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Geschrieben von Ga-Ga-Gallier am 11.09.2021 um 11:42:

Eintragungspflicht vorverlegte Fussrasten ?

Hallo zusammen,

Ich habe eine Forty-Eight Baujahr 2017 gebraucht gekauft, und der Vorbesitzer hat die Fußrasten auf mittig ändern lassen, da das Motorrad von seiner Frau gefahren wurde die nicht allzu groß ist.

Von Haus aus hat die forty eight ja vorverlegte Fußrasten dran. Ich möchte diese wieder entsprechend umbauen von mittig auf vorverlegt.

Im Fahrzeugschein war und ist nichts extra vermerkt.

Meine Frage: kann ich das einfach machen (lassen) ohne ist eintragen zu müssen oder muss es der TÜV abnehmen und ich dann eintragen lassen?


Vielen Dank für eure Unterstützung bei der Frage.

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Wo ist es schee ? Am Bodensee


Geschrieben von Schimmy am 11.09.2021 um 11:49:

zum zitierten Beitrag Zitat von Ga-Ga-Gallier
Meine Frage: kann ich das einfach machen (lassen) ohne ist eintragen zu müssen oder muss es der TÜV abnehmen und ich dann eintragen lassen?

Moinsen,

Kommt darauf an, WELCHE vorverlegte Anlage Du montieren willst. Wenn ORIGINAL HD, dann KEINE Eintragung notwendig ;
wenn Drittanbieter, dann EINTRAGUNG zwingend notwendig.


GReetz  Jo

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Geschrieben von Ga-Ga-Gallier am 11.09.2021 um 13:03:

Hallo und Danke für die Antwort 

es soll die ursprüngliche und originale montiert werden.

ist das aber „normal“ dass dazu nichts vermerkt ist?

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Geschrieben von Schimmy am 11.09.2021 um 13:35:

zum zitierten Beitrag Zitat von Ga-Ga-Gallier
ist das aber „normal“ dass dazu nichts vermerkt ist?

Moinsen noch mal,

Im Grunde genommen hast Du Recht.... eine solche Veränderung müsste rein von den Bestimmungen her
eigentlich eingetragen werden. Da es die Sporty aber in verschiedenen Varianten gibt (mal mit, mal ohne
vorverlegte) und ALLE diese verschiedenen Typen im Rahmen der Homologation geprüft und für verkehrstauglich
befunden wurden, kann man sich den Vermerk in den Papieren im Grunde genommen sparen. Du baust ja Dein
Moped "nur" in den Ursprungszustand zurück.....

GReetz  Jo

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