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Ich habe die Tage das pic gemacht.
Ich war der Annahme dass das Teil von Thunderbike (Aufkleber) ist.
Leider ist das Bild in dem Bereich unscharf und bei TB habe ich nichts vergleichbares gefunden.
Im Amiland wiederum "nur" mit einem Rohr.
Frage 1: In D so erlaubt?
Frage 2: Jemand eine Idee wer der Hersteller ist?
https://deadbeatcustoms.com/bung-king-harley-bagger-highway-peg-crash-bar/
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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....
Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden.....
Da hat sich etwas überschnitten...
Sturzbügel sind üblicherweise nicht eintragungspflichtig. Durch den Anbau von Teilen kann - wie wir ja alle wissen - grundsätzlich nur dann die Betriebserlaubnis erlöschen, wenn das Teil eine Gefährdung für Verkehrsteilnehmer darstellt oder sich Abgas und Geräuschverhalten ändern oder die Fahrzeugart verändert wird. Dummerweise lässt diese Regelung viel Spiel für Interpretationen und bei seitlich derart herausragenden Rohren könnte durchaus eine mögliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verortet werden. Bei der zumindest regional recht angespannten "Überwachungslage" würde ich so Teile nicht ohne ABE montieren wollen.
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Mein Motorrad besteht aus mattschwarz lackiertem Stahl, glänzendem Chrom und ein wenig Gummi an den richtigen Stellen...
Alter Mann ist kein D-Zug....
Beitrag auf‘m Rechner geschrieben, pic vom Handy eingefügt, innerhalb 2 Minuten, ist doch top! 😂
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Wenn da sowieso keine Papiere mit dabei sind, kannst Du das auch selber bauen. Oder zb bei Fehling anfragen solltest Du keinen Metaller im Bekanntenkreis haben.
Das Teil ist vom Tom aus Österreich. Das Logo wirst Du nun gleich wiedererkennen.
Auf Instagram: tomcustombike
oder
https://dynaparts.jimdofree.com/
Mein Kenntnisstand ist, dass das Teil nicht breiter sein darf als der verbaute Lenker.
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..es grüßt pascal
@macevan
Top danke!!!
Komme selbst aus der Maschinenbau-Richtung, aber man muss das Rad ja noch neu erfinden, wenn es das schon so gibt und einem gefällt. Und ganz so einfach ist das nicht aus dem Vollen geschnitten, wenn man die Maße rausmessen muss, der Metaller arbeitet auch nicht umsonst....Da konzentriere ich mich lieber auf etwas was es komischerweise „nicht“ gibt. Für jede Stelle gibts ein Deckelchen, ein Cover, aber flexible Vor-/Höher-/Tieferlegungen der Trittbretter gibt‘s nicht. Ein Adapter für ne 1“ Vorverlegung oder ne Sitzbank die weiter zurück geht, wo ich der Sozia Platz weg nehme und ich mich mit der Position zum Lenker weiter einschränke, gibts zu hauf. Muss man nicht verstehen! 😎
Wenn ein 300+ Mopped auf einen Fußgänger trifft, spielt es für mich keine Rolle ob der Bügel gebogen, rund oder nach außen offen ist, die 300+ Kilo hinterlassen so oder ihre Spuren!
Bleibt noch die Frage..... ist es legal?
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Na ich denke, wenn das Teil "Sturzpad" genannt wird, wäre es legal... - sobald aber das bei den Mehlmützen kritische
Wort "Highway Peg" genannt wird, haste wieder die alten Diskussionen...
Also, ran schrauben und testen, ggfls. 'n 1/2""- Schlüssel im Handgepäck und die Teile bei der Kontrolle abschrauben, also
so wie immer...
Der Rest an Deinem Moped ist ja alles Original...
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Wenn Du Dich leer fühlst, denk dran, es gibt Menschen die sind Lehrer...
zum zitierten Beitrag Zitat von bestes-ht
Bleibt noch die Frage..... ist es legal?
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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten
Stammtisch in Münster/NRW
Aber der Bügel hat an den Enden diese Gummikappen. Würde ja hierzu passen.... Auszug aus deinem Link....
1.1.2.2. Bei allen berührbaren vorstehenden Teilen oder Kanten, die mit einem weichen Werkstoff wie Weichgummi oder Weichkunststoff mit einer Härte von weniger als 60 Shore (A) hergestellt oder bedeckt sind, wird davon ausgegangen, dass sie die Anforderungen der Nummern 1.3. bis 1.3.8 erfüllen. Für die Messung der Härte ist der Werkstoff wie vorgesehen in dem Fahrzeug einzubauen.
Jetzt müsste man noch die Pkt. 1.3. bis 1.3.8 der Verordnung haben.
Ich werde auch mal den Hersteller anfragen.
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zum zitierten Beitrag Zitat von bestes-ht
Jetzt müsste man noch die Pkt. 1.3. bis 1.3.8 der Verordnung haben.
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