstech eintragen lassen. Das Kombigutachten ist lediglich bei der TÜV Abnahme notwendig. Anschließend ist der "Hersteller" des LuFi als Bertls mit der entsprechenden Nummer eingetragen worden. Da die Nummer auch auf Rahmen und Luftfilter aufgeklebt wurde, ist demnach alles in Ordnung bei einer Kontrolle. Zuletzt im Mai 2022 mit einem sehr fleißigen Polizisten bie einer Mopedkontrolle durchgespielt. Er war erst ganz scharf drauf, mich "erwischt" zu haben und als ich dann die Abnahmepapiere vorzeigte, meinte er nur noch sowas wie "sehr vorbildlich, das hat sonst fast niemand.".

Du kannst es im Schein eintragen lassen, ist aber nicht notwendig, solange du die Abnahme vom TÜV dabei hast.


Geschrieben von Börnie am 18.03.2024 um 12:23:

zum zitierten Beitrag Zitat von Bikendrifter
Im Schein muss stehen LuFi Heathy Breather Nt Xxxxx in Kombination J&H Nr. xxxx. Nur so bist du safe

FALSCH

Deswegen heisst es ja „Kombigutachten“
und nicht „Kombieintragung“.
Das Gutachten ist die Basis zur Prüfung und
Eintragung. 
Wenn die Kombination „Fahrzeug - Auspuff - Filter -
usw“ nicht passend ist wird nicht eingetragen. 
Und wenn eingetragen ist logischerweise
alles iO

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Geschrieben von Ben.Gee am 18.03.2024 um 14:17:

Korrekt, Börnie.

Für den Thread-Ersteller: Im Anhang mal ein Screenshot von der Eintragung nach §19.
Das Kombigutachten wird für die 19 benötigt, danach kannst es im Prinzip wegwerfen (was ich bei einem Dokument, für das ich selbst 200 Öcken hingelegt habe, natürlich nicht machen werde...)

Wenn es schon im Schein eingetragen wurde, sind keine weiteren Gutachten mitzuführen. Falls du es erst noch eintragen möchtest, wirst beim Bertl wohl selbst 200€ zahlen müssen. Zumindest ich würde mein Gutachten nicht weiter verschenken...


Geschrieben von Moos am 18.03.2024 um 15:59:

zum zitierten Beitrag Zitat von Börnie
zum zitierten Beitrag Zitat von Bikendrifter
Im Schein muss stehen LuFi Heathy Breather Nt Xxxxx in Kombination J&H Nr. xxxx. Nur so bist du safe

FALSCH

Deswegen heisst es ja „Kombigutachten“
und nicht „Kombieintragung“.
Das Gutachten ist die Basis zur Prüfung und
Eintragung. 
Wenn die Kombination „Fahrzeug - Auspuff - Filter -
usw“ nicht passend ist wird nicht eingetragen. 
Und wenn eingetragen ist logischerweise
alles iO

Das stimmt so aber mMn nicht ganz. Der Luffi kann ja eingetragen werden bevor ne Zubehöranlage mit ABE dran ist, deshalb muß da schon ein Bezug zur Auspuffanlage drin stehen wenn selbige nicht original. Sieht man am Dokument von Bee Gee ganz deutlich und ist auch bei meiner NT so, das da in Verbindung mit XY steht.

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Moos

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Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.


Geschrieben von Börnie am 18.03.2024 um 16:11:

Mein Gutachten sagt : Luftfilter xyz zulässig mit originaler Abgasablage und mit J&H abc.

Der Luftfilter ist eingetragen, somit ist mein Fahrzeug mit originaler Abgasablage und J&H abc Abgasanlage
in Ordnung.

Mehr will ich nicht :-)
Und wenn wer von der Trachtengruppe das anders sieht ist er in der Beweispflicht.

Der Eine geht lieber mit nem dicken Aktenordner voll großes Grinsen den er dabei hat Diskussionen mit
der Ordnungsmacht aus dem Weg - Andere nicht.
Ich zB habe es satt mir mein Leben durch die Unfähigkeit Anderer vermiesen zu lassen. Da halte
ich lieber dagegen. Freude cool Vor allem, wenn ich sicher weiss, dass ich im Recht bin und
alles iO ist.

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Geschrieben von Moos am 18.03.2024 um 19:17:

Das stimmt natürlich, hilft Dir allerdings halt nichts wenn am Straßenrand den kürzeren ziehst und das wirst Du, weil Du nicht beweisen kannst das die J&H  zulässig ist mit dem Luffi. Auch wenn später natürlich Recht bekommst. Ob es den evt. Ärger wert ist und nur bei einer Diskussion bleibt ist fraglich?

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Geschrieben von Olsddelta88 am 18.03.2024 um 20:48:

zum zitierten Beitrag Zitat von Ben.Gee
Korrekt, Börnie.

Für den Thread-Ersteller: Im Anhang mal ein Screenshot von der Eintragung nach §19.
Das Kombigutachten wird für die 19 benötigt, danach kannst es im Prinzip wegwerfen (was ich bei einem Dokument, für das ich selbst 200 Öcken hingelegt habe, natürlich nicht machen werde...)

Wenn es schon im Schein eingetragen wurde, sind keine weiteren Gutachten mitzuführen. Falls du es erst noch eintragen möchtest, wirst beim Bertl wohl selbst 200€ zahlen müssen. Zumindest ich würde mein Gutachten nicht weiter verschenken...

Geht auch garnicht ,die Kombigutachten von Bertl sind auf thermo Papier ,beim scannen erscheint Kopie . Ansonsten Verheiratet er auch das Gutachten mit deiner Vin und der J&H ,war so bei ber Softail und wird jetzt nicht viel anders sein. Selbst jetzt auf der 19 SGS ist der S&S in Kombi mit dem MK 45 eingetragen . Da ich auf den rest keine keine lust hatte ,wider das zu haben was alle haben.


Geschrieben von Börnie am 18.03.2024 um 20:52:

Mit Leuten die fair sind und Ahnung haben ist die Gefahr gegen "0".
Und für die Anderen hab ich genug Munition um auch Ärger zu machen.
Und das ist es mir dann im Fall des Falles wert.
Wer sich wehrt lebt nicht verkehrt. Und sich "alles" Gefallen zu lassen ist für
die entsprechenden Leute Wasser auf die Mühlen. Und Bestätigung. Also
machen die so weiter. Wissentlich oder unwissentlich, was die eigene
Inkompetenz betrifft. Und diese Tatsache fällt mir sehr schwer und dagegen wehre ich mich.

Mist bauen - dann noch die Fresse aufreissen - der Andere kuscht, und
daraus wird gelernt, dass man mit sowas durch kommt. So läuft es
immer häufiger im Leben ab. Aber nicht mit mir.


Gruss Börnie

( aber jeder wie er meint smile )

............... und zurück zum eigentlichen Thema

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