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Heckfender ABE nötig?
Ich habe mir eine Breakout 1HD1 BJ 2014 geholt, die schön umgebaut ist. Sie wurde dem TÜV vorgestellt der eine Abnahme nach §21 vorgenommen hat. Hierbei wurde nur ein offen Lustfilter und das seitliche Kennzeichen in die Papiere eingetragen.
Verbaut ist aber auch ein Stahlheckfender von Dart-Parts mit eingebauten LED-Blinkern und Rücklicht. Zum Fender habe ich weder eine ABE noch sonstige Unterlagen bekommen.
Ist es nötig eine ABE oder ein anderes TÜV-Dokument (zusätzlich zur Abnahme nach §21) zu haben und mitzuführen? Bekomme ich Probleme, wenn ich zum Fender nix dabei habe? Gibts am Fender eine eingeschlagene ABE- oder Gutachten-Nummer, die ausreichend ist?
Hat vielleicht jemand von euch ein Gutachten von Dart-Parts für mich?
Das Teilegutachten zum Fender erhalte ich nur, wenn ich die Rechnung vom Kauf des Fenders einreiche. Diese habe ich leider nicht und der Vorbesitzer auch nicht mehr.
Danke für eure Hilfe
Ich meinte natürlich einen Fender von Dark-Parts!!!
Wenn Du keinen Soziusplatz auf dem Fender hast, gilt der nur als reines Schutzblech und brauch nicht eingetragen zu werden.
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Moos
Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.
zum zitierten Beitrag Zitat von Moos
Wenn Du keinen Soziusplatz auf dem Fender hast, gilt der nur als reines Schutzblech und brauch nicht eingetragen zu werden.
zum zitierten Beitrag Zitat von hm_murdoc
Wenn man somit Sozius mitnimmt, steigen einem die Sheriffs sicher aufs Dach.
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Moos
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zum zitierten Beitrag Zitat von hm_murdoc
Laut Dark-Parts kann der Fender -da Stahlfender- mit 2. Mann gefahren werden, steht aber so nicht im Gutachten.
zum zitierten Beitrag Zitat von Moos
zum zitierten Beitrag Zitat von hm_murdoc
Wenn man somit Sozius mitnimmt, steigen einem die Sheriffs sicher aufs Dach.
Sieht für jetzt nicht so aus als wäre dein Bike unbedingt soziustauglich.![]()
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2019 Breakout 114
Jekill&Hyde, Kennzeichenhalter seitlich, TB Heckfender mit 3-in-1-Leuchten, TB Airride, TB Einzelsitz, Stripe-Blinker vorn...
zum zitierten Beitrag Zitat von DeeCee
zum zitierten Beitrag Zitat von Moos
zum zitierten Beitrag Zitat von hm_murdoc
Wenn man somit Sozius mitnimmt, steigen einem die Sheriffs sicher aufs Dach.
Sieht für jetzt nicht so aus als wäre dein Bike unbedingt soziustauglich.![]()
Sitzpad geht bei Stahlfender, habe ich auch...
Da brauchst den Fender auch nicht eintragen lassen, da so ein Saugnapfteil eh nicht erlaubt ist.
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Moos
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zum zitierten Beitrag Zitat von hm_murdoc
Ich dachte auch an ein sitzpad. Was soll schon passieren.
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Moos
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zum zitierten Beitrag Zitat von hm_murdoc
Verbaut ist aber auch ein Stahlheckfender von Dart-Parts mit eingebauten LED-Blinkern und Rücklicht. Zum Fender habe ich weder eine ABE noch sonstige Unterlagen bekommen
zum zitierten Beitrag Zitat von Pittbullpower
zum zitierten Beitrag Zitat von hm_murdoc
Verbaut ist aber auch ein Stahlheckfender von Dart-Parts mit eingebauten LED-Blinkern und Rücklicht. Zum Fender habe ich weder eine ABE noch sonstige Unterlagen bekommen
Moin,
mein TÜV,ler hat mir gesagt, Stahlfender brauchen nicht eingetragen werden. Bei GFK oder ähnlich muss man ein Materialgutachten haben.
Bei 2 / 1 Sitzer wahlweise, muss man dass eintragen lassen, da ja die Fußrasten dran bleiben, aber der itz abgenommen wrden kann.
Gruß
Markus
Wenn du im Freitext deines Scheines "S.1: WW. 2" stehen hast, muss du hinsichtlich der Sitzplätze gar nichts eintragen lassen. Bedeutet halt, dass du wahlweise als Einsitzer oder Zweitsitzer rumfahren darfst. Die Anzahl der Sitzplätze wird übrigens durch die montierten Rasten definiert, nicht durch die tatsächlich vorhandenen Sitzplätze. Bei einem so kurzen Fender würde ich aber auch niemanden hinten drauf mitnehmen. Diese Saugnapfpads sind ohnehin verboten, wie oben schon geschrieben wurde.
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Meilleures salutations,
Leon
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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"
zum zitierten Beitrag Zitat von Leon_
Wenn du im Freitext deines Scheines "S.1: WW. 2" stehen hast, muss du hinsichtlich der Sitzplätze gar nichts eintragen lassen. Bedeutet halt, dass du wahlweise als Einsitzer oder Zweitsitzer rumfahren darfst. Die Anzahl der Sitzplätze wird übrigens durch die montierten Rasten definiert, nicht durch die tatsächlich vorhandenen Sitzplätze. Bei einem so kurzen Fender würde ich aber auch niemanden hinten drauf mitnehmen. Diese Saugnapfpads sind ohnehin verboten, wie oben schon geschrieben wurde.
WW.2 im Freitext! Nicht unter S.1.
Dort steht dann drin: "Zu S.1.: WW.2."
Ein Sitz muss (wenigstens temporär) fest montiert sein und eine Haltemöglichkeit haben. Meist einen Riemen.
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Leon
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