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Geschrieben von Psycho-Dad am 29.12.2021 um 01:54:

Lenker von einem anderen Modell verbauen

Servus, 
ist es möglich, einen Lenker von einem anderen Modell zu verbauen? Da diese ja keine Nummer haben, wie verhält es sich bei einer Kontrolle oder bei TÜV?
Würde mich über Tipps freuen 
Gruß


Geschrieben von Matze61 am 29.12.2021 um 05:47:

Ja, ist möglich. Hatte ich bei meiner Fatboy gemacht. Noch nicht mal von einem anderen Modell, sondern einen Zubehörlenker von HD. War nicht eingetragen, hat auch beim TÜV niemanden interessiert. Sowohl beim TÜV als auch bei einer Kontrolle kam mal die Frage, ob etwas umgebaut wurde. „ Ja, der Lenker wurde getauscht gegen einen anderen Original-Harley-Lenker.“ Alles okay.

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Bier kalt stellen ist auch irgendwie kochen.


Geschrieben von Marco321 am 29.12.2021 um 07:45:

klar kannst du an einen geraten der beide Augen zudrückt, aber eingetragen ist immer besser (Pflicht)
Vom freundlichen gibt es Unbedenklichkeitsbescheinigungen und eingetragen wird dann Breite/Höhe und Katalognummer

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Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.


Geschrieben von Matze61 am 29.12.2021 um 10:14:

Okay, dann bin ich ein paar Jahre illegal gefahren.großes Grinsencool
Aber das Eintragen dürfte dann kein Problem sein.

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Geschrieben von Psycho-Dad am 29.12.2021 um 11:54:

Schon mal danke für die Antworten, werde mal beim freundlichen nachfragen.


Geschrieben von bios4 am 29.12.2021 um 11:58:

zum zitierten Beitrag Zitat von Matze61
Okay, dann bin ich ein paar Jahre illegal gefahren. großes Grinsen cool
Aber das Eintragen dürfte dann kein Problem sein.

Das "illegal Fahren" ist ja nur die eine (weit geringere) Seite der Medaille...

Das eigtl. Problem dabei ist ja, dass sich jede Versicherung im Ernstfall abputzt und die Leistung verweigert, wenn solche Bauteile nicht eingetragen sind.
Und das kann v.a. bei Unfällen mit Personenschaden schon mal richtig unangenehm/teuer werden.

Also @Psycho-Dad : Lenker unbedingt eintragen lassen!!!

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LG Mike


Geschrieben von EJP am 29.12.2021 um 12:12:

zum zitierten Beitrag Zitat von bios4
Das eigtl. Problem dabei ist ja, dass sich jede Versicherung im Ernstfall abputzt und die Leistung verweigert, wenn solche Bauteile nicht eingetragen sind.

Kennst Du ein (belegtes) Beispiel für eine Leistungsverweigerung wegen eines nicht eingetragenen, aber eintragungsfähigen Lenkers?

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Danke an alle, die nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.


Geschrieben von bios4 am 29.12.2021 um 12:20:

Gottseidank nicht.

Worauf willst du hinaus?
Dass ich oben "dass sich jede Versicherung im Ernstfall abputzen und die Leistung verweigern kann", da würd ich dir zustimmen...

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LG Mike


Geschrieben von Moos am 29.12.2021 um 12:28:

Er will wohl darauf hinaus, das dieser Einwand oft kommt aber in der Regel keiner dann jemanden kennt bei dem es so war. Zudem muß eine Kausalität zwischen dem nicht eingetragenen Teil und dem Unfallgeschehen hergestellt werden können. Sprich, wenn Du einem anderen VT die Vorfahrt nimmst und selbigen schädigst, hat nichts mit dem nicht eingetragenen Lenker zu tun und die Versicherung muß blechen. Wenn allerdings in einer Kurve aauf die Gegenfahrbahn kommst und da jemanden schädigst, kann die Sache anders aussehen. Hatte selbst ja schon mehrere selbst oder fremdverschuldete Unfälle mit meinen Bikes. Noch nie hat ein Gutachter die Eintragungen kontrolliert. Die reifen mal ausgenommen, da die im Gutachten ja vermerkt werden müssen.

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Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.


Geschrieben von Stacholino am 29.12.2021 um 12:30:

Eintragen lassen! Schon alleine um gar nicht in so eine unangenehme Situation geraten zu können.


Geschrieben von bios4 am 29.12.2021 um 12:33:

zum zitierten Beitrag Zitat von Stacholino
Eintragen lassen! Schon alleine um gar nicht in so eine unangenehme Situation geraten zu können.

Und genau darauf wollte ICH hinaus!

Im Gegensatz zu dem, was "wir" an Kohle in unseren Mühlen versenken, ist eine Eintragung FÜR DEN FALL DER FÄLLE eine Lappalie.
Warum also sollte einer, der (hoffentlich) klar denken kann, daran sparen?

Aber egal, der TE kann ja frei entscheiden.
Ich bin raus...

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Geschrieben von Psycho-Dad am 29.12.2021 um 14:02:

Auch euch danke für die Antworten, werde mal im neuen Jahr den freundlichen anschreiben, den Lenker lasse ich eintragen. Falls es nicht klappt, das ich was vom freundlichen bekomme, kauf ich mir einen Zubehör Lenker mit Gutachten.


Geschrieben von Bjrn am 29.12.2021 um 15:40:

Hab auch eine Breakout Dragbar montieren und eintragen lassen. Macht der TÜV keine Probleme, auch wenn es keine Unterlagen dazu gibt. Kostet ein wenig, aber dann bist du auf der sicheren Seite.


Geschrieben von Agossi am 05.01.2022 um 11:20:

Beim Eintragen wird auch überprüft, ob mit dem neuen Lenker die Kabellängen alle stimmen, ob alles noch genug freigängig ist und die Bremsleitung nicht geknickt wurde.
Harley erstellt für jeden von ihnen verkauften Lenker eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (reine Formsache), also kein Problem.

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