Forum (https://forum.milwaukee-vtwin.de/index.php)
- Allgemein (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=16)
-- Allgemein: Motorräder (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=1)
--- Manuelle Klappenanlage trotz Euro 3 illegal?! (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=111084)


Geschrieben von Knicklicht am 21.08.2023 um 18:22:

Manuelle Klappenanlage trotz Euro 3 illegal?!

Hey liebes Forum,

hatte heute mittag eine eher unangenehme Begegnung mit der österreichischen Polizei auf der Durchreise, welche heftig für Verwirrung bei mir gesorgt hat (komme selber aus Deutschland).
Habe an meiner Heritage Softail FLSTCI Modelljahr 2006 (Erstzulassung allerdings 11/2005) eine True Dual MCJ Fishtail Anlage mit E-Nummer, Homologationskärtchen, usw. usf.

Der Kontrolleur bestand darauf, dass diese Anlage an meinem Motorrad grundsätzlich illegal wäre aufgrund des mechanischen Verstellers (Am Motor, neben der Hupe montiert) und nur automatisch regelnde elektrische Anlagen erlaubt wären.
Die E-Nummer samt Infokärtchen von MCJ mit meiner Bestellnummer drauf hat ihn da ziemlich kalt gelassen. Meines Verständnisses nach, ist doch mein Motorrad Euro 3 und darf daher mit nem mechanischen Versteller gefahren werden oder täusche ich mich da?
Der Prüfer meinte mich würde nun ne Anzeige erwarten welche darin münden würde, dass ich die Anlage nicht mehr benutzen darf. 

Werde morgen mal beim TÜV anrufen und fragen was die dazu meinen, oder gibt es da wieder regionale Unterschiede zu den Ländern? 

Ganz ehrlich, dass mit den Zulassungen bei Auspuffanlagen ist durch die ganzen Normen mittlerweile ne absolute Katastrophe...

Was ist eure Meinung/Erfahrung zu all dem?

BR Knicklicht


Geschrieben von Robbie am 21.08.2023 um 19:14:

War die Klappe offen dann war das Illegal!


Geschrieben von Knicklicht am 21.08.2023 um 19:36:

Das ist mir schon klar, es geht drum ob die Anlage aufgrund des mech. Verstellers an sich illegal ist, laut der Meinung des Beamten…


Geschrieben von Socca5 am 21.08.2023 um 19:40:

Kann Robbie nur unterstützen. Ist aber absolut legal solange die Klappe geschlossen ist. 
Mein Schwager fährt die Penzl mit manueller Verstellungan einer RK 08.  Mit Kärtchen und allen Pipapo.

Absolut legal... auch in dem EU-Land Österreich... Manche wissen es halt nicht. Kannst beruhigt auf Post aus Österreich warten.

Hat er dich mit offener Klappe erwischt, sieht es  mau aus...

Gruß Tom

__________________
Nothing is impossible ... unless you have to do it yourself Augenzwinkern

Road King Classic 2009 


Geschrieben von ixxi-seven_neu am 21.08.2023 um 19:54:

Moin,

und genau deshalb habe ich an meiner 2012er FXDC meine Penzl Anage vor 4 Wochen eintragen lassen. Der Vorteil an der Sache ist, das im Schein nur steht: "Augerüstet mit Austauschschalldämpfer der Firma Penzkofer und  ....". Also Penzl.
Dagegen steht in der ABE, das die Anlage im Bereich der StvZo nur geschlossen gefahren werden darf. Das fehlt in der Eintragung komplett. Dafür bin ich dem Prüfer immer noch dankbar Augenzwinkern

Aber nun zu Knicklicht. Nach meinem Rechtsempfinden gehören die Ösis zur EU. Also haben sie sich auch an EU-Richtlinien zu halten, demnach müssen sie Eintragungen, ABE´s und E-Nummern akzeptieren. Es geht nicht, das sie sich dem europäischen Recht widersetzen und versuchen die Leute abzuzocken. Sollte da eine Anzeige kommen, würde ich sofort damit zu einem Anwalt meines Vertrauens gehen.

__________________
Gruß

Andreas

-------------------------
This Signature is under Construction .... 


Geschrieben von HD501 am 21.08.2023 um 20:12:

 @ixxi-seven_neu 
Deswegen darfst du auch nur geschlossen fahren, auch wenn sie eingetragen ist

__________________
Mia glangt dass i woaß dass i kannt wenn i mecht


Geschrieben von Knicklicht am 21.08.2023 um 20:39:

zum zitierten Beitrag Zitat von Socca5
Kann Robbie nur unterstützen. Ist aber absolut legal solange die Klappe geschlossen ist. 
Mein Schwager fährt die Penzl mit manueller Verstellungan einer RK 08.  Mit Kärtchen und allen Pipapo.

Absolut legal... auch in dem EU-Land Österreich... Manche wissen es halt nicht. Kannst beruhigt auf Post aus Österreich warten.

Hat er dich mit offener Klappe erwischt, sieht es  mau aus...

Gruß Tom

Danke für den Input, aber ob die Anlage offen oder geschlossen war sollte doch mit der Legalität der Anlage selbst nichts zu tun haben? Mal angenommen ich wäre offen gefahren krieg ich bußgeld für die offene Anlage, klar, kein Problem aber deswegen ist die Anlage selbst doch nicht illegal? Weil summa sumarum war das die Aussage des Beamten: Gesamte Anlage Illegal weil Mechanischer Versteller in Griffweite.
zum zitierten Beitrag Zitat von ixxi-seven_neu
Moin,

und genau deshalb habe ich an meiner 2012er FXDC meine Penzl Anage vor 4 Wochen eintragen lassen. Der Vorteil an der Sache ist, das im Schein nur steht: "Augerüstet mit Austauschschalldämpfer der Firma Penzkofer und  ....". Also Penzl.
Dagegen steht in der ABE, das die Anlage im Bereich der StvZo nur geschlossen gefahren werden darf. Das fehlt in der Eintragung komplett. Dafür bin ich dem Prüfer immer noch dankbar Augenzwinkern

Aber nun zu Knicklicht. Nach meinem Rechtsempfinden gehören die Ösis zur EU. Also haben sie sich auch an EU-Richtlinien zu halten, demnach müssen sie Eintragungen, ABE´s und E-Nummern akzeptieren. Es geht nicht, das sie sich dem europäischen Recht widersetzen und versuchen die Leute abzuzocken. Sollte da eine Anzeige kommen, würde ich sofort damit zu einem Anwalt meines Vertrauens gehen.

Danke für die Nachricht, meine vorige Penzl hatte auch nen mechanischen Versteller und war eingetragen, mit der MCJ geht das wohl nicht mehr leider. Deswegen hat mich das heute auch komplett aus den Socken gehauen bis ich verstanden habe, dass er den mechanischen Versteller in Griffweite an sich als illegal bezeichnet hat…


Geschrieben von Fux am 21.08.2023 um 20:50:

Selbstverständlich hat die Klappenstellung einen Einfluss auf die Legalität der Anlage. 
Nur geschlossen ist sie legal. Fährst Du sie offen, ist es illegal (Betriebserlaubnis erloschen).
Eigentlich ganz einfach.

Grundsätzlich ist die Anlage aber legal, unabhängig davon ob der Verstellhebel in Reichweite ist, oder nicht. Alles andere wäre mir neu.


Geschrieben von Franz-REMCM am 21.08.2023 um 21:10:

zum zitierten Beitrag Zitat von Knicklicht
aber ob die Anlage offen oder geschlossen war

Was war sie jetzt?

Offen oder geschlossen?


Geschrieben von Knicklicht am 21.08.2023 um 23:20:

Die Klappe war natürlich offen, sonst wär ich gar (vermutlich) gar nicht angehalten worden -> darum ging es dem Beamten aber auch gar nicht in erster Linie. Dass ich für das offene fahren belangt werde steht nicht zur debatte, das ist mir klar. Nochmal: Der Beamte hat erklärt ein mechanischer Versteller ist generell nicht zulässig, es muss ein elektrisch verstellbares System sein welches sich selbst regelt (Wie Kess oder J&H es z.b. haben) und hat somit quasi MCJ generell den Verkauf illegaler Anlagen unterstellt -> Egal ob auf oder zu. Dieser „erhebliche Mangel“ aufgrund einer gänzlich unzulässigen Anlage kommt neben dem offenen Fahren laut ihm oben drauf bei der Anzeige.

Ich vermute er spielt hier auf die Euro 4 oder 5 Norm an? Würde ja aber gar nicht auf meine Karre zutreffen…


Geschrieben von SportyCB am 22.08.2023 um 05:19:

Ich erinnere mich an meine erste Sporty mit J&H. Damals 2013 wurde mir ein Schalter für die Anlage zur mechanischen Öffnung so verbaut, dass man ihn nicht sehen konnte und während der Fahrt nicht so einfach drankommt. Mir wurde vom Händler gesagt, dass alles andere Illegal wäre.


Geschrieben von dackelpack am 22.08.2023 um 05:58:

Ich glaube, da war der Schutzmann mächtig auf dem Holzweg und hat das wohl wirklich mit EURO 4 bzw. 5 verwechselt! Wenn ich mich recht erinnere, darf der Versteller nur nicht am Lenker oder einer ähnlich leicht erreichbaren Stelle angebaut sein. Normalerweise sitzt das Ding ja auch am vorderen Zylinderkopf und das ist legal (bei EURO 3)!

__________________
Man kann ja ruhig doof sein, man muss sich nur zu helfen wissen!
Jeder macht was er will, keiner macht was er soll aber alle machen mit!


Geschrieben von HD501 am 22.08.2023 um 06:42:

Wenn die Klappe offen war hast du eh Glück gehabt, wie ich in einem anderen Thread schon geschrieben habe, wurde ein Kumpel vorletzte Woche mit offener Klappe angehalten. BE erloschen, §21 erforderlich, Weiterfahrt untersagt. Ansonsten ist es bei dir legal den Versteller in Reichweite zu montieren. Ich hab ihn bei meiner Springer zb auf dem Zündspulencover montiert. Wenns so wäre wie der gesagt hat, gäbe es gar keine Anlagen mehr mit mechanischen Versteller.

__________________
Mia glangt dass i woaß dass i kannt wenn i mecht


Geschrieben von Niki78 am 22.08.2023 um 07:25:

Hi 

sorry wenn ich mich hier einklinke.

ich fahre ne Kern, reicht das Kärtchen zum eintragen?


Geschrieben von cal43 am 22.08.2023 um 08:07:

zum zitierten Beitrag Zitat von Niki78
Hi 

sorry wenn ich mich hier einklinke.

ich fahre ne Kern, reicht das Kärtchen zum eintragen?

das kommt auf deinen Sachverständigen an hier wollen nichts eintragen was eine EU-Zulassung oder ABE hat.
Viel Spass bei der Suche nach einem geneigten Sachverständigen.

__________________
the key to happiness
STAY AWAY FROM IDIOTS