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Abmelden und anmelden, worauf ist zu achten
Hei an alle,
ich muss meine Sportster aus privaten Gründen abmelden und will sie spätestens April 2022 wieder anmelden.
TÜV geht bis Oktober 2021, somit hat sie nächstes Jahr keinen TÜV.
Reihenfolge wäre also:
- rotes Nummernschild und zum Tüv ( am Besten mit altem TÜV-Bericht )
- zur Zulassung ( eventuell noch einmal rotes Nummernschild besorgen )
- neues Kennzeichen kaufen, anschrauben, fertig ??
Es hat sich in den letzten Jahren so viel geändert, darum frage ich lieber nochmal.
Fruß Jürgen
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Fahr doch einfach vor dem Abmelden zum TÜV, zumindest wenn keine rote Nummer zur Verfügung steht. Erspart Dir das ganze Procedere mit Kurzzeitkennzeichen besorgen, etc. Hast halt paar Monate verschenkt, was aber günstiger sein dürfte wie Kurzzeitkennzeichen, Falls rote Nummer zur Verfügung, mit der zum TÜV im Frühjahr. Zum Anmelden kannst ja auch mit nem anderen Fzg. fahren. Würde mir auch sicherheitshalber vermerken lassen das die Kennzeichenkombi wieder verwendet wird bei der Wiederinbetriebnahme. Gab schon böse Überraschungen, weil die Nummer inzwischen anderweitig vergeben wurde.
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Moos
Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.
Man konnte doch mit entspr. Versicherungsbescheinigung mit nicht zugelassenem Fahrzeug auf direktem Weg zur Zulassung bzw. TÜV und auch nach der Abmeldung nach Hause. Hat sich daran was geändert?
Nach Abmelden nach Hause bis 24 Uhr sicher, da ja noch der ganze Tag als zugelassen gilt. Hinfahren zum Zulassen meine ich auch, bin mir da aber nicht sicher wie das genau gehandhabt wird. Ich bin da bis jetzt der Einfachheit halber immer mit nem anderen Fzg. hin gefahren.
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Moos
Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.
Fahren musst du nirgends. Abmelden geht auch online, falls deine Plakette für das Verfahren geeignet ist.
Habe es erst kürzlich gemacht. Anmelden geht auch online, falls dein Perso neueren Datums ist.
Rote Nummer kostet nur viel Geld, kannste sparen. Mach jetzt noch mal neu TÜV und gut ist.
Beim Abmelden kannst du für 2,50 Euro auch dein altes Kennzeichen reservieren lassen. Ich weiß nur nicht über welchen Zeitraum. Musst du mal nachschauen. Das erspart dir ggf. sogar die Kosten für ein neues Blech.
TÜV vor der Abmeldung machen und auf Saisonkennzeichen ummelden. Bis April 22 abmelden lohnt sich doch gar nicht.
zum zitierten Beitrag Zitat von Tante Ju
Man konnte doch mit entspr. Versicherungsbescheinigung mit nicht zugelassenem Fahrzeug auf direktem Weg zur Zulassung bzw. TÜV und auch nach der Abmeldung nach Hause. Hat sich daran was geändert?
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Bier kalt stellen ist auch irgendwie kochen.
bei den Kosten für An und Abmeldung würde ich mir das nicht antun.
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Seh ich auch so das ganze hin und her kostet unnötig Geld
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Trust The Universe
Entweder Kurzzeitkennzeichen:
Die Ausgabe eines Kurzzeitkennzeichens ohne gültige HU ist unter folgenden Einschränkungen möglich:
Die Verwendung ist zunächst nur auf Fahrten zwecks Durchführung der HU zur HU-Prüfstelle beschränkt. Wird dem Fahrzeug dabei keine Mängelfreiheit bescheinigt, sind auch Fahrten zur Reparatur der festgestelten Mängel in einer geigneten Einrichtung (z.B. Werkstatt) möglich.
Diese Fahrten sind zudem örtlich beschränkt auf den Bezirk der Zulassungsbehörde oder dort angrenzenden Zulassungsbehörde, in dem das Fahrzeug derzeit seinen Standort hat.
Diese Einschränkungen werden von der Zulassungsbehörde im Kurzzeitkennzeichen-Fahrzeugschein eingetragen. Nach erfolgreicher Durchführung der HU ist unter Mitführung des HU-Berichts diese Beschränkung nicht mehr wirksam, so dass bis zum Ablauf des Gültigkeitszeitraumes auch Fahrten außerhalb des Zulassungsbezirks genehmigt sind (z.B. Überführung).
oder:
Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV
§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.