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Geschrieben von Coffee Biker am 24.03.2023 um 15:42:

Neue TüV Bestimmungen

Hallo zusammen,

ich war gestern bei meinem Schrauber für ein neues Hinterrad und TÜV. Der TÜV Mann gab dem Bike kein TÜV da es jetzt
neue Bestimmungen gäbe und der seitliche Kennzeichenhalter und der Auspuff, alle mit CE und Herstellergutachten, eingetragen
sein müssten. Das Bike ist ein Bobber Umbau und hat ein Schutzblech mit seitlichen Hlaterung und 3 in 1 von Kellermann auch mit CE.
Dafür bräuchte man jetzt sogar ein Gutachten.
Bild ist anbei, kann mir jemand sagen ob das so ist.

Vielen Dank vorab!


Geschrieben von WeeeeedO am 24.03.2023 um 16:03:

Mit Herstellergutachten meinst du wahrscheinlich ein Teilegutachten? Die meisten dementsprechend eintragungspflichtig. Seitlicher Kennzeichenhalter wohl immer.


Geschrieben von Texaner am 24.03.2023 um 16:06:

Neue TüV Bestimmungen

Ein seitlicher Kennzeichenhalter ist nie eintragungspflichtig gewesen.

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Geschrieben von Schimmy am 24.03.2023 um 16:47:

zum zitierten Beitrag Zitat von Texaner
Ein seitlicher Kennzeichenhalter ist nie eintragungspflichtig gewesen.

JAIN. So lange die Maßgaben über den Anbringungsort des Kennzeichens bezüglich Höhe über Fahrbahn und Einsehbarkeit
eingehalten werden, droht von dieser Seite her erst einmal keine Gefahr. Aber da gibt es noch eine Vorschrift, in der es
um vom Fahrzeug abstehende, scharfkantige Gegenstände geht, von denen eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer
ausgehen könnte......

Thema Fender (Radabdeckung): Da streiten sich die Geister noch, da es keine Vorschrift - speziell für Motorräder - gibt.
Pingelige Prüfer berufen sich da auf den § 36a StVZo (der aber ALLGEMEIN für so ziemlich alle Arten von Kfz gilt) und auf
eine vorläufige, deutsche Richtlinie aus 1962.

Blinker und sonstige Leuchten sind GENEHMIGUNGSFREI (bzw. wurde bereits genehmigt), wenn sie ein "e"-Zeichen tragen.

Alles in etwa so, wie es hier bei Tante Louise steht.....

Ach Ja.... NEU sind diese Vorschriften ALLE NICHT. Augenzwinkern

GReetz  Jo

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Stammtisch in Münster/NRW


Geschrieben von Döppi am 24.03.2023 um 16:47:

Ein seitlicher  Kennzeichenhalter musste einfach nur die Bestimmungen erfüllen und war nicht Eintragungspflichtig.  
Ich würde mal noch eine andere Tüvstelle aufsuchen bzw. eine Schrauberbude bei dem der Tüv ins Haus kommt.

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Geschrieben von HD501 am 24.03.2023 um 17:00:

Er schreibt auch davon, dass der Auspuff eingetragen werden muss……
Hab letzte Woche extra nochmal mit meinem TÜVer über das Thema Auspuff gesprochen.
Muss E Prüfzeichen haben und die EG sieht keine Mitführpflicht für irgendwelche Papiere vor. Klar macht’s das Ganze bei einer Kontrolle einfacher man hat etwas dabei.

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Geschrieben von Coffee Biker am 24.03.2023 um 17:08:

Hi,

danke schon mal für Eure Rückmeldung. Einen anderen TÜV habe ich schon angefragt.
Ich wollte vor 2-3 Jahren die ganzen Teile eintragen lassen, damit ich den Papierkram mit den Gutachten nicht immer 
mitnehmen muss. Würde man nicht machen und notwendig wäre es schon gar nicht, war damals die Aussage.
Der Fender mit Lichtanlage erfüllt eigentlich alle Vorschriften und Maße, da dieser ja auch nicht für den Sozius ist, muss
der auch keine Abnahme oder gar Eintragung haben. So wird das auch hier im Forum mehrfach bestätigt.


Geschrieben von Coffee Biker am 24.03.2023 um 17:11:

zum zitierten Beitrag Zitat von HD501
Er schreibt auch davon, dass der Auspuff eingetragen werden muss……
Hab letzte Woche extra nochmal mit meinem TÜVer über das Thema Auspuff gesprochen.
Muss E Prüfzeichen haben und die EG sieht keine Mitführpflicht für irgendwelche Papiere vor. Klar macht’s das Ganze bei einer Kontrolle einfacher man hat etwas dabei.

Hab sogar alle E Prüfzeichen als Foto auf dem Handy dabei, da diese teilweise schwer einsehbar sind.


Geschrieben von Schneckman am 24.03.2023 um 22:10:

Es ist eben oft die alte Kacke, wenn man auf eigene Faust zu einer Prüfstelle fährt.
Du weißt nicht, wer der Sache und Dir wie geneigt ist oder wie kundig er in der genauen Materie ist.
Mache ich nur, wenn ich von einer Prüfstelle/ einem Prüfer weiß, der im Thema ist .
Ich spreche nicht von Gefälligkeiten, nur von dem beschriebenen Unterschied.
Wenn ich so jemand nicht habe, dann fahre ich auch nicht zur Prüfstelle, sondern ausschließlich zu einer Werkstatt, weil die
meist so jemand haben.
Da kommt ein, zweimal im Monat oder so ein Prüfer, der das auch machen will und dementsprechend oft damit zu tun hat, und normalerweise nicht
einer, der keinen Bock auf Bikes oder Biker hat.
Müßte sich mittlerweile eigentlich rumgesprochen haben.
Ein paar Euro mehr für den Werkstatt-Tüv, dafür die Nerven geschont. Guter Deal.

Oder geht`s bei Dir sogar um einen Werkstatt Tüv - das kann ich dem Post nicht genau entnehmen ?

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WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN


Geschrieben von Hörbi am 25.03.2023 um 08:45:

zum zitierten Beitrag Zitat von Coffee Biker
Hallo zusammen,

ich war gestern bei meinem Schrauber für ein neues Hinterrad und TÜV. Der TÜV Mann gab dem Bike kein TÜV da es jetzt
neue Bestimmungen gäbe und der seitliche Kennzeichenhalter und der Auspuff, alle mit CE und Herstellergutachten, eingetragen
sein müssten. Das Bike ist ein Bobber Umbau und hat ein Schutzblech mit seitlichen Hlaterung und 3 in 1 von Kellermann auch mit CE.
Dafür bräuchte man jetzt sogar ein Gutachten.
Bild ist anbei, kann mir jemand sagen ob das so ist.

Vielen Dank vorab!

Anhand deines Foto schätze ich die Aussage des TÜV als korrekt ein. 
Bin mir nicht sicher ob hier mit deiner Frage CE und E Kennzeichnung verwechselt werden. 

Eine CE ist nur ein Hinweis der Herstellers, dass er mit dem Produkt die EU-weiten Anforderungen erfüllt. Eine CE ersetzt nicht das E Prüfzeichen (ein eingekreistes E mit einer Ziffer sowie einer zusätzlichen mehrstelligen Zahl). 
Der Kzh verändert vermutlich die Abmessungen und steht hervor. Dann benötigt es ein Hersteller Gutachten.
Beides muss letztendlich in die Papiere eingetragen werden. Das sind aber keine neuen Vorschriften. Die gelten schon lange.
Das er das Schutzblech nicht bemängelt hat wundert mich. Sieht scharfkantig aus. Mag aber auf dem Foto auch täuschen.

Um bei einer Kontrolle nicht die Stilllegung zu riskieren, würde ich als die Eintragung machen lassen.


Geschrieben von dieTor am 25.03.2023 um 09:34:

Ich kann schon verstehen, dass heutzutage ein 08/15 Tüvprüfer beim Gesamtanblick deines Heckbereichs große Bedenken hat.

Ob es neue Vorschriften sind oder nur eine Schutzbehauptung sei dahin gestellt.

Ein motorradkundiger Prüfer spricht sicherlich die Wahrheit, wäre auch mein Eindruck, das fängt vielleicht schon mit der seitlichen Erkennbarkeit des Kennzeichenhalters an.

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* Ich habe Vorurteile, aber meistens treffen sie zu *


Geschrieben von Frejus am 25.03.2023 um 09:54:

Hi 
Bei deinen Blinkern hinten gilt ein Mindestabstand von 18cm.
Das passt so wie es aussieht auch nicht.

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Geschrieben von Saftschubse am 25.03.2023 um 13:02:

Auch ob das mit dem Sozius so geht ist die Frage. Eigentlich muss irgendwo ne Festhaltemöglichkeit sein. Und wenn es nur der blöde Gurt ist.


Geschrieben von Coffee Biker am 25.03.2023 um 13:22:

Hallo,

der TÜV war bei dem Schrauber, hat ja ein neues Hinterrad drauf gemacht. Dort wo ich auch vor 2 Jahren das Bike habe tüven lassen.
Deshalb habe ich mich auch so gewundert.
@Hörbi: Ja meine E Kennzeichen, wie auf dem Bild für den Auspuff.


Geschrieben von Coffee Biker am 25.03.2023 um 13:23:

zum zitierten Beitrag Zitat von Frejus
Hi 
Bei deinen Blinkern hinten gilt ein Mindestabstand von 18cm.
Das passt so wie es aussieht auch nicht.

Sind 18cm.