Darf man nicht. Die genauen Paragraphen kenne ich jetzt nicht. Es ist zwar mal der oben erwähnte weggefallen, aber andere wiederum sagen aus, das an Kraftfahrzeugen das KZ beleuchtet sein muss.
Zudem würdet ihr keinen regulären TÜV mehr bekommen, glaube nicht, dass das ein geringer Mangel wäre.
Aber das ist ja wieder was anderes...
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Greetz
Franky