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Geschrieben von hm_murdoc am 26.10.2022 um 11:45:

Heckfender ABE nötig?

Ich habe mir eine Breakout 1HD1 BJ 2014 geholt, die schön umgebaut ist. Sie wurde dem TÜV vorgestellt der eine Abnahme nach §21 vorgenommen hat. Hierbei wurde nur ein offen Lustfilter und das seitliche Kennzeichen in die Papiere eingetragen.
Verbaut ist aber auch ein Stahlheckfender von Dart-Parts mit eingebauten LED-Blinkern und Rücklicht. Zum Fender habe ich weder eine ABE noch sonstige Unterlagen bekommen.

Ist es nötig eine ABE oder ein anderes TÜV-Dokument (zusätzlich zur Abnahme nach §21) zu haben und mitzuführen? Bekomme ich Probleme, wenn ich zum Fender nix dabei habe? Gibts am Fender eine eingeschlagene ABE- oder Gutachten-Nummer, die ausreichend ist?
Hat vielleicht jemand von euch ein Gutachten von Dart-Parts für mich?
Das Teilegutachten zum Fender erhalte ich nur, wenn ich die Rechnung vom Kauf des Fenders einreiche. Diese habe ich leider nicht und der Vorbesitzer auch nicht mehr. 

Danke für eure Hilfe


Geschrieben von hm_murdoc am 26.10.2022 um 11:46:

Ich meinte natürlich einen Fender von Dark-Parts!!!


Geschrieben von Moos am 26.10.2022 um 12:20:

Wenn Du keinen Soziusplatz auf dem Fender hast, gilt der nur als reines Schutzblech und brauch nicht eingetragen zu werden.

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Geschrieben von hm_murdoc am 26.10.2022 um 14:00:

zum zitierten Beitrag Zitat von Moos
Wenn Du keinen Soziusplatz auf dem Fender hast, gilt der nur als reines Schutzblech und brauch nicht eingetragen zu werden.

Danke für die Info, dann benötige ich also keine zusätzlichen Zettel. Schön.
Laut Dark-Parts kann der Fender -da Stahlfender- mit 2. Mann gefahren werden, steht aber so nicht im Gutachten. Wenn man somit Sozius mitnimmt, steigen einem die Sheriffs sicher aufs Dach.


Geschrieben von Moos am 26.10.2022 um 16:30:

zum zitierten Beitrag Zitat von hm_murdoc
Wenn man somit Sozius mitnimmt, steigen einem die Sheriffs sicher aufs Dach.

Sieht für jetzt nicht so aus als wäre dein Bike unbedingt soziustauglich. großes Grinsen

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Geschrieben von Shadow am 26.10.2022 um 18:26:

zum zitierten Beitrag Zitat von hm_murdoc
Laut Dark-Parts kann der Fender -da Stahlfender- mit 2. Mann gefahren werden, steht aber so nicht im Gutachten.

tja, da die Händler verkaufen wollen, erzählen sie viel Augenzwinkern


Geschrieben von DeeCee am 26.10.2022 um 20:59:

zum zitierten Beitrag Zitat von Moos
zum zitierten Beitrag Zitat von hm_murdoc
Wenn man somit Sozius mitnimmt, steigen einem die Sheriffs sicher aufs Dach.

Sieht für jetzt nicht so aus als wäre dein Bike unbedingt soziustauglich. großes Grinsen

Sitzpad geht bei Stahlfender, habe ich auch...

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Geschrieben von hm_murdoc am 26.10.2022 um 21:18:

zum zitierten Beitrag Zitat von DeeCee
zum zitierten Beitrag Zitat von Moos
zum zitierten Beitrag Zitat von hm_murdoc
Wenn man somit Sozius mitnimmt, steigen einem die Sheriffs sicher aufs Dach.

Sieht für jetzt nicht so aus als wäre dein Bike unbedingt soziustauglich. großes Grinsen

Sitzpad geht bei Stahlfender, habe ich auch...

Ich dachte auch an ein sitzpad. Was soll schon passieren.


Geschrieben von Moos am 26.10.2022 um 21:20:

Da brauchst den Fender auch nicht eintragen lassen, da so ein Saugnapfteil eh nicht erlaubt ist. Augenzwinkern

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Geschrieben von Moos am 26.10.2022 um 21:22:

zum zitierten Beitrag Zitat von hm_murdoc
Ich dachte auch an ein sitzpad. Was soll schon passieren.

Ganz einfach, das deine Alte samt Sitzpad den Abflug macht, aber mußt selbst wissen was Du auf den Stummel da hinten drauf packen willst.

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Geschrieben von Pittbullpower am 27.10.2022 um 08:02:

zum zitierten Beitrag Zitat von hm_murdoc
Verbaut ist aber auch ein Stahlheckfender von Dart-Parts mit eingebauten LED-Blinkern und Rücklicht. Zum Fender habe ich weder eine ABE noch sonstige Unterlagen bekommen

Moin,

mein TÜV,ler hat mir gesagt, Stahlfender brauchen nicht eingetragen werden. Bei GFK oder ähnlich muss man ein Materialgutachten haben.

Bei 2 / 1 Sitzer wahlweise, muss man dass eintragen lassen, da ja die Fußrasten dran bleiben, aber der itz abgenommen wrden kann.


Gruß

Markus


Geschrieben von hm_murdoc am 27.10.2022 um 08:42:

zum zitierten Beitrag Zitat von Pittbullpower
zum zitierten Beitrag Zitat von hm_murdoc
Verbaut ist aber auch ein Stahlheckfender von Dart-Parts mit eingebauten LED-Blinkern und Rücklicht. Zum Fender habe ich weder eine ABE noch sonstige Unterlagen bekommen

Moin,

mein TÜV,ler hat mir gesagt, Stahlfender brauchen nicht eingetragen werden. Bei GFK oder ähnlich muss man ein Materialgutachten haben.

Bei 2 / 1 Sitzer wahlweise, muss man dass eintragen lassen, da ja die Fußrasten dran bleiben, aber der itz abgenommen wrden kann.


Gruß

Markus

Hallo Markus, danke für die Info. Klingt auch interessant und einleuchtend. Da muss ich schauen, ob ich noch irgendwelche Unterlagen zum Fender kriege. Könnte ja sein, dass er doch nicht von dark-parts, sondern Thunderbike oder oder...ist.


Geschrieben von Leon_ am 27.10.2022 um 10:37:

Wenn du im Freitext deines Scheines "S.1: WW. 2" stehen hast, muss du hinsichtlich der Sitzplätze gar nichts eintragen lassen. Bedeutet halt, dass du wahlweise als Einsitzer oder Zweitsitzer rumfahren darfst. Die Anzahl der Sitzplätze wird übrigens durch die montierten Rasten definiert, nicht durch die tatsächlich vorhandenen Sitzplätze. Bei einem so kurzen Fender würde ich aber auch niemanden hinten drauf mitnehmen. Diese Saugnapfpads sind ohnehin verboten, wie oben schon geschrieben wurde.

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Meilleures salutations, 

Leon

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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"


Geschrieben von hm_murdoc am 27.10.2022 um 12:01:

zum zitierten Beitrag Zitat von Leon_
Wenn du im Freitext deines Scheines "S.1: WW. 2" stehen hast, muss du hinsichtlich der Sitzplätze gar nichts eintragen lassen. Bedeutet halt, dass du wahlweise als Einsitzer oder Zweitsitzer rumfahren darfst. Die Anzahl der Sitzplätze wird übrigens durch die montierten Rasten definiert, nicht durch die tatsächlich vorhandenen Sitzplätze. Bei einem so kurzen Fender würde ich aber auch niemanden hinten drauf mitnehmen. Diese Saugnapfpads sind ohnehin verboten, wie oben schon geschrieben wurde.

Ok, da steht "1" drin. Sicher weil keine Fußrasten montiert sind, was aber schnell gemacht wäre, aber dann muss die Kiste wieder zum TÜV und auch der Sitz darf kein Pad sein. Habe ich das richtig verstanden.


Geschrieben von Leon_ am 27.10.2022 um 12:06:

WW.2 im Freitext! Nicht unter S.1. 
Dort steht dann drin: "Zu S.1.: WW.2."

Ein Sitz muss (wenigstens temporär) fest montiert sein und eine Haltemöglichkeit haben. Meist einen Riemen.

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Meilleures salutations, 

Leon

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