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Hallo Gemeinde,
ich besitze eine 48er Panhead und habe da mal eine Frage zur Eintragspflicht.
Wie sieht es mit ein seitlichen Kennzeichenhalter aus und das Rücklicht dazu auch an der Seite, muß das eingetragen werden oder darf man das überhaupt so fahren ?
Gruß
Peter
Wie das bei deiner Pan ist keine Ahnung, aber es gibt ja zig Threads zu seitlichen Kennzeichenhalter. Und ja es geht. Wenn es eine ABE gibt oder ein Gutachten und oder man die Bestimmungen der StVO einhält braucht’s keinen Eintrag. Es hilft bei der Polimannzei ungemein bei einer Kontrolle, wenn es im Schein steht.
Hallo Mondeo,
habe auch einige Threads gelesen, aber es halt noch nicht gesehen wie das bei den Baujahr aussieht ob es da eine Pflicht gibt.
Soviel wie ich gelesen habe gibt es vor Bj.53 keine Verordnung außer das die Harley nicht lauter sein darf wie eingetragen.
Bremslich, Blinker, Fernlicht und Spiegel muss ich ja auch nicht haben !?
Meiner Meinung nach gibts erst ab 1987 die Richtlinie wie das Kennzeichen angebracht werden muss, welcher Winkel usw. Hab mich damit mal beschäftigt da die 2 grünen mein Kennzeichen nicht lesen konnten da zu flach…
Ich weis nicht wie es bei Dir ist , aber in Österreich brauchst Du sehrwohl Bremslicht , Fernlicht und Spiegel , egal wie alt das Fahrzeug ist . Bei uns verweigern sie sogar die Überprüfung wenn kein Gurt für den Beifahrer vorhanden ist
Da Steinhagen, Westfalen nicht in Österreich liegt, braucht er kein Bremslicht, kein Fernlicht und keinen Spiegel.
Das seitliche Kennzeichen würde ich eintragen lassen und das Rücklicht in die Mitte des Kotflügels setzen und schon hat man seine Ruhe vor den Jägermeistern.
Gruß, Franz
seitlicher Kennzeichenhalter muss nicht eingetragen werden, die gesetzlichen Vorgaben zum Kennzeichen müssen aber eingehalten werden.
Bezüglich seitl Rücklicht kenne ich die Richtlinien für dein Baujahr nicht; ab einem gewissen Baujahr muss das mittig sein (3in1 Blinker zählen da auch als mittig).
Wie Franz schon sagte, hälst du dir mit mittigem Verbau des Lichts viel Ärger vom Hals
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Nicht alles, was ein Loch hat, ist Kaputt!!!
Gruß
v2devil
Und hier noch einmal zu den Geräuschen bei alten Mopeds:
https://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/grundlagen/ger%C3%A4uschgrenzwerte-bei-motorr%C3%A4dern
Gruass, Franz
zum zitierten Beitrag Zitat von v2devil
seitlicher Kennzeichenhalter muss nicht eingetragen werden, die gesetzlichen Vorgaben zum Kennzeichen müssen aber eingehalten werden.
Bezüglich seitl Rücklicht kenne ich die Richtlinien für dein Baujahr nicht; ab einem gewissen Baujahr muss das mittig sein (3in1 Blinker zählen da auch als mittig).
Wie Franz schon sagte, hälst du dir mit mittigem Verbau des Lichts viel Ärger vom Hals
Also ich hab schon mehrere seitliche Eigenbau Kennzeichenhalter verbaut und eintragen lassen.
Alle ohne Gutachten oder ABE.
Lt. TÜV Gutachter soll der Halter vernünftig geschweißt und stabil sein. Wenn dann noch die Neigung von 30° passt und das Kennzeichen von im 15° Winkel zu lesen ist wird der auch anstandslos eingetragen.
Ich hatte da nie ein Problem damit.
Ob der Halter eingetragen werden muß, kann ich nicht genau sagen, aber man erspart sich doch einige Diskussionen
Gruß Jockel
so sieht´s aus... eine Eintragung erspart dir meistens unnötige Diskussionen, auch wenn die Eintragung nicht zwingend nötig ist.
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Gruß
v2devil