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Max. Lenkerbreite
Hallo zusammen,
war heute mit meiner Softtail beim TÜV.
Nach 28 Jahren haben die plötzlich ein Problem mit der Breite meines Fehlinglenkers.
Zitat egal was im Brief steht, der ist zu breit.
Wie breit darf er max. sein ?
Der Prüfer sagte was von 1 Meter.
Und kann ich den Lenker einfach an beiden Enden kürzen ?
Wird von Jahr zu Jahr blöder beim TÜV.
Grüße
Hell
Hallo Hellrat
Was für einen Lenker hast du denn drauf?
Meine Dragbar von Fehling (mit eingelassenen Blinkern) gab es mal in zwei verschiedenen Breiten, aber die breitere Variante war noch unter einem Meter.
Aber zu deinem ja nun mal eingetragenen Lenker gab es ja mal ein Gutachten für die Eintragung, dort sind die Maße doch benannt und auch heute noch für die Graukittel bindend.
Gruß Dirk
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Also mein Prüfingenieur meinte, er könne alles nach Begutachtung eintragen was nicht aus Alu ist und nicht breiter als 1m. Und der Mann ist sehr kompetent. Scheinbar neue Vorschriften. Sollte dein Lenker eingetragen sein, müsste doch Bestandsschutz gelten?
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"Genieße das Leben ständig, denn du bist länger tot als lebendig"
Hallo, ich habe den Fehling 1030mm plus Ochsenaugen.
Den Graukittel hat es nicht interessiert, dass die Gesamtbreit 1140mm ein getragen ist (1994 eingetragen).
Er meinte nur, keine Ahnung wer das damals eingetragen hat, aber Fakt wäre max. 1m Breite.
Hatte nur vergessen zu fragen, ob ohne oder inkl. Ochsenaugen.
Gruß Hell
Ich halte das für nicht richtig und würde es schlicht bei einer anderen Prüfstelle probieren...
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2019 Breakout 114
Jekill&Hyde, Kennzeichenhalter seitlich, TB Heckfender mit 3-in-1-Leuchten, TB Airride, TB Einzelsitz, Stripe-Blinker vorn...
Er hatte auch die hinteren Blinker beanstandet.
Die wäre zu nah am Sitz und zu weit weg vom Heck.
Wo finde ich den die genauen Gesetzestexte ?
Irgendwie werde ich nicht schlau was ich bisher gefunden habe.
Nix zu Lenkerbreite und nix zu Position der hinter Blinker.
Bei Bj. 1991 hab ich ja Zulassung nach StVZO.
Gruß
Hell
Moin,
ich halte das, wie DeeCee, auch nicht für richtig.
Rein logisch betrachtet, würde Fehling keine Lenker bauen, die insgesamt incl. Griffe 100cm überschreiten . Machen sie aber. Siehe als Beispiel Lenker LN 70 HDF mit einer Gesamtbreite von 1070 mm (ohne Griffe). Das Gutachten dazu kannst du bei Fehling einsehen. Würde die 1m Beschränkung greifen, gäbe es für diesen Lenker kein Gutachten. Klick mich
Ich denke der TÜVer hat das mit der maximal erlaubten Gesamtbreite von 1m mit Kleinkrafträdern verwechselt. Dementsprechend darf der Lenker auch die 1m nicht überschreiten.
Krafträder max. Breite: 2 m, mit Ladung bis zu 250,mit Ausnahme bis 255cm Breite (da kannst du mit einem Sonnenschirm quer auf dem Gepäckträger spazieren fahren (entsprechende Kennzeichnung vorausgesetzt) Anhänger hinter Krafträdern dürfen allerdings nur 100 cm breit sein. (Siehe auch § 32 StVZO)
Aber einen 2m breiten Lenker wird es nicht geben. Wer den ehemaligen Spitzenschwimmer Michael Groß (aka Albatros) noch kennt, der hatte eine Armspannweite von 2,11m. Selbst er würde die Lenkergriffenden nicht greifen können.
Gruß ohne Gewähr
Uwe
zum zitierten Beitrag Zitat von Hellrat
Er hatte auch die hinteren Blinker beanstandet.
Die wäre zu nah am Sitz und zu weit weg vom Heck.
Wo finde ich den die genauen Gesetzestexte ?
Irgendwie werde ich nicht schlau was ich bisher gefunden habe.
Nix zu Lenkerbreite und nix zu Position der hinter Blinker.
Bei Bj. 1991 hab ich ja Zulassung nach StVZO.
Gruß
Hell
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