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Neue TüV Bestimmungen
Hallo zusammen,
ich war gestern bei meinem Schrauber für ein neues Hinterrad und TÜV. Der TÜV Mann gab dem Bike kein TÜV da es jetzt
neue Bestimmungen gäbe und der seitliche Kennzeichenhalter und der Auspuff, alle mit CE und Herstellergutachten, eingetragen
sein müssten. Das Bike ist ein Bobber Umbau und hat ein Schutzblech mit seitlichen Hlaterung und 3 in 1 von Kellermann auch mit CE.
Dafür bräuchte man jetzt sogar ein Gutachten.
Bild ist anbei, kann mir jemand sagen ob das so ist.
Vielen Dank vorab!
Mit Herstellergutachten meinst du wahrscheinlich ein Teilegutachten? Die meisten dementsprechend eintragungspflichtig. Seitlicher Kennzeichenhalter wohl immer.
Neue TüV Bestimmungen
Ein seitlicher Kennzeichenhalter ist nie eintragungspflichtig gewesen.
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Ev'thangs bigger in Texas.
zum zitierten Beitrag Zitat von Texaner
Ein seitlicher Kennzeichenhalter ist nie eintragungspflichtig gewesen.
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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten
Stammtisch in Münster/NRW
Ein seitlicher Kennzeichenhalter musste einfach nur die Bestimmungen erfüllen und war nicht Eintragungspflichtig.
Ich würde mal noch eine andere Tüvstelle aufsuchen bzw. eine Schrauberbude bei dem der Tüv ins Haus kommt.
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Fuckin`Faak Crew - Jack Daniel`s Drinking School
Er schreibt auch davon, dass der Auspuff eingetragen werden muss……
Hab letzte Woche extra nochmal mit meinem TÜVer über das Thema Auspuff gesprochen.
Muss E Prüfzeichen haben und die EG sieht keine Mitführpflicht für irgendwelche Papiere vor. Klar macht’s das Ganze bei einer Kontrolle einfacher man hat etwas dabei.
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Mia glangt dass i woaß dass i kannt wenn i mecht
Hi,
danke schon mal für Eure Rückmeldung. Einen anderen TÜV habe ich schon angefragt.
Ich wollte vor 2-3 Jahren die ganzen Teile eintragen lassen, damit ich den Papierkram mit den Gutachten nicht immer
mitnehmen muss. Würde man nicht machen und notwendig wäre es schon gar nicht, war damals die Aussage.
Der Fender mit Lichtanlage erfüllt eigentlich alle Vorschriften und Maße, da dieser ja auch nicht für den Sozius ist, muss
der auch keine Abnahme oder gar Eintragung haben. So wird das auch hier im Forum mehrfach bestätigt.
zum zitierten Beitrag Zitat von HD501
Er schreibt auch davon, dass der Auspuff eingetragen werden muss……
Hab letzte Woche extra nochmal mit meinem TÜVer über das Thema Auspuff gesprochen.
Muss E Prüfzeichen haben und die EG sieht keine Mitführpflicht für irgendwelche Papiere vor. Klar macht’s das Ganze bei einer Kontrolle einfacher man hat etwas dabei.
Es ist eben oft die alte Kacke, wenn man auf eigene Faust zu einer Prüfstelle fährt.
Du weißt nicht, wer der Sache und Dir wie geneigt ist oder wie kundig er in der genauen Materie ist.
Mache ich nur, wenn ich von einer Prüfstelle/ einem Prüfer weiß, der im Thema ist .
Ich spreche nicht von Gefälligkeiten, nur von dem beschriebenen Unterschied.
Wenn ich so jemand nicht habe, dann fahre ich auch nicht zur Prüfstelle, sondern ausschließlich zu einer Werkstatt, weil die
meist so jemand haben.
Da kommt ein, zweimal im Monat oder so ein Prüfer, der das auch machen will und dementsprechend oft damit zu tun hat, und normalerweise nicht
einer, der keinen Bock auf Bikes oder Biker hat.
Müßte sich mittlerweile eigentlich rumgesprochen haben.
Ein paar Euro mehr für den Werkstatt-Tüv, dafür die Nerven geschont. Guter Deal.
Oder geht`s bei Dir sogar um einen Werkstatt Tüv - das kann ich dem Post nicht genau entnehmen ?
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WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN
zum zitierten Beitrag Zitat von Coffee Biker
Hallo zusammen,
ich war gestern bei meinem Schrauber für ein neues Hinterrad und TÜV. Der TÜV Mann gab dem Bike kein TÜV da es jetzt
neue Bestimmungen gäbe und der seitliche Kennzeichenhalter und der Auspuff, alle mit CE und Herstellergutachten, eingetragen
sein müssten. Das Bike ist ein Bobber Umbau und hat ein Schutzblech mit seitlichen Hlaterung und 3 in 1 von Kellermann auch mit CE.
Dafür bräuchte man jetzt sogar ein Gutachten.
Bild ist anbei, kann mir jemand sagen ob das so ist.
Vielen Dank vorab!
Ich kann schon verstehen, dass heutzutage ein 08/15 Tüvprüfer beim Gesamtanblick deines Heckbereichs große Bedenken hat.
Ob es neue Vorschriften sind oder nur eine Schutzbehauptung sei dahin gestellt.
Ein motorradkundiger Prüfer spricht sicherlich die Wahrheit, wäre auch mein Eindruck, das fängt vielleicht schon mit der seitlichen Erkennbarkeit des Kennzeichenhalters an.
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* Ich habe Vorurteile, aber meistens treffen sie zu *
Hi
Bei deinen Blinkern hinten gilt ein Mindestabstand von 18cm.
Das passt so wie es aussieht auch nicht.
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Sommer, Sonne, Kaktus
Auch ob das mit dem Sozius so geht ist die Frage. Eigentlich muss irgendwo ne Festhaltemöglichkeit sein. Und wenn es nur der blöde Gurt ist.
Hallo,
der TÜV war bei dem Schrauber, hat ja ein neues Hinterrad drauf gemacht. Dort wo ich auch vor 2 Jahren das Bike habe tüven lassen.
Deshalb habe ich mich auch so gewundert.
@Hörbi: Ja meine E Kennzeichen, wie auf dem Bild für den Auspuff.
zum zitierten Beitrag Zitat von Frejus
Hi
Bei deinen Blinkern hinten gilt ein Mindestabstand von 18cm.
Das passt so wie es aussieht auch nicht.